XVII
Diejenigen Vokabeln, welche für des niederdeutschenDialektes minder kundige Leser ungeläufiger seinmögen, sind in einem alphabetisch geordneten Ver-zeichniss zusammengestellt. Zur bequemeren Hand-habung ist auch ein Personen- und Sachregisterbeigefügt. Auch hielten wir in Anbetracht derfalschen genealogischen Angaben, welche sich wiebei fast allen Chronisten, so auch bei Gert finden,eine urkundlich belegte Genealogie des GlevischenHauses, worin namentlich das Streitige ausführlicherbehandelt ist, für angebracht. Die Randbemerkungen,welche Turck und Andere, vielleicht auch Teschen-macher in unserer Handschrift gemacht haben, sindnach der Vorgeschichte von Turck abgedruckt worden.
Ueber die Familie Gert's und ihn selbst istFolgendes ermittelt worden.
Gert van der Schuren muss einem vornehmenGeschlecht angehört haben. Darauf weisen sowohldie Stellungen als auch die Beziehungen zu anderenangesehenen Familien hin, worin wir seine Verwandtenund ihn antreffen. Auch sein Siegel mit dem aufrechtstehenden durch einen Querbalken getheilten Schildund der Umschrift: Sigillum Gerardi van der Schurenbekundet dieses. Sein Zeitgenosse, der bekannteClevianer Arnold Heymerich, Dechant von Xanten,bezeichnet ihn denn auch als ortus ex Troicis opti-matibus. Gert stammte nämlich nach seiner eigenenwiederholten Aussage aus Xanten oder klein Troja.In der That finden sich der van der Schuren, auchSchueren, Schuiren, in ger oder ter Schuren in einerund derselben Urkunde genannt, während Gert selbstconsequent van der Schuren schreibt, in vielen Xan-tener Briefen, jedoch wohl nicht vor 1415 erwähnt,
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