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Entwurf zur Vertheidigung des Notars Reymann gegen die Anklage der Amtsverletzung und Fälschung vor der correctionellen Appellkammer des Landgerichtes zu Düsseldorf
Entstehung
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sei, bald nicht; allein es kommt für uns nur darauf an, in welchemZustande er sich im Augenblicke der Testaments=Aufnahme befand;und daß er in diesem Momente bei vollem Bewußtsein war, gehtnicht nur aus seinen Antworten hervor, sondern wird auch von Allen,welche damals anwesend waren, den Zeugen Boocks allein etwa aus-genommen, ausdrücklich anerkannt.Zwar hat der Testator nicht gleich auf meine Fragen geantwor-tet, sondern erst auf die Wiederholungen derselben durch seinen Sohn;allein der Grund davon lag nicht darin, daß er diese Fragen nichtbegriff, sondern daß er sie nicht verstand, nicht hörte. Er ist, wiesich auch bei Verhandlung der Sache gezeigt hat, etwas taub undwar es damals in Folge der Krankheit noch mehr. Hätte er die Fra-gen nicht begriffen, so wäre er ebensowenig im Stande gewesen, sei-nem Sohn zu antworten, als mir; er konnte letzterem antworten,weil dieser lauter sprach, als ich.Zwar hat der Testator seinen Willen nur durch Antworten aufihm vorgelegte Fragen erklärt; allein diese Antworten konnten überseinen Willen keinen Zweifel übrig lassen, und die Art der Willens-Erklärung war die von mir herbeigeführte und veranlaßte. Hätteich dieselbe nicht für zuläßig gehalten und hätte mich nicht die Rück-sicht geleitet, den Testator so wenig als möglich anzustrengen, sowäre er, der durch die Worte: Ja, aber ohne Zinsen Ja, ichdenke noch mehr, seine Fähigkeit zu selbstständigem Denken undSprechen hinreichend bethätigt hatte, ebensowohl zu veranlassen gewe-sen, den Inhalt meiner Fragen selbst auszusprechen, als er im Standewar, mit dem Dr. Thönissen auf eine zusammenhängendere Unterhal-tung einzugehen. Ob aber die Art und Weise, wie der Testatorseinen Willen erklärt hat, dem Geiste des Gesetzes genüge, ist eineFrage, auf welche ich später zurückkommen werde.Zwar ist der Testator bei Vollendung seiner Unterschrift durchseinen Sohn unterstützt worden; allein er hat doch seinen Vornamenund den ersten Buchstaben seines Zunamens ohne alle fremde Bei-hülfe geschrieben und nur die Ermüdung des Kranken war es, welchebei dem Schreiben der Buchstaben as die seine Selbstthätigkeit beider Unterschrift keineswegs ausschließende Unterstützung durch seinenSohn veranlaßte.Zwar erinnert sich Paas der Testaments=Aufnahme nicht mehr:allein diese Erscheinung wird durch die Schwäche des Eindrucks, denäußere Vorgänge auf einen Kranken machen, leicht erklärlich und vondem Dr. Thönissen unter Anführung von Beispielen aus seiner eige-nen Praxis für eine sehr gewöhnliche ausgegeben.Welche Thatsache, welcher Umstand hätte mich nun auf den Ge-danken bringen können, daß Paas unfähig sei, seinen letzten Willenzu erklären? und ungeachtet kein Grund vorhanden war, seinen ge-sunden Geistes=Zustand in Zweifel zu ziehen, habe ich mich dochauf jede mögliche Weise über denselben zu vergewissern gesucht. AlsPeter Paas die im Hause arbeitenden Taglöhner als Testaments-Zeugen herbeirufen wollte, war ich es, der darauf bestand, daß Nach-barn aus dem Dorfe zugezogen würden, die intelligentesten Leutederen Zuziehung möglich war, rechtliche Leute, die den Testator in