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2 (1884) 1582 - 1586
Entstehung
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181
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244-245. 1583 181

beider Häuser, die bei den jetzigen Läufen sehr notwendig ist, con- 3. Dezbr.tinuirt, wie er seinerseits sich erbietet. 1 )

Mc. Fürstensachen CXXVII. Cop.

1) In gleichem Sinn schrieben am 2. Dez. Grosshofmeister, Kanzlerund Räte zu Heidelberg an die Contutoren, am 3. Dez. J. 0. selbst auch an L.Ludwig und M. Georg Friedrich f Marb. Pfalz Simmern Vorm. I. Me. 998Copp.). Würtemberg hatte sich schon am 29. Nov. an L. Wilhelmgewendet (Marb. Or.); am 6. Dez. schrieb er an den Kaiser über obigesSehr. J. C. [vom 3], über die Einräumung der hl. Geistkirche zu Hei-delberg zur calvinistischen Predigt u. a. Schritte zur Wiedereinführungdiesesjämmerlichen und verderblichen Unwesens", ferner an Sachsenund Brandenburg; am 7. Dez. setzte er von seinen Schritten den M.Georg Friedrich in Kenntniss. Unter gl. Datum forderten Würtembergund L. Ludwig von J. C. näheren Bericht über das Testament seinesBruders; am 8. Dez. liess Würtemberg ein Abmahnungsschr. an J. C.wegen der ruchtbar gewordenen Religionsänderungen folgen (Me. 998 Orr.).L. Wilhelm suchte vergebens seinen Bruder Ludwig und Würtembergzu bestimmen, die Tutel unter gebührendem Protest aufzugeben, und wiesnamentlich Würtemberg auf die Unmöglichkeit hin, anders als mit Ge-walt etwas bei J. C. zu erreichen. Die Regierung des io Preussen ab-wesenden M. Georg Friedrich zu Ansbach ersuchte am 5. Jan. 1584 denPf. Philipp Ludwig um Auskunft über die pfälzischen Hausverträge,worauf sich J. C. berufe ; der Pf. entgegnete am 13. Januar, er kennedas kf. Testament nicht und setze voraus, J. C. und die drei andernHerrn würden sich friedlich mit einander zu vergleichen wissen. Mc.Copp. Sachsen und Brandenburg beantworteten Würtemberg am31. Jan. 1584, eine Interpretation der goldenen Bulle erfordere Gesammt-beratung aller Kff. und wegen der Aenderungen hätten sin nicht mehrtun köDnen als J. C. ermahnen (Ebd. Cop.). Dem Kaiser riet Kf.August am 19. Januar, sich bei J. C. näher zu erkundigen und denselbenzu ermahnen, die Administration so anzustellen, dass Untertanen undNachbarn keinen Grund zur Klage haben. Brandenburg hatte am 5. Jan.geraten die Sache an den kais. Hof zu bescheiden oder den Rat allerKff. zu erholen. Da der Kaiser über die pfälz. Hausverträge nicht Be-richt fordern wollte, schlug Kf. August am 3. März vor, die kf. Räte zuRotenburg zu einem Bedenken über diese Sache zu veranlassen. (Dr.9979.) Damals schrieb Pauli an Oamerarius, Dresden 2. März:NosCasimiri causam non omnino improbamus."

245. Gebhard an die reformirten Kirchen in Frank- 5. Dezbr.

reich. Arnsberg

Dankt für deren Sehr, und ersucht um möglichst starke Geld-unterstützung. Wenn es ihm gelingt sich zu halten,l'antechrist,les convulsions duquel penetrent jusques an jarred, tumbera roidemort". Beglaubigt den s r de Banos. 1 )

Wiesbaden. Dillenb. Corr. 1583. Cop.

1) Die Antwort K. Heinrichs von Navarra auf die Werbung desBanos, Pau 11. März 1584, verspricht sofort durch Clervant Geld fürGebhard aufbringen zu lassen und dessen fernere Unterstützung mit Geldund Truppen auf einer Versammlung zu Montauban zu beantragen; vgl.seine Sehr, an Gebhard 11. März, an J. C. 12. März 1584 (Prinsterer18, 323 ff.; Berg er, lettres missives I, 648). Am 24. März/3. April