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2 (1884) 1582 - 1586
Entstehung
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235
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302-303. 1584 235

zuvor worden und gesagt, der teufel solt ine hinfurcu, wan er 14. Novbr.nicht die Spannier ins land practiciren [!], und wolt gern jemand,der ime ein finger darum krankte, sehen. Bei welchem es desabends verblieben, mit allerhand mehrern und schimpflichem an-zögen, mit denen wir E. L. jetzo zu bemuhen unnöttig achten." 1 )Tags darauf übergab G H. beim K.-Gericht seine Protestation, wobeier seine Sachen selbst mündlich ganz confus durcheinander warf,wie aus Beilage A. zu sehen. Frühere ähnliche Reden G. H. Ver-trauliche Mitteilung des Herzogs von N. an ihn Beilage B. 2 ) . .

Mb. 327/13. Cop.

1) Beutterich hatte selbst schon am 12. Nov. dem Pf. Johann hier-über berichtet; J. C. nahm den ihm noch den gleichen Abend zu Igel-heim erstatteten Bericht B. und Wambolds zu Protokoll und schickteKundschafter bis nach Lothringen und Champagne. Am 6. Dez. berichtetHertzbach über die Sache aus Speier an Witgenstein, Solms und "Winnen-berg, mit dem Zusatz, er habe Lothringen ersucht sich mit J. C. darüberzu vergleichen,wie solliche scheuwe, ausreissende, wilde tier zu zämensein möchten". Str. Cop.

2) Es ist eine Nachschrift [des Herzogs von Bouillon an J. C.]:indem wir E. L. schreiben vortschicken wollen", kommt glaubwürdiger

Bericht, Guise, Georg Hans, Lothringen und Maine sollten endlich be-dacht sein, Strassburg zu überfallen; unter ihren Hauptleuten seienRohne", Malleroy und Sainct Paul, der vorgibt für J. C. zu werben.

303. Erstenberger an (Frais). J.^

(Pfälzische Belehnungssache. Die Einnahme Kölns ins Kff.-Collegium. H-Brandenburgs Widerstreben. Georg Hans. Drohungen J. C. gegen den PragKammerrichter. Intercession für Johann Friedrich.)

Lieber schwager! Des herrn zwei schreiben, eins vom 22.,das ander vom 23. Novembris datirt, habe ich woll entpfangen.Und sovill das erst und dan euch begegnete Verweisung der niterlangten belehnung betrieft, kan ich dem herrn woll zeugnussgeben, das er solches nit, sondern vill mehr ein genadt verdienet,das er so fleissig und mer dan ime gutt, sorgfeltig in der sachengewesen. Ich hette auch gänzlichen dafür gehalten, was der herrder mainzischen underredt halben ad persuadendum angezeigt undvorbracht, solte nit allein zu keiner ungnadt aufgenomen, sondernvillmehr belobt worden sein, bevorab weil solchs kein fabell, sondereinmall richtig, das die cölnisch einnam durch M. Gm Ch. undH. Mainz, Trier und Sachsen bewilligt, auch hernacher ins werkgerichtet worden. Aber sovill Brandenburgk belanget, hat Sachsenauf sich genomen, mit I. Ch. Gn. auch zu handien; quae promissio,cum sit facti alieni, obligirt gleichwoll ultra diligentiam, quampromittens debet, niemand, und stett Brandenburgk frei, den andernseinen mitchurfursten beizufallen oder nicht. Warumb aber I. Ch.Gn. solchs nit tuet und des abfelligen Truchsessen Sachen noch