Reber den Gebrauch des Christen-blutes bei den Juden.Von C. Alex. Phil. Braun.„Es ist nicht alles gut, was Priester sagen“Am 19. Oktober d. J. begannen in Wesel die Schwurgerichts-verhandlungen gegen den Tagelöhner Passing, genannt Mui, vonMülheim a. d. Ruhr, ein bereits fünf Mal von verschiedenen Gerich-ten bestraftes Subjekt christlicher Confession. Passing stand unterder Anklage: am 17. Dez. 1863 den 12jährigen Knaben JakobEickeln in einem Walde bei Styrum auf gräßliche Weise ermordetzu haben. Vom Präsidenten des Gerichtshofes befragt, ob er sichdes Mordes schuldig bekenne, entgegnete Passing: „Ja, aber ichwar's nicht allein!“ Er nehme die Verhandlungen nicht an, wenn derJude nicht mit auf die Bank käme; und zu weitern Aeußerungenveranlaßt, bemerkte er unter Anderm Folgendes:„Ich bin mit dem Handelsjuden Jakob Markus von Mülheim„unter der Drohung, mich mit einem Dolchmesser zu erstechen, zu„der That gezwungen worden, weil der Jude nämlich Menschenblut„haben zu müssen vorgab. Vor Schrecken ergriff ich den Knaben,„hielt ihm den Mund zu, warf ihn zu Boden und durchschnitt ihm„mit dem mir vom Juden gereichten Messer den Hals, worauf der„Tod sogleich erfolgte. Sodann brachte Markus dem Knaben einen„Stich in die Brust bei und sog das aus der Wunde fließende Blut„mit einem 9—10 Zoll langen Messingröhrchen auf; schließlich hat„der Jude die Leiche an den Beinen in den Wald geſchleppt“.Diese Angabe des christlichen Angeklagten, Passing, hat sich in-deß als vollkommen ersonnen herausgestellt; ja die weitere Untersu-chung erwies sogar, daß Mui schon früher häufig Kinder im Alter von9—12 Jahren dem Tode nahe gebracht hatte, indem er z. B. kleinen
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten