Man muß indeß nicht meinen, die gewaltthätige Mißhandlungder wehr= und rechtslosen Juden habe erst mit dem Jahre 1475 begon-nen, nein, sie ist so alt als das orthodoxe Christenthum überhaupt;seitdem die römischen Kaiser nicht mehr ihre strenge Hand auf dieErlösten hielten, um das Aufflackern ihres bösartigen und verderblichenWahnsinns zu verhindern, — seit der gewaltthätige, blutdürstendeConstantin sich zum Patron derjenigen aufwarf, die er innerlich verach-tete und nur als Werkzeug seiner Politik gebrauchte, — von da ab datirtsich jene Kette maaßloser Greuel, davon die tragische Zerstörung vonJerusalem nur ein mattes Vorspiel war, von da ab datirt sich der Aus-bruch jenes infernalischen Judenhaßes, dessen — dürften wir sagen:letzte Nachwehn bis in die vorigjährige Stadtverordnetenwahl Kölnshineinreichten. Den Culminationspunkt der Wuth und Grausamkeit er-reichten die christlichen Judenfresser vielleicht im Jahre 1348 und 1349,wo man den harmlosen Kindern Israels vorwarf, die Brunnen vergiftetund dadurch die große Pest verursacht zu haben; desgleichen beschuldigteman sie des Durchstechens geweihter Hostien und des Verspeisens alterKapuziner: alles höchst liebevolle Insinuationen, welche nur dazu dienensollten, die unmenschlichen Abschlachtungen der ausrottungswürdigenKetzer (!) mit einem Scheine des Rechts zu umgeben.Was nun die obenerwähnte Behauptung betrifft, daß die Judenconsekrirte Hostien angebohrt hätten, um an Christenblut zu kommen, soist dieselbe so auffällig plump, daß sie einer Widerlegung kaum bedarf;denn auch dem Erzdummsten muß einleuchten, wie zur Vornahme einersolchen Handlung der lebhafte Glaube an die Brodsverwandlung durchPriesterwort gehört. Und dabei selbst würde der Erfolg den Erwar-tungen nicht entsprechen! Das ganze Gefasel vom Gebrauche des Blutesbei den Juden ist nicht nur jeder thatsächlichen Basis entbehrend, sondernes wird auch besonders glänzend entkräftigt durch die strengen Vorschrif-ten des Talmud und der religiösen Bücher Israels überhaupt, indem seitMoises Zeiten ausdrücklich der Genuß des Blutes, in welcher Weise erauch statthaben möge, verboten ist. 3. Mos. 17, 10—16. Die Beob-achtung dieses formellen Gesetzes verwuchs so sehr mit dem ganzenWesen der Hebräer, daß sogar die ersten Christen jüdischer Abkunft jeneBestimmungen hinsichtlich der Enthaltung von Blut als einen integriren-den Theil der neuen Religion in die kirchlichen Anfänge des Christen-thums mit hinüber nahmen und die Heidenchristen zwingen wollten, sich
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