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fassende Hufe, die in Wald und Unland ausgethan ward. Die flämischeist die kleine '), der mansus parvus der Urkunden, die im Baulandoder wenigstens in leicht urbar zu machendem Boden lag.
Im Dorfe Zedlitz bei Steinau lagen beide Hufenarten neben-einander. Herzog Konrad II. übergab 1257 dieses Dorf Sedlec demSchulzen Berthold zur Anlage nach deutschem Hecht (teutonico jure),so jedoch, dass die Hufen in Acker und Gesträuch (campestria et rubi)nach flämischer j im Eich- und Schwarzwald (dambrovam et silvestria)nach fränkischer Ordnung (flamingico jure, jure franconico) ausgelegtwürden. Er bestimmte zugleich für die flämischen Hufen (mansis flamin-gicis) fünf Freijahre, für die fränkischen (mansis franconicis) zehn 2 ).
Fränkische und flämische Hufen hatten den gleichen Getreidezinszu leisten, die Geldabgabe war aber für die flämischen um die Hälftekleiner. Wenn die Ansiedler auf dem zu fränkischem Recht ausge-setzten Rodeland nicht fortkamen wegen schwierigen Anbaus undUnfruchtbarkeit des Bodens, so kam es vor, dass der Zins der grossenHufen auf den der kleinen ermässigt ward 3 ).
Die Benennungen flämische Und fränkische Hufen haben ursprüng-lich sicher ihren Grund darin gehabt, dass sie die von den flämischenoder holländischen sowie von den fränkischen Kolonisten gebrauchten,aug der Heimat mitgebrachten Landmasse waren. Wir finden dieseAusdrücke nicht bloss in Schlesien, sondern auch in der Mark Meissen,in Böhmen, in Mähren, also in Ländern, wo sich eine doppelte Ein-wanderung erweisen lässt, eine niederdeutsche (flämische) und einemitteldeutsche (fränkische).
Prüfen wir jedoch die schlesischen Urkunden, worin jene Aus-drücke vorkommen, so weist durchaus nichts darauf hin, dass diegrossen Hufen nur in den von Franken 'angelegten, die kleinen nurin den von Niederländern gegründeten Orten vorkämen. Ueberdiesgehören die Urkunden mit jenen Benennungen meist dem späteren13. und dem 14. Jahrhundert an, also Zeiten, in denen bei uns hollän-dische (flämische) Einwanderung nicht zu erweisen ist.
Jene Ausdrücke sind sonach technische Massbezeichnungen undkönnen nicht dazu dienen, die Herkunft der Besitzer solcher Hufen zu.erkennen. Die fränkische Hufe entspricht der deutschen Königshufe,d. i. der in unbebautem, noch nicht verteiltem, also dem König ge-hörigem Land ausgelegten grossen Hufe, die das doppelte Mass dergemeinen deutschen oder Landhufe*) hatte. Dieser steht hiernach inSchlesien die flämische oder kleine Hufe gleich.
') Beweisende Stellen sind u. a.: magni mansi franccmice niensure 1203,Büsehing, Urk. v. Leubus; magnos mansos videlicet Iranconicos 1274, Stenzel,Urkundensamml. S. 388; magni mansi franconici, ebenda S. 483. — In der Ur-kunde Bischofs Thomas über Gründung eines Dorfs an der Neisse 1237 werdendie ducenti mansi flamingici (die übrigens im Waldland angewiesen wurden) alsmansi parvi bezeichnet. Jahresber. der Schles. Gesellsch. 1844, S. 99.
2 ) Stenzel, Urkundensamml. Nr. XL VI und S. 162; Meitzen a. a. 0. S. 80ff.
3 ) So für Bärwalde bei Münsterberg 1337. Meitzen a. a. O.'S. 85.
*) Die altdeutsche Hufe, die hoba plena, der mansus plenus, mass in derRegel 30, an manchen Orten 40 Morgen. Waitz, Ueber die altdeutsche Hufe 23 f.Landau, Territorien 36.