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2 (1884) 1582 - 1586
Entstehung
Seite
27
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31-32. 1582 27

p. 104; Heidenstein p. 214; Häberlin XIV, 110 ff. Im Frühjal.r 30. Novbr.1583 ging das Gerücht, Polen wolle durch die Mark Brandenburg inBraunschweig einfallen und am 24. März sei desshalb eine Versammlungzu Dresden; vgl. ein Sehr. Minucci's vom 1. April (Wh. D. V. 10 Cop.)und den später öfters anzuführenden .,Discorso sopra le cose di Colonia ; 'vom 25. März, der am Kchluss unter den Mitteln gegen die Absichteader Protestanten auch den Vorsch.ag anbringt, der Papst solle Polen zumKrieg gegen Braunschweig, ev. auch gegen Brandenburg und Sachsen(wegen verschiedener Grenzstreitigkeiten) reizen.

32. Anbringen des kölnischen Gesandten Otto von 2. Deebr. Wollmering hausen bei Johann Casimir. Kaisers-

lautern

Köln lässt J. C. ersuchen, Kurpfalz zu ermahnen, möchte gernmit J. C selbst reden, wagt aber nicht J. C. nach Bonn zu erfor-dern oder die Stadt zu verlassen; England zu ersuchen; hofft aufden Beistand J. C.; wünscht Geld von J. C. und Strassburg.

Vorantwort.......

Bei einer Verlesung von Dohna's Memorialpunkten 1 ) erklärte W.:

1) Die wes>tfftl. Ritterschaft sei für B. [Gebhard], die rhein.Städte noch zweifelhaft; eine Schickuug der Fürsten an das Capiteldas vornehmste Mittel; 2) dasselbe könne B. nicht absetzen ohneVorwissen der Fürsten und kais. Erkenntniss; die Ritterschaftwerde solang nicht von ihm lassen; 3) wer im Capitel auf SeitenB., ist zuvor erörtert; 4) Mangel an Leuten; Herzog Hans könr.teden Hofprediger Pantaleon mitnehmen; der Bischof habe gesagt,die Sünden könnten einen Menschen nicht verdammen; [6) 7) Ge-schütz und Capitelskanzlei sei zu Bonn; 50 Schützen zu Poppels-dorf, 150 zu Bonn, 50 an einem andern Ort.Bremen will leib,guet und blut, auch land nnd leut bei im ufsetzen. Weiss nicht,mit was juraments er dem capitel verhaft. Freistellung am erstenfurnehmen. Kein nervus, kein gelt noch ander mittel sei nichtvorhanden; ein gülden 20000 muest er itz haben für par monat.Religionsverwandten zu Coln kan man nicht ersuchen." 2 )

Mb. 93/5 f. 302. Prot.

1) Fabian von Dohna (vgl. I. 100 A. 1; 418 A. 39), am 29. Nov. zuGebhard abgefertigt, ging über Simmern, wo er mit Pf. Reichard überdie köln. Sache verbandelte, nach Bonn. Sein Memorial (Kaiserslautern29. Nov. Mb. 93:6 f. 132 Or.) enthält 18 Fragpunkte und ausserdem noch3tacite zu erkundigen". Zum 1. Punkt, ob man sich von der Land-schaft, Jülich, Lüttich, Parma u. a., Kaiser, Papst und geistl. Kff. Wider-stands zu befahren, bemerkt D. am Rand: ,,Muss auf die faust gesetztwerden. Manet, arbeitet. Gülich kan nicht; Baiern muss geschrecktwerden." Die im Obigen nicht berührten Punkte betreffen die an Capitelund Landstände abzufertigende Gesandtschaft, die "Vertröstung und Hülfevon Sachsen, Bremen, Magdeburg u. a., den von G. dem Capitel gelei-steten .Eid, die Versicherung des Capitels de non perpetuanda successione,ob G. die Reformationgleich mit abschaffung aller abgotterei oder frei-stellung der religion" anzufangen gedenke u a. Die 3 besondern Punkte:1) Wie er mit der statt Coln dran, und ob nit derselben etwas zu nach-teil gesucht. 2) Wie man in relligione geschaffen und qualificirt. 3) Waser für predicanten zu gebrauchen gedechte."