12Fähigkeit besitze 1). Es ist dies um so nöthiger,da einer sich den Ruf eines guten Praktikers erwor-ben haben kann, und doch zu dergleichen Untersu-chungen völlig ungeschikt ist. Ein Satz, welchendas Publikum öfters nicht begreifen kann, und dernichts desto weniger durchaus wahr ist. Denn zudergleichen Untersuchungen gehöret nicht allein diegenaueste anatomische Kenntniß des menschlichenKoͤrpers, sondern auch die praktische Anatomie oderdie Fähigkeit, den menschlichen Körper selbst in sei-ne feinste bekannte Theile zerlegen zu können, alswelches einem blos praktischen Arzt zu wissen in ge-wisser Rüksicht eben nicht nöthig ist. Ueberdemmuß er die genaueste Kenntniß der Gifte, ja allerheftigen Arzneimittel haben, um in jedem Fall, wohiedurch Schaden angerichtet worden, eine kunst-verständige Untersuchung anstellen und gleichmässigesZeugnis geben zu können. Und was muß endlichder eigentliche Physikus nicht weit mehr wissen,als ein blosser Arzt! da ersterer über alle physischeObjekte, die auf den menschlichen Körper reellenEinfluß haben können, Gutachten geben, ja, dersogar über Seuchen unter Thieren Untersuchungenanstellen1) Es werden hier mehrmalen bei dem Consilio MedicoAezte sowohl als Wundärzte approbiret, denen aberausdrüklich verboten wird, und die selbst eidlich ver-sprechen müssen, bis zur erprobter mehrerer anatomi-scher Fähigkeit, nie zur Abstattung einiger Visorum re-pertorum sich verwenden zu wollen,
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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