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Sprachliche Untersuchungen zu Christian Wierstraats Chronik der Stadt Neuss : ein Beitrag zur Sprachgeschichte des Mittelfränkischen im XV. Jahrhundert
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Ferner Vers 1527, 1678, 1508, 1951, 2052, 2012, 27832883, 3105, 3114.

An den folgenden Stollen

1385/86 op eyn zijt bracchen yrre nuyn

uyss eym torn was ungesuyn.

2570/71 sy Schüssen van den Steynen willich

mit brieven eynen cloct was hart.

kann man zwischen Annahme von Auslassung des Demon-strativunis oder Relativunis schwanken, indem man den Zusatzals in Parenthese stehend sich denken kann. Der Unistand,dass das regierenden Vorhum vor dem Subjeote steht, berech-tigt uns nicht, jenen Zusatz ohne Weiteres als parenthetischenSatz aufzufassen, das Gesetz der Inversion hatte sich in derälteren Zeit keineswegs so gefertigt, dass wir aus der Wort-stellung sichere Schlüsse ziehen könnten (vergl. Wierstr. mo, 803)Jm Mhd. ist die Auslassung des Relativpronomens ziem-lich selten, allerdings kommt einmal im Parcival (freilichnur in Dd.) eine ähnliche Stelle vor:

dechoin sul stuont dar unde

diu sich geliehen künde

der grözen sul dazwischen stuont.

Auch im heutigen Niederländ., Dänischen, Schwedischenund Englischen fehlt oft das Relativpronomen, wenn es imAcc. stehen müsste, zumal in der Volkssprache. Sehr seltenwird in den genannten Sprachen das Relativpronomen imNom. ausgelassen, in unserer Chronik mehrere Male.

Das Nähere über die Auslassung des Relativpronomensfindet sich in den Aufsätzen von

Tobler, Germania XVII 057 ff. und

Kölbing: Untersuchung über die Auslassung des Relativ-pron. u. s. w. Strassburg 1872.

Einmal, Vers 950 weisst der Relativsatz noch ein pleona-stische ind auf, das in dieser Verbindung sehr gebräuchlichist im Mhd.