22Morg=piert pint. Rthlr. als hh.Ein Büsch an der Dreuttengelegen, zwischen JohanDalbender Erben, undeinem Gemeinden Weegwar in einem halben Mor-gen man kann nicht sagen,ob der frey, oder steurbar3 — — —haltet an Maaß ad 2wird taxirt mit Vorbe-halt des Landtags Ge-rechtsam für ——280 — —Den halben Morgen so dabei.liegt, gibt Zehnden, undist derowegen disputir-lich ob der frey, oder un-frey sey | — 2 — — — —— 60 — —— —taxirt fürDaß obige Tax Eid= und pflichtmäßig ge-schehen, wird hiemit attestirt, jedoch, daß hier-zu das Gerechtsam einen Ritterbürtigen zumLand-1
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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82
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