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Local-Forschungen über das alte Grenzwehrsystem auf der rechten Rheinseite der Provinz Rheinpreußen und in der Provinz Hessen-Nassau
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ganz dieselben Verhältnisse aufweisen, wie dieje-nigen am Niederrhein, und es liegt mir ob, die Thatsachenzu erörtern, welche diese Ueberzeugung zu begründen geeigneterscheinen.

Ich beginne mit derjenigen Grenzlinie, welche den Alter-tumsforschern allgemein alsrömischer Pfalgraben" bekannt ist.Bereits in meinem 7. Berichte 4) habe ich gezeigt, dass die von ein-ander abweichenden Angaben früherer Forscher über den LaufdiesesPtalgrabens"' zwischen Lahn und Wied sich aus dem Um-stände erklären lassen, dass die Grenzwehr hier-nicht, wie die ge-wöhnliche Auffassung will , in einer einzigen Linie, sondern inmehreren Armen fortzieht, von denen jeder einzeln als die Fort-setzung des Pfalgrabens angesehen wurde Hiergegen könnte manbemerken, dass die betreffenden Forscher zwischen der Linie deseigentlichenPfalgrabens 1 ' und den in der Gegend vorhandenenZweigen vonLandwehren" nicht hinreichend unterschieden, unddemnach jene Abweichungen in den Angaben über den Lauf desPfalgrabens nur auf einer Verwechselung vonPfalgraben" undLandwehren" beruhe. Dies würde jedoch voraussetzen, dass derPfalgraben" als eine für sich bestehende Grenzlinie, die in ihremseihständigen Laufe mit andern Grenzwehren keine Beziehungenhabe, nachgewiesen sei. Es steht aber fest, dass mehrere derLandwehren mit dem Pfalgraben in unmittelbarem Zusammenhangestehn, in der Art, dass die Ersteren bald als Fortsetzungen desLetzteren auftreten, bald sich unmittelbar an denselben anschliessen,und sich sonach ein Complex von Grenzwehren darstellt, vonwelchem der sog. Pfalgraben nur ein einzelnes Glied ist. Esbliebe also noch die Annahme übrig, dass der grössere Theil derGrenzweliren jünger als der Pfalgraben und erst in einer späte-ren Zeit demselben angeschlossen worden sei. Ob eine solche An-nahme überhaupt zulässig, wird sich erst später ergeben; vorläufigerlaube ieh mir, das frühere Ergebniss des Aneinanderschliessensder zahlreichen Grenzwehren, die unter dem NamenPfalgraben,Römergraben, Heidengraben, Landgritben" vorkommen, durch die

1) N. B. VII, 8 tt".