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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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75derstand durchaus nicht mehr überwinden können,mithin das Blut stille stehen müsse. So bald aberdieses geschiehet, erfolget natürlicher Weise eine derheftigsten Ohnmachten, und bei fortdaurender Hin-derniß des Kreislaufes, der unvermeidliche Tod.Da nun der Tod hieselbst den völlig gehemmtenKreislauf des Blutes zum Grunde hat, und hiebeidie Lebensorganen nicht mechanisch verletzet werden,so folget auch, daß wenn bestimmet werden soll, objemand durch die Gewalt der von aussen erregtenSchmerzen gestorben sey, man darthun müsse, daßdie Lebensorganen unberletzt befunden worden; mit-hin die Ursache des Todes in der durch die Heftigkeitder Schmerzen erzeugten gänzlichen Hemmung desUmlaufes des Blutes liege. Hiebei ist aber wohlzu bemerken, daß jede Ergiessung des Bluts in ir-gend eine Höhle des menschlichen Körpers diesesUrtheil nicht abändern kann; es ſeye dann, daßeine Erweiterung in der gerissenen Pulsader, oderirgend ein aufgesprungener Eitersack gewesen: alswovon ich im folgenden Absatz noch handeln werde.Denn, da das Blut durch den Krampf der kleinerenBlutgefässe nach den inneren mit Heftigkeit getrie-ben, folglich durch diesen Trieb sowohl als den desHerzens und der grösseren Pulsadern sehr zusammen-gedrücket wird, so begreift man, daß es sehr leichtſeyn koͤnne, daß hiedurch irgend ein inneres Blut-gefäß zerreissen, und dadurch so viel eher der Todals eine nothwendige Folge erzeuget werden könne.Daß