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dannoch zimlicber massen die weit durchschloffen", viel Gutes tun 28. Septbr.und ihren Feinden wohl begegnen. Cop. seines Sehr, an die kais.Commissarien „der einen handlung halben"; ob E. ein Empfeh-lungsschr. an den Kaiser „unangeregt einicher kriegssacben" fürratsam hält? Hat schon die Hälfte am Eigentum der Grafschaftan sich gebracht, die 4000 Mann vermag und reiche Untertanenund herrliche Städte und Flecken hat. 1 ) Will „ein gutten frö-lichen trunk diser loblichen fürstlichen gesellschaft E. L. wegenbringen".....
Mc. Köln. Or.-Acta I. 509. Or.
1) Dies bezieht sich auf die Grafschaft Dachsburg, die G. H. vomGr. Emicbo von Leiningen kaufen -wollte, was B. Johann von Straasburgverbot (Sattler V, 93). G. H. verhaftete damals den bischöflichenHofmeister (Pf. Johann an die Geheimen von Strassburg, 2. Sept.Str. Or.).
300. Wilhelm von Baiern an Ernst von Köln. 2.
irjj- Uktbr.
Trotz seines Rates, den Karl Truchsess mit Bedrohung der Münchenstrengen Frage anzusprechen und sein Bekenntniss dem Kaisermitzuteilen, hat E. bisher noch gar nicht hierüber an den Kaisergeschrieben, der sicherlich nichts dagegen hätte, „do disem Truch-sessen 'gleich ain gesellenrecken geschenkt wurde", da derselbeden kais. Gesandten Preiner „mit priglen abschnüren lassen". 1 ) . .
Mc. Köln. Or.-Acta I. 515. Or.
1) Am 9./19. Juni hatte E. versprochen, demnächst zu Bonn dieExamination des Tr. vorzunehmen und das, was er auf die Bedrohungmit der Tortur „pfeifen wirdet", W. und dem Kaiser zu schicken (Ma.9/6 Or.). In der Antwort auf obiges Sehr. (Bonn 16./26. Okt. ebd. Or.)erklärte er, Trier habe es ihm widerraten. Auf ferneres Drängen W.erbot sich E. den Truchsess an den Kaiser auszuliefern oder auch einerausdrücklichen kais. Commission „cum forma procedendi" Folge zu leisten,oder auch den Gefangenen "W. zu beliebigem Verfahren frei zu „schen-ken" (Mc. a. a. O. 263). Aber nach dem Sehr. Vieheusers an "W., Prag29. Jan /8. Febr. 1585, war „des antreibens halb" immer noch nichts vonE. an den Kaiser gelangt (ebd. II. 16).
301. Johann Casimir an Markgraf Georg Fri ed rieh. 6. Oktober
Heidel-
Beglaubigt „Thonaw" unter anderem für mündliches Anbringen in ber SSachen der von der Kammer mandirten Eröffnung von Kf. Lud-wigs Testament, wodurch man die Heimlichkeiten fürstlicherHäuser erfahren möchte. Scheut übrigens das Recht keines-wegs. 1 )
Mc. Fürstensachen CXXIII 1012. Eigh.
1) Die schriftliche Werbung Dohna's betrifft auch die damals beab-sichtigte fürstliche Intercession beim Kaiser für den gefangenen JohannFriedrich von Sachsen und die Diffamationen der Theologen, Morungen24. Dezember. In seiner Antwort vom 13. Jan. 1585 (Me. 998 Or.) be-zieht sich der M. wegen des Testaments auf die Contutoren, verspricht