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Hundert Jahre deutscher Kurzschrift : ein Vortr. über d. Entwicklung der Stenographie in Deutschland seit 1796
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stenographischen Institut doch folgen müsse. Noch 1872 eröffnete der sachsischeKultusminister auf wiederholte Vorstellungen, dafs er nach sorgfältigster Er-wägung und nach eingehenden Erörterungen einer Einführung der Kurzschriftin die Schulen nicht beistimme, und unter den Gründen hob er hervor, dafsdie Ansichten über die Systeme noch schwankten. Bald darauf nahm derLandtag ein neues Bittgesuch für Einführung der Gabelsbcrgerschen Schriftan, und die Regierung führte diese 1873 als wahlfreien Unterrichtsgegonstandin ihre höheren Schulen ein. Es wird behauptet, das sei nach eingehenderPrüfung aller neueren Kurzschriften geschehen. Und in der That sind auchin Sachsen einmal die Schriften Gabolsbergers und Stolzes geprüft worden.Das geschah aber nicht im Auftrage der Regierung, vielmehr untersuchte 1854der Regiorungsrat Häpo die beiden Schriften in seiner Eigenschaft als Vorstanddes Instituts, um aus eigenem Antrieb und auf eigene Verantwortung zuprüfen, ob die von diesem bisher verwendete Redezeichenkunst nach dem Auf-treten Stolzes noch als brauchbar und der Verbreitung durch den Unterrichtder Institutsmitgliedor würdig zu erachten sei. Aber für die Einführung derGabelsbcrgerschen Schrift in die sächsischen Schulen im Jahre 1873 war undkonnte diese Prüfung in keiner Weise entscheidend sein; denn einmal hattensich beide Kurzschriften seitdem doch etwas geändert, und dann hatte diesächsische Regierung ja 1872 noch die Einführung einer bestimmten Schriftabgelohnt, da die Ansichten über die einzelnen Schriften noch schwankten.Von einer Prüfung in den Jahren 1872/73 hat aber niemand etwas gehört.So erklärte denn auch die sächsische Regierung nach der Einführung derGabelsbcrgerschen Schrift 1873 einem Stolzoschen Verein amtlich, sie habesich bei der "Wahl derselben nicht in den Streit der Systeme mischenkönnen, vielmehr die Schrift genommen, die beim stenographischen Instituteingeführt, und bei den Kammerverhandlungen angewendet werde; sollte sichergeben, dafs Stolzes Schrift Vorzüge vor der Gabelsbergerschen habe, sowürde erstere gewifs auch in Sachsen zur Geltung golangen unddann den Unterrichtsanstalten auch eine andere Weisung gegebenwerden können. Den späterenPrüfungen" neuer Systeme durch einzelneInstitutsmitglieder kann man keinen grüfseren Wert beimessen, als den Kritikeneines beliebigen Privatmannes, und für die Stellung der sächsischen Unter-richtsverwaltung waren diesePrüfungen" in keiner Weise bestimmend, beider einmal eingeführten Gabelsbergerschen Schrift zu bleiben. Die Frageruht eben solange, bis sie durch ein übermächtiges Eindringen eines anderenSystems in Sachsen oder durch die Einführung eines solchen in anderen Staatenwieder aufgerollt wird.

Das ist die Geschichte der Einführung der Gabelsbergerschen Schrift indie Lehranstalten Baiorns (1854), Österreichs (1860), Sachsens (1873). Kein