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Entwurf zur Vertheidigung des Notars Reymann gegen die Anklage der Amtsverletzung und Fälschung vor der correctionellen Appellkammer des Landgerichtes zu Düsseldorf
Entstehung
Seite
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Zeugen=Aussagen betrachtet werden kann, wenn die Lösung des vor-handenen Widerspruches nur durch Bildung eines neuen herbeigeführtwird. Wäre diese Lösung ein Resultat der Wahrheit, so könnte sieunmöglich durch einen neuen Widerspruch bedingt sein. Nun hat aberPaas, vor dem Instructionsrichter mit den Testaments=Zeugen con-frontirt, seine erste Erklärung über die Vorlesung des Testamentesdahin modificirt, daß wenigstens der dispositive Theil desselben vor-gelesen worden sei (was übrigens auch dem Gesetze in jeder Be-ziehung genügt haben würde) und also seine Aussage wenigstensinsoweit mit der der Instrumentar=Zeugen in Einklang gebracht, daßdie Vorlesung desjenigen Passus, von welchem die Instrumentar=Zeu-gen besonders nichts wissen wollten, nämlich, daß der Testator dasTestament dictirt habe, nicht weiter streitig war. Vor dem Gerichteerster Instanz hat er endlich, nochmals mit den Instrumentar=Zeugenconfrontirt, seine Aussage dahin geändert, daß ich die Fragen, dieich dem Testator gestellt, vom Blatte gelesen habe. Allein, in seinerFreude, den Widerspruch gelöst zu haben, hat das Gericht erster In-stanz übersehen, daß diese Lösung desselben nur durch Hervorrufungeines neuen Widerspruches möglich war, also unmöglich der Wahrheitentsprechen konnte. Denn während die Instrumentar=Zeugen bekun-den, daß ich das Testament erst niedergeschrieben, nachdem ich dieFragen gestellt hatte, muß bei dieser Lösung des früheren Wider-spruches angenommen werden, daß ich erst geschrieben und dann ge-fragt habe. Wir haben also 4 Zeugen, die nicht anders sprechenkönnen, wenn sie sich nicht einer Criminalklage aussetzen wollen, undeinen Zeugen, der seine Aussage dreimal geändert hat, und dessenGedächtniß, wie ein Rohr, das von jedem Luftzuge bewegt wird,dem Einflusse fremder Erinnerungen nachgibt.Daß die Aussagen solcher Zeugen den Glauben an die Vorle-sung des Testamentes erschüttern, daß sie die Thatsache der Vorle-sung zweifelhaft machen konnten, hätte ich allenfalls für möglichgehalten. Das aber hätte ich nicht für möglich gehalten, daß dieAussagen solcher Zeugen hinreichen würden, dem Gerichte die Ueber-zeugung zu verschaffen, daß die Vorlesung unterblieben sei; ichhätte dies umsoweniger für möglich gehalten, wenn ich bedenke, daßder Zeuge Blumenkamp sich nur sehr unbestimmt über die Vorlesungausspricht, daß der Zeuge Boocks dieselbe bei seiner ersten Verneh-mung vor dem Bürgermeister, als er auf die mit dieser Erklärungverbundene Gefahr für sich selbst noch nicht aufmerksam gewordenwar und mit den übrigen Zeugen noch nicht Rücksprache genommenhatte, ausdrücklich zugegeben hat, daß endlich der Zeuge Paas vorseiner Confrontation, und nur noch der Hülfe seines eigenen Gedächt-nisses überlassen, ebenfalls die Vorlesung des Testamentes wahrbe-halten hat.Daß bei dem hohen Grade von Ungewißheit, der jedenfalls inBezug auf die Vorlesung des Testamentes obwaltet, das Gericht nichtdie dem Angeklagten günstigere Meinung adoptirt hat, würde ich fürunbegreiflich halten, wenn ich nicht Reymann wäre.Wenn es mir gelungen ist, Ihnen in dem Bisherigen den ganzen Her-gang bei Aufnahme des Testamentes in der Weise zur Anschauung zu bringen,