Erst seit 10 Tagen hatte ich meine Functionen als Notar in Kaisers-werth angetreten, erst 16 Acte hatte ich gemacht und noch niemalsein Testament, ja ich war noch niemals bei Aufnahme eines Testa-mentes zugegen gewesen, als ich am 10. Oktober 1840 durch denAckerer Peter Paas zu Zeppenheim berufen wurde, das Testamentseines kranken Vaters aufzunehmen. Mit dem ruhigsten Gewissen undin der Ueberzeugung, ganz meiner Pflicht gemäß zu handeln, folgteich seinem Ersuchen, und nahm, den Kranken soviel ich für zuläßighielt, schonend, die letzte Willensmeinung desselben auf. Einige Zeitnachher empfing ich die Gebühren für dieselbe und längst war diesesTestament vergessen, als ich plötzlich 3 Jahre später vor den In-ſtructionsrichter geladen wurde, um mich über die Beſchuldigung zuerklären, durch Aufnahme desselben eine Verletzung meiner Amtspflich-ten, ja sogar das Verbrechen der Fälschung begangen zu haben.Nur der, dem es jemals begegnet ist, wegen einer Handlung,wobei er an nichts Arges gedacht, als Verbrecher verfolgt zu werden,kann sich einen Begriff von meiner Ueberraschung, von meiner Be-ſtürzung machen. Obgleich ich mich des näheren Herganges bei Auf-nahme des fraglichen Testamentes nicht erinnerte, so war ich mirdoch bewußt, bei derselben nach meiner Ueberzeugung gehandelt zuhaben; ich hatte niemals von Seiten der Familie Paas irgend eineBemerkung über eine Unregelmäßigkeit des aufgenommenen Testamen-tes gehört, selbst damals nicht, als ich auf die Zahlung der Gebüh-ren drang; ich war daher begierig, zu erfahren, worin die Amtsver-letzung, die Fälschung eigentlich bestehen solle?Aber wer schildert meinen Schrecken, als ich bei dem Instruc-tionsrichter erfahre, daß der Testator sich der Testaments=Aufnahmegar nicht erinnere, als ich den Zustand desselben in der von demBürgermeister Rottlaender aufgenommenen Aussage des Zeugen Boocksdargestellt finde, wie den eines verstandlosen Thieres, das nur unver-ſtändliche, unarticulirte Laute von ſich zu geben vermag! Da ver-zweifelte ich an Gott und der Menſchheit und mußte erwarten, daßder Haß meiner Feinde über mich triumphire.Doch wie so anders hat sich die Sache aufgeklärt! wie so voll-ständig ist jene erste Auffassung derselben widerlegt!War Ludwig Paas bei Aufnahme des Testamentes fähig, seinenletzten Willen zu erklären?Er war es, denn er war1) bei Verstand, er war2) seiner Sinnes=Organe mächtig; es steht endlich3) factisch fest, daß er seinen Willen wirklich erklärt hat.
Druckschrift
Entwurf zur Vertheidigung des Notars Reymann gegen die Anklage der Amtsverletzung und Fälschung vor der correctionellen Appellkammer des Landgerichtes zu Düsseldorf
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