Druckschrift 
2 (1892) Anmerkungen
Entstehung
Seite
391
Einzelbild herunterladen
 

I.XXV REICI1ENAUER BEICHTE 391

gl. 2, 306, 23; gl. Mons. p. 326 = ahd. gl. 1, 402, 13 f.; Diem. 7, 12.17, 19. 135, 20. 334, 4. 336, 2; LXXir, 21.

Die vergleichung der vorliegenden beichte R mit S und x (excurszu LXXI1) lässl auf eine zwischen diesen beiden fassungen siehende miltel-fortn schließen, doch trägt II neben S am meisten den Stempel, wennich so sagen darf, künstlerisch individueller geslallung. es herschlstrengere Ordnung, nicht jene zufälligen Übergänge von S, und in demVortrag des einzelnen ein gewisses breites behagen, das die anschauungengerne zerlegt und entfaltet, am liebsten in geparlem ausdruck: der bei-spiele ist das ganze denkmal voll, so gleich die schon im excurs zuLXXI1 besprochene formet söse gol habet gibodan unde min sculd imari.das trockene thurftige ninlfiang von xy (M 12 P 11) hat in 20—22 einefülle erhallen, die auch für den sittlichen character des Verfassers be-zeichnend ist. wenn hierin seine gulmüligkeit, so verrät er 10 ff. seineinnige religiöse gesinnung. alles andere tritt daneben zurück, ein wohl-wollender und frommer mann, im eingang nennt er die heiligen beinamen wie die späteren glauben und beichten tun, unter der hier vor-liegenden reihe nur LXXV1I und auch diese nur Maria, ihm eigen istdann die wendung uuande ih sandte bin in c. dat. stall der genilive(dieses in auch LXXV11 und in den jüngeren formein), und hierauf ge-danken worle und werke in zwei pare gebracht, nicht in dreizahl, die560namen der Sünden hat er nur oberflächlich ausgewählt, lüge und mordzb. fehlen: hurerei diebslahl (x: M 8 PI, F 5) Verleumdung (S 8) neid(S 7) äbulgi (S 31 äholganhed), überessen übertrinken (S 10) fluchen undschwören (S 8): darnach seltsamer weise gleich die Schlussformel 'dieseSünden und andere viel (x, nicht S) beichte ich' usw. doch ohne er-weilerung. die nun beginnenden selbständigen salze führen die schonin x angedeutete Scheidung zwischen pflichten gegen goll und gegen diemenschen durch, auch hier stehen wie in x sonn- und feierlage undkirchenbesuch voran (nur in umgekehrter Ordnung), bei letzterem diemotwierung, er sei unterlassen durulic mammendi mines itchamen. dannder gollesdiensl specialisierl in vesper, melle, messe; benehmen in derkirche nach S 37, aber gleichfalls specialisierl; das abendmal unter derbezeichnung uuizzud wie in x und die unreinheil beim empfang hervor-gehoben, nicht der mangel der rechten furcht und liebe ivie 5 21; hierandie reinheil überhaupt angeknüpft nach S 37. pflichten gegen die men-schen: werke der barmherzigkeil, hungrige speisen, durstige tränken(LXXVI1, 20) kranke besuchen (wörtlich S 21. 22) dürftige aufnehmen(xS 22); valer und matter und andere nächsten lieben und ehren (S 13bis 16) laufpalen unterrichten (S 18) giwerran (S 24) zehnten bezahlen(S 23) des herren Sachen bewahren (S 12): der herrendienst, der in dersächsischen beichte allen anderen nächslenpflichten vorangeht und imHeland eine so grofse rolle spielt, steht hier zuletzt, nach ihm kommtder anfang der schlussformel, verwanl mit x.