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2 (1884) 1582 - 1586
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1584

269-271.

_2.12.

die zu Frankfurt begonnene Handlung fortzusetzen und dem TruchsessApril nochmals das früher vorgeschlagene Mittel des Ahstands anzubieten; vonden zwei andern Punkten könnten sie, da sie nur zur Continuation derFrankfurter Handlung Instruktion und Vollmacht hätten, zur Zeit nichtreden. Unter ihren Argumenten gegen eine Exekution rindet sich auchdie Bemerkung, es würde ihnen den Anwesenden bei den andern Stän-den der A. C. nachgesagt werden, sie hätten ihnen gegen die ao. 55 undnachher erfolgten Protestationen pröjudizirt.Und ob gleich deswegenin den reichsconstitutionibus etwas disponirt, wie es mit dem abstandeines geistlichen, erzbischoffen, bischoffen oder prelaten gehalten werdensoltc, so seie doch die dofensio iuris naturalis, darüber der TrucbseaBolte und muste gehört und indieta causa nit verdambt werden könne."Die kais. Commissarien erklärten in ihrer Resolution hierauf natürlichden katholischen Vorschlag für das beste Mittel und Hessendie ange-zogene protestation uff irem wert und unwert beruhen, sonderlich dieweilderselben in dem religionfriden mit dem geringsten wort nit gedacht".Zu bemerken ist ihre Ausführung, dass durch den Rcl.-Fr. dem Papstseine Jurisdiktionsonderlich an catholischen orten" nicht suspendirtoder genommen sei,sonst were der religionfriden nit pax concordie,sonder magis dissolutio, imo ipsa discordia pacis". Ebd. Copp.

2. April 270Rothen-burg

Antwort der kursächsischen Bäte auf ein Au>bringen Reubers und Botz heims.

1) Vf esshalb Kurpfalz vom Tag ausgeschlossen, am Füglicbstenbeim Kaiser zu erfahren; vielleicht wegen der Kriegswerbung.2) Haben weder die Vollmacht Würtembergs [der als Contutorbeschrieben sein sollte] noch dessen Gesandte auf der Kff. Bankgesehen. 3) Bedauern die Strassburger Irrung und wollen Allesfür Beilegung der kölnischen Sache tun. 4) Ihr Herr ist nichtgemeint den neuen Kalender anzunehmen ausser auf Begehren desKaisers und mit Bewilligung der A. C. Verwandten und des ganzenReichs. 5) Nach der Frankfurter Vergleichung heisst Gebhard dererste und Ernst der andere Erwählte. 6) Von der Proposition hatselbst ihr Herr noch keine Copie; sie ist nur auf Beratung derkölnischen Unruhe, Vermeidung weiterer ähnlicher Fälle und Er-haltung des Friedens gerichtet. 1 ) .

Dr. 8930. Copial zu Rothenburg. 1584. Coric

1) Das Sehr, eines ungenannten Beobachters aus Rothenburg vom11. April (Mb. 112/2 f. Cop.; von Pf. Johann an Pf. Reichard geschickt),der eine Abschritt der Proposition zur Mitteilungan I. Ch. Gn. undan derselben rett" beilegt, berichtet, dass die Sächsischen und Branden-burgischen den Gesandten Casimirs die Prop. mitzuteilensich mit hartenWorten geweigert haben, auch zuletst sie änderst dann die propositionlautet, berichtet;" er selbst erhielt sie heimlich von einem Papisten ,,mitgutten Worten und gelt".

7. April 271. Jakob Grynaeus an Joachim Camerarius.Heidel-berg .......Berichtet,me hoc tempore d-rigioftoxsiv

cum Lutheromanitis". Oeffentliche Disputation von Casimir veran-