77Text.Die Klage war allgemein. — Die Beklag-te antworten bestimmt, und deutlich.XXIX. Aufklärung.Eben so bestimmt, und deutlich, als derHerausgeber verläumderisch, schändlich,und gottlos.Text.Die Kläger sind Landstände des ErzstiftsKölln, und klagen zu Gunsten des rö-—mischen Hofes, zu Gunsten einer ausländi-schen Universität, zu Gunsten der Finsternis.Die Beklagte sind Ausländer; sie verfechtendie Rechte der Erzbischöfe, und des köllni-schen Stuhls, die Sache der deutschen Kir-chenfreiheit, die Sache der Religion, undder Vernunft. — Sie vertheidigen ihre Mei-nungen mit Aufopferung ihres eigenen Pri-vatvortheils.XXX. Aufklaͤrung.Wiederum ein schönes Gewebe der bön-nischen Schlieskunst. Klagen die Klä-ger zu Gunsten des Römischen Hofs darum,weilen sie Landstände des Erzstifts Cöllnseynd?
Druckschrift
Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten