Nachträge und Berichtigungen zu Theil I,
Zu S. 4, Z. 14 v. o. Es ist jedenfalls die kaiserliche Besatzung gemeint.
Zu S. 6. Die Steuerdescription von 1447 (im Archiv zu Harff) rechnet zu Lohnauch Frohnhoven und zum Amte Jülich-Aldenhoven überhaupt noch dieDörfer Loverich, Baesweiler und Schleiden. Das „predium Bastwilre" hatteder Freie Benelin um 1130 dem Adalbertstifte zu Aachen geschenkt(Kremer, Akad. Beitr. III, 156). Vogt zu Baesweiler musz 1218 der Grafvon Jülich gewesen sein (Quix, Cod. dipl. Aquensis, 49). Obermerz gehörte1324 zur Grafschaft Jülich und zum Gerichte Aldenhoven (Quix, AbteiBurtscheid, 328—331).
Zu S. 7. Ich halte jetzt die von Setterich für Edelherren und eine Seitenlinie derHerren zu Stolberg. Um 1375 brachte Nesa von Setterich die Herrschaftan Coen von Keuschenberg, der dem niederen Adel angehörte. Ich hoffedieses nächstens in einer Geschichte der 43 jülichschen Unterherrschaftennäher erläutern zu können.
Zu S. 10. Im Jahre 1447 sind die „vier Gerichte" noch zum Amte Düren gezählt,zu Nörvenich aber Disternich, Ollesheim, Jakobwüllesheim und Frau-wüllesheim.
Zu S. 11. Merzenich hatte den Grafen von Neuenahr gehört. Von ihren Erben lieszes sich der Erzbischof 1382 abtreten, nachdem er es schon früher occupirtund dann verpfändet hatte (Lac. III, 865); 1530 erhielt Reinhard vonBinsfeld, dessen Nachkommen Merzenich später als Herrschaft besaszen, nurein Lehn in diesem Dorfe (v. Knapp VII, fol. 121).
Zu S. 12. Gürzenich war seit etwa 1400 eine jülichsche Pfandherrschaft.
Zu S. 13. Bevor Kurköln Zülpich einlöste, gehörte auch dieses zum Amte Nideggen(Lac. IV, 215).
Zu S. 14. Schlosz „Berinsteyn", welches 1198 zerstört wurde, lag vielleicht bei Aachen;das Reiehslehn „Berinsteyn" mit allein Zubehör (eine Kirche ist dabeinicht genannt) gab Graf Wilhelm III. von Jülich 1219 dem DeutschenOrden (Lac. II, 82). Das Patronat zu Bergstein war 1794 landesherrlich.