78seynd? Ist die Klage darum ungegründet,und ungerecht, weilen sie zu Gunsten desRömischen Hofs gereichet? Gereichet sie mehrzu Gunsten des Römischen Hofs, als derCatholischen Kirche, und Lehre, Gereichetdie Klage zu Gunsten der Cöllnischen Uni-versität. Ist diese eine ausländische? Istderer Beklagten Aufklärung nicht höllischeFinsternüs? Seynd alle Domherren Einlän-der, und die Beklagten darum Ausländer,weilen sie die Rechten derer Erzbischöfen,und des Cöllnischen Stuhls so verfechten,daß sie den Pabst, wo nicht völlig abschaf-fen, doch wenigstens zu einem Schnitzbildemachen, wovon der Psalmist (1) sagt:Sie haben einen Mund, und reden nicht,sie haben Augen, und sehen nicht, sie habenOhren, und hören nicht, sie haben Nasen,und riechen nicht, sie haben Hände, undfühlen nicht, sie haben Füß, und gehen nicht.Die Beklagten verfechten die Sache derteutschen Kirchenfreyheit, der Religion, undder Vernunft so, daß daraus eine Sacheder Freygeisterey, und Freydenkerey, desUnglauben, der Ausschweifung, der Geil-heit, der Unverschämtheit, und Unwissenheitwird. Sie opferen ihre Privatvortheilen be-kennter(1) Ps. CXIII. v. 5. 6. 7.
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Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
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78
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