ebenfalls vom Genusse des Blutes und Alles dessen, was Moises fürunrein erklärt hatte, zu enthalten. (Apost.=Gesch. 15, —) So kannman also mit demſelben Rechte, womit man ſagt, daß die gottesdienſt-lichen Verrichtungen der Juden Blut erforderten, auch behaupten: sieerforderten Schweinefleisch! Endlich ist der Jude in seinemGesetze (2 Mos. 21,) wegen jeder Leibesverletzung, die er einem Andernzufügt, bedroht; und auf der Tödtung eines Menschen steht der Verlustdes eignen Lebens. In den Synagogen wurden Verbrechen streng ge-ahndet; so hat man z. B. ein ordentliches Verzeichniß der Pönitenzen,die sich fast auf jedes denkbare Vergehn erstrecken. In dem Buche Rhe-schith Choema heißt es zum Beispiel: „Wer einen Menschen getödtethat, muß 3 Jahre auswandern und in jeder Stadt wird er gepeitsewobei er sagen muß: „„Ich bin ein Mörder!““ Er darf kein Fleischessen, noch Wein trinken, die Haare nicht schneiden, den Leib und dieKleider nicht waschen. Er muß den Arm, womit er den Todtschlag be-gangen bis an den Hals mit einer eisernen Kette fesseln und baarfüßigeinhergehn, weinend über seinen Todtschlag. Schimpft ihn Jemand, soschweige er. In den drei Jahren darf er sich keine Belustigung erlauben;vor der Thüre der Synagoge liege er hingestreckt, daß Alle über ihn her-gehn, nur sollen sie ihn nicht zertreten.“ So verpönen es die religiösenGesetze der Hebräer: Menschenblut zu vergießen!Wie gierig aber auch der Judenhaß die Sage vom Gebrauche desChristenblutes ausgebeutet haben mag, so verdankt sie ihre ureigentlicheEntstehung doch keineswegs der Bosheit, sondern es beruhten die er-sten derartigen Gerüchte auf dem Mißverständnisse jüdischer und christ-licher Culthandlungen, wie wir in Nachstehendem zeigen werden.Die Juden feiern nämlich am 14. des Monats Adar oder nach un-serm Kalender am 25. März das Fest Purim, das sogenannte Hamansfest,zum freudigen Gedächtniße der glücklichen Rettung der Nation vom Unter-gange, den ihr Haman geschworen. Während der Vorlesung des BuchesEsther in den Synagagen und Häusern machen die Männer, Weiber undKinder mit Händen und Füßen einen entsetzlichen Lärm und schlagen mitSteinen und Hämmern auf die Wände und Bänke so oft Hamans Nameausgesprochen wird. Auch der Gebrauch herrschte mancherorts, eine Puppe,die den Haman bedeutete, an einen Galgen oder Kreuz aufzuhängen, woraufdann später angesichts dieses Deliquenten ein Festmahl abgehalten ward.Der Kaiser Theodosius II. erließ aber im Jahre 405 ein Gesetz, das den
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