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Hundert Jahre deutscher Kurzschrift : ein Vortr. über d. Entwicklung der Stenographie in Deutschland seit 1796
Entstehung
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einziger Staat ist seither gefolgt. Erst das verflossene Jahr, das letzte der100jährigen Geschichte der deutschen Kurzschrift, scheint eine neue Zeitheraufzufilhren und die Zeit der Schulstenographie vorzubereiten. Dennin Baden wurde vor einem Jahre, am 4. Februar 1895, verordnet, dafs in denMittelschulen und Lehrerbildungsanstalten die Direktoren den Unterricht inder Kurzschrift einführen und dabei eine der Schriften von Gabelsberger, Stolze,Koller und Schrey auswählen können, und in Württemberg hat im letztenMonat dos Jahres 1805 noch eine Kammerverhandlung mit einer Erklärung derRegierung geendet, die für "Württemberg einen ähnlichen Zustand wie inBaden schallen wird. Dabei ist in den beiden Ländern ausdrücklich erklärtworden, dai's sie sich von Baiem, Sachsen und Österreich Nachrichten überdie Erfolge des Unterrichts in der Gabelsbergerschen Schrift haben geben lassen.Über diese Erfolge aber belehrt uns die Thatsache, dafs in Osterreich derUnterricht an mehreren Anstalten ganz eingestellt und in den Militär-Bildungsanstalten aus einem Pflichtigen zu einem wahlfreien umgewandeltwurde; dafs ein Schulmann wie Prof. Zeiger in Graz, der jahrelang Unter-richt in Gabelsbergers Schrift erteilt hat, bekennt, dafs von 100 Personen,welche dieselbe zu erlernen anfangen, höchstens einer dazu komme, sie beijeder Gelegenheit anzuwenden; dafs in Sachsen sogar nach den Feststellungendes Dresdener Instituts von den Schülern, obwohl manchmal 50 v. H. undnoch mehr schon während des Unterrichts abfallen, gleichwohl trotz 23jährigerLehrzeit oft nur ein verschwindender Bruchteil stenographische Fertigkeit zuerzielen vermag.

Ähnlich waren auch die Erfahrungen, die Preufsen mit den älteronSchriftarten bisher gemacht hat. Schon viermal: 1862, 67, 72 und 84 ist andie preufsischo Regierung, durch Bittgesuche an die Kammern veranlafst, dieFrage herangetreten, ob sie die Kurzschrift in ihre Schulen einführen wolle.Trotzdem 1862 die Kammern diese Gesuche der Regierung sogar zur Berück-sichtigung überwiesen hatten, trotzdem die Regierung damals nicht nur dieGutachten der Provinzial-Schulkollegien, sondern auch Nachrichten über denErfolg des Unterrichts in Baiern und Österreich einzog, erwiderte sie am14. August 1863, dafs sie es ablehnen müsse, ein bestimmtes System in dieSchulen einzuführen, es vielmehr bei dem dermaligen Zustand der Kurzschriftfür der Sache heilsamer erachte, wenn ihr fernerhin freie Ent-wickelung gelassen und kein Versuch gemacht werde, den Streitder Systeme durch einen Machtspruch zu entscheiden". Auch 1867erklärte die Regierung, die Kurzschrift sei noch eine unfertige, in der Ent-wicklung begriffene Sache, und 1868 erklärte sie nochmals,sie habe keineVeranlassung, eine Entscheidung des Streites der Systeme herbeizuführen, undwerde auch keinen zuständigen Gerichtshof dafür finden können. Sie werde