XV
Schlacht in Cleverham und ihrer Veranlassung. Auchversetzen alle drei die Erhebung des Grafen Adolphzum Herzog in 1416. Vergl. v. Berchen, 124—126;Seibertz 351, 352, 358, Gert, 65 — 67. Van Berchenkann aber nicht etwa das Chronikon von 1450 allegierthaben, da dieses selbst an den bezüglichen Stellensagt: E contrario etiam de ipso legitur und Anti-quorum etiam relatu percipitur. Auch das Chroni-kon, das Seibertz im IL Bd. seiner Quellen S. 121—253mitgetheilt hat, setzt offenbar ein älteres voraus,indem es darin S. 122 heisst: id, quod nostro aeuoaccidit ao. dni. 1444, quando quidem vetustissima illaUrsinorum arx solotenus corruit; in quo quidem locoAdolphus turrim cygnorum altissimam illico construxitin eam, qua nunc cernitur erecta, formam. Vergl.Ficker, Zeitschr. für Westf. Gesch. III, 263; Lorenz,Geschichtsqueilen II, 73 und Seibertz II, 119. DieAnnahme, dass van der Schuren eine oder andereChronik vorgefunden habe, steht mit seiner Ver-sicherung, dass man keine Chronik von Cleve habe,keineswegs im Widerspruch, sobald man auf das»unverstuckt« den Nachdruck legt.
Von der Versicherung, seine Chronik aus urkund-lichem Material aufzubauen, nimmt Gert selbst denersten Beginn des Clevischen Hauses aus. Erst mitder zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts fangen dieurkundlichen Nachrichten an reichlicher zu werden,wiewohl er bei Durchsicht der in und um Cleve vor-handenen Sammlungen vom 12. Jahrhunderte an Zu-verlässigeres über die Genealogie und mehr über dieThaten der Grafen hätte bringen können. Dennmochte auch das ältere Clevische Archiv nach derVersicherung des Anonymus mit dem Schloss zu