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Die Jugendjahre Johann Wilhelms, Pfalzgrafen zu Neuburg und Herzogs zu Jülich und Berg
Entstehung
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357Pferden von Nußdorf ab, verließ jedoch den Zug und ritt, Wien unberührt lassend, spät Abends in die Kaiserliche Burg zu Neustadt ein inaller Stille.Am folgenden Tage, den 25. October Abends 10 Uhr, vollzogder Bischof Graf Colonitsch daselbst die Trauungwonach dasTe Deum Laudamus gesungen, die Stücke auf den Wällen gelöset undalles erfreulich geendet worden heißt es in einem die Feierbeschreibenden Bericht.Bis Anfangs November verblieben die Neuvermälten in Neustadtund kamen den 3. November nach Wien, wo jetzt am Hofe die eigent-lichen Vermählungsfestlichkeiten gefeiert wurden. Nach kurzem Aufenthaltezogen sie weiter nach Neuburg, wo sie bis zum Sommer des nächstenJahres verweilten. Herzog Philipp Wilhelm hatte seinem Sohne alsHochzeits=Angebinde die Uebergabe der Regierung in Jülich und Bergin Aussicht gestellt, vielleicht auch auf Veranlassung des Kaisers, derseine Stiefschwester gerne im Range einer regierenden Fürstin sehenwollte. Unter dem 1. August 1679 stellte nun Philipp Wilhelm eindie Uebergabe der Regierung der Herzogthümer Jülich und Berg anden Erbprinzen Johann Wilhelm documentirendes Patent aus, worinals Motiv der Uebergabe angeführt wird:wie es der jetzigen Herzog-thümer Wohlfahrt unumgänglich erfordere, daß ein Landtsfürst bei derStelle seie, und in Person allda regiere, auch zu der Landen undgetreuer lieber Unterthanen conservation und Sicherheit seine Landts-fürstliche väterliche manutenentz und protection gegenwärtig ertheile 2c.Höchst vorsichtig und pünktlich in Allem, was er unternahm, hattePhilipp Wilhelm aber auch eine ausführliche Instruction entworfen,welche seinem Sohne als Leitfaden dienen sollte in der Verwaltungund Regierung der seiner Obhut anvertrauten Lande. Diese Instructionenthält vortreffliche Ermahnungen zur Handhabung der Ordnung, derRechtspflege und auch der Sparsamkeit.Daneben hatten viele prak-tische Rathschläge eine Stelle gefunden in Bezug auf die speciellenBedürfnisse der niederrheinischen Länder.Wie es aber von dem strenmethodoxen und frommen Sinne PhilippWilhelms nicht anders zuerwarten war, so waltete auch hier das confessionelle Element vor.Es wurde dem Sohne eingeschärft,sich besonders die Fortpflanzungder alleinseligmachenden katholischen Religion angelegen sein zu lassen;bei Besetzung der geistlichen und weltlichen Stellen solle er ganz vor-züglich darauf achten, daß die irrenden Schäflein nicht länger verlorenund die Katholischen durch allerhand Listigkeiten verführt oder durchBegünstigungen der Protestanten muthlos gemacht würden. Eine