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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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SS60zu sterben. Wenn aber letzteres wirklich durch Leicht-sinn oder Unwissenheit des Arztes unglüklicher Weisegeschähe, dann wird doch wohl niemand den Arztdeswegen entschuldigen wollen, es hätten andereLeute ungleich grössere Grade der Tortur über-standen, ohne selbst einmal eine Ohnmacht davonzu bekommen. Dies kann ja dem Arzt nicht helfen:es kam hier nicht auf die Kräfte an, mit welchenman Veispiele hatte, daß menschliche Körper gegendie heftigsten Schmerzen gefochten hatten; sonderndie Sache des Arztes war, die Kräfte des gepeinig-ten Missethäters zu untersuchen und zu bestimmen,ob während dem bei ihm zu erregenden Schmerzender Umlauf des Bluts würde fortfahren können;oder ob nicht zu befürchten seyn würde, daß es nunauf einmal aufhören würde, sich ferner zu bewe-gen 1).§. 20.Aus den hiebevor angeführten Gründen und Bei-spielen glaube ich nun, ohne Widerspruch fürchtenzu dürfen, festsetzen zu können, daß jede andereEin-1) Wie dieses zugehet, findet man aufs deutlichste ausge-führet in dem 59. Abschnitt der Abhandl. des HerrnGeheimrath Hofmann, von der Empfindlichkeit undReitzbarkeit der Theile. Ein Buch, welches ich nichtallein als eines der vorzüglichsten Produkten unseresJahrhunderts ansehe; sondern dessen Inhalt billig inden Köpfen aller Aerzte und Wundärzte tief eingeprägetseyn sollte.