269. 1584 203
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269- Kaiserliche Proposition auf dem Rothenburger J!- . .,
Tag. 1 ) ' 12. l
Rothen-
Kölnischc Sache; vergebliche Versuche des Kaisers, erst den bur ßErzb. zu gütlichem Abstand gegen Recompens zu bewegen, dannden Ausbruch des Kriegs zu verhindern; vergebliche Handlung derKff. zu Frankfurt. Die Parteien werben von Neuem, „neben demsich auch sonsten allerhand gefehrliche practiken im reich an-spinnen" ; daher der jetzige Convent angestellt. Ohne die Haupt-sache disputiren, die studia partium und was dem Kaiser Ver-kleinerliches dabei begegnet urgiren zu wollen, muss der Kaiserdoch erinnern, dass, wenn man so fortfahrt, statt den Kaiser inHandhabung der R.-Constitutionen zu unterstützen, jedem, der sieeigenmächtig verletzt und der Obrigkeit trotzt, ungescheut Hülfezu erzeigen, dies nur Zerrüttung aller Ordnung und Rechtspflege,Bündnisse, Conspirationen, Abfall, Aufruhr und Untergang desReichs herbeiführen kann. Es gilt das einmal Beschlossene undZugesagte aufrichtig zu leisten, Namen, Ehre und Hoheit des Reichszu erhalten und nicht ausländischen Völkern (die unsere Uneinig-keit fördern) zu einem Raub und aller Welt zu einem Spott uudGelächter zu werden. Die Räte und Gesandten sollen diese Ge-fahr zu Gemüt führen und mit den Commissaren auf Mittel bedachtsein, damit vor Allem „die vorwesende kriegsrustung gegen demerzstift Cöln ab und eingestehlt" und das Reich sammt den be-nachbarten Ständen daher nicht weiter beschwert und beleidigtwerde, ferner davon reden, wie die R.-Constitutionen des Rel.- undProfanfriedens und der Kriegsgewerbe halb unverrückt gehandhabtwerden und so die Stände beider Religionen in Frieden bei ein-ander und besonders das kf. Collegium im alten Herkommen blei-ben könne; „dan lestlicb, da hinfüro über das alles jemand sofrech und vermessen sein wurde, der sich dergleichen neuerungund unruehe im reich zu erwecken understiende, wie es demselbenzeitlich und ehe es zu solcher weitleifigkeit kommet, abzu-wehren". 2 ) ....
Ma. 399/47 f. 73; 95. Copp.1) Vgl. no. 250; 262. Zu dem Tag waren verordnet als kais. Com-missare der Administrator in Preussen Heinrich, B. Julius von "Würz-burg, Gr. Eitelfriedrich von Hohenzollern und D. Andreas Gail; ausser-dem Vertreter der Kff. von Mainz, Trier, Sachsen (der KanzlerEinsidel, Berlepsch, der Kanzler zu Zeitz D. Georg Arnold) undBrandenburg, des Eizh. Ferdinand und des Herzogs von Wür-temberg, mit absichtlicher Uebergehung von Kurpfalz und Baiern.— Das Bedenken der kurf. und fürstlichen Räte auf die 'Proposition fielzwiespältig aus. Schon die getrennte Behandlung des 1. und 2. Punkts■wurde nur gegen Btarken Widerspruch [jedenfalls der Katholischen]durchgesetzt. Sodann formulirte der eine [katholische] Teil seinen Vor-schlag dahin, den Kaiser zu ersuchen, er möge dem Urheber der ganzen. Unruhe Truchsess Niederlegung der "Waffen und Bestitution alles Occu-pirten an den Jetzterwählten durch strenge Mandate auf Strafe der Achtgebieten, „mit angehenkter ladung ad docendum se paruisse, aut viden-dum se declarari". Der andere Teil stellte dagegen das Gefährlicheeiner solchen straffen Exekution des Rel.-Fr. in helles Licht und schlugvor, „die güete als ein ehrhold des schwerts wider an band zu nemmen",