Druckschrift 
Entwurf zur Vertheidigung des Notars Reymann gegen die Anklage der Amtsverletzung und Fälschung vor der correctionellen Appellkammer des Landgerichtes zu Düsseldorf
Entstehung
Seite
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Ist aber die Art und Weise, wie Ludwig Paas seinen Willenerklärt hat, dem Gesetze genügend? und habe ich, wenn sie es nichtist, dieselbe als ungenügend erkannt?Wenn man von der buchstäblichen Auslegung und Anwendungeines Gesetzes abstrahirt, so muß an deren Stelle treten die Auslegungund Anwendung des Gesetzes nach seinem Geiste, d. h. nach der Absicht,welche der Gesetzgeber bei Erlassung desselben im Auge gehabt, nachdem Zwecke, den er durch dasselbe hat erreichen wollen. Klar aufder Hand liegt die Absicht, welche der Vorschrift des Dictirens einesTestamentes zum Grunde liegt, klar auf der Hand der Zweck, derdurch diese Vorschrift erreicht werden soll. Die Art und Weise derWillens⸗Erklärung ſoll eine ſolche ſein, daß ſelbſt die Möglichkeiteines Mißverständnisses ausgeschlossen wird.Wer alſo nicht auf der buchſtäblichen Erfüllung jener Vorſchriftbesteht, der muß das Gesetz überall da für befriedigt erklären, woder Zweck desselben erreicht, wo die Möglichkeit eines Mißverständ-nisses wirklich ausgeschlossen ist. Daß die Stellung von=Seuggestiv-Fragen, besonders bei Testamenten, die eine erheblichere Abweichungvon der Intestat=Erbfolge enthalten, gefährlich und bedenklich ist, daßsie in der Regel ungenügend erscheint und von den meisten Rechts-lehrern für ungenügend erklärt wird, hat seinen Grund darin, daßbloße Bejahungen und Verneinungen gestellter Fragen nicht die Ueber-zeugung gewähren können, daß der Testator diese Fragen richtig auf-gefaßt und verstanden habe, daß folglich durch dieselben die Möglich-keit eines Mißverständnisses seines Willens keineswegs ausgeschlossenwird. Sobald sich aber der Testator bei Beantwortung der ihm ge-stellten Fragen nicht bloß auf Ja und Nein beschränkt, sobald erseiner Antwort Modificationen beifügt, die in der Frage nicht gelegenhaben, mit dem Inhalte derselben aber in genauem und logisch rich-tigem Zusammenhange stehen, so liefert die Antwort selbst den Beweis,daß er den Inhalt der Frage richtig aufgefaßt und verstanden, so istsein Ja mehr werth, als eine vielleicht gedankenlose Wieder-holung des Inhaltes der Frage, so ist jede Möglichkeit eines Miß-verständnisses seines Willens unbedingt ausgeschlossen. Sobald alsoLudwig Paas auf die Frage wegen des seinem Sohne Gerhard zurLast stehenden Conferendums:Ja, aber ohne Zinsen antwortete,so war jeder Zweifel über seinen Willen gehoben, jede Möglichkeiteines Mißverständnisses desselben ausgeschlossen; der Zweck des Gesetzeswar erreicht, und der Aufnahme des Testamentes, so wie der Anwendungdes solennen Ausdruckes dictiren auf die Art und Weise der Willens-Erklärung konnte kein Bedenken entgegenstehen. Meine Ueberzeu-gung von dem Willen des Testators stand fest; die Zeugen hattendieselbe Ueberzeugung gewonnen und, daß unsere Ueberzeugung die richtigewar, wird durch den Testator selbst noch heute bestätigt, indem ernoch heute den Inhalt des aufgenommenen Testamentes ausdrücklichfür übereinstimmend mit seinem Willen erklärt.Ich bin nicht in dem Grade von meiner Weisheit eingenommen,daß ich es unbegreiflich finde, wenn Andere anderer Ansicht sind, undwenn meine Gründe nicht Jeden von der Richtigkeit der meinigenüberzeugen. Wohl aber hätte ich es für unmöglich gehalten, daß irgend