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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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E31Die darin sich vorfindende Spalten, Eindrückungenund Brüche müssen eine jede aufs genaueste, inAnsehung ihrer Richtung, Länge und Tiefe, undin welcher Gegend des Knochens solche gewesen, be-stimmet werden; ferner muß hier nicht allein derOrt der Hirnschädel, wo äusserlich am Kopf dieVerletzung angebracht worden, unterſuchet, ſon-dern diese Untersuchung muß an der ganzen Hirn-schädel mit äusserster Vorsicht unternommen werden,indem die Erfahrung lehret, daß öfters sich Spal-ten vorgefunden, wo man derselben gar keine er-wartet haben würde; nicht einmal zu gedenken dersogenannten Contrecoups, welche doch so gemeinsind.Nachdem man dieses sorgfältig untersuchet hat,muß mit der äussersten Vorsicht der Hirnschädel, sowie es in der Anatomie gelehret wird, aufgehobenwerden. Die allererste Untersuchung, welche hierangestellet werden muß, ist: ob, und in welcherMenge oder Gewicht sich Blut oder gar Eiter unterdem Hirnschädel vorgefunden; in welcher Gegenddasselbe gelegen. Ob solches über oder unter denHirnhäuten gewesen, und unter welchen? Obman den Eiter hie und da in kleinen Portionen zer-streuet 1), oder an einem gewissen Ort versammletangetroffen1) Man trift gemeiniglich den Eiter nach den Kopfver-wundungen dergestalt zerstreuet an, wenn der Kopfsehr warm gehalten und warme Aufschläge gemachetworden. Der gel. Herr Pott leitet dieses von der