16gehören mehrere Schenkungen von Bau=Terrains an die Stadtvom Jahre 1681 und die Verordnung vom 7. April 1684 behufsHeranziehung von Kaufleuten und Fabrikanten, welche das zu-nehmende Anwachsen der Stadt einleiteten.Der 1698 zu Ryswick geschlossene Friede hatte dem deutschenReiche zwar für den Augenblick Ruhe gegeben, aber schon drohteein neuer Krieg wegen der Erbfolge in Spanien, und die Vor-bereitungen dazu verlangten neue Geldmittel, welche beschafftwerden mußten. Schon 1692 war eine Anleihe in Holland nöthiggeworden, welche jedoch nicht weit gereicht zu haben scheint. DieLandessteuern, welche nach angestellten Ueberschlägen, frühercirca 900,000 Rthlr. jährlich eingebracht hatten, waren bereitsbis auf 1, 2021,000 Rthlr. hinaufgeschraubt. Das Jahr 1699sollte noch eine Licent und Consumtionssteuer hinzufügen, worinwir auch schon die Mahl= und Schlacht=Steuer finden, und vonjedem Pferde, mochte es Kutsch=, Reit= oder Arbeits=Pferd sein,sollte ein Gulden erhoben werden.Diese fortwährenden Geldforderungen scheinen doch endlichden Ständen zu stark geworden zu sein. Im Jahre 1701 warensie auseinandergegangen, ohne die landesherrlichen Vorlagen zuerledigen. Eine ständische Deputation sollte nun die Sache zumSchluß bringen. Um jedoch hier sicher zu gehen, bezeichneteJohann Wilhelm in einem eigenhändigen Decret vom 2. Januar1702, unter der Ueberschrift: „Vor deputatos will ichhaben“ — mehrere Herren der Bergischen und Jülich'schen Ritter-schaft und Städte, von denen er glaubte, daß sie auf die Vor-lagen willfährig eingehen würden. Viele der namhaft Benanntenlehnten jedoch das Mandat unter irgend einem Vorwande ab;die wirklich Erscheinenden aber zeigten sich auch wenig geneigtfür die Propositionen und schützten Mangel an Instruction vor.Ein fulminantes Decret vom 13. Februar 1702 rügt es, „daßermelte deputati bei ihrer voriger, insolenten Einwendung,besserer Gnädigster Zuversicht zuwider halßstarriger Weise bestehenwollen“. Sie sollen deshalb nach Hause geschickt werden, ausLandesmitteln keine diäten erhalten und den Ständen nicht refe-riren.“ Am Schlusse aber bemerkt der Kurfürst, daß er „in Zu-kunft, krafft Landtsfürstlicher Macht und autorität, ohne Landt-stände mehr darumb zu beschreiben und zu berathschlagen“ die
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Zur Charakteristik Johann Wilhelms, Herzogs zu Jülich-Berg [etc.], Kurfürsten von der Pfalz und seiner Regierung : ein Anhang zum Anhange der Schrift: Zur Reclamation des Düsseldorfer Bilder-Galerie-Hauptschatzes ... von A. V. Hardung ...
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