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Theil 2 (1881)
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indiviso halb jülichsch, halb zum Quadt'schen Antheile der Herrschaft Landskrongehörig, wurde 1642 dem Freiherrn von Brempt (Mitherrn zu Landskron) eingeräumt. 52 )

6) Gi m min g en , hat früher auch zum Amte gehört, ist aber 1641 dem Freiherrn(von Brempt) zu Venn als Mannlehn verliehen worden, vorbehaltlich jedoch der fürst-lichen Obrigkeit, Contribution und 4 Goldgulden an Schirmgeld, welche der Vogtzu Münstereifel einzog. 52 )

Für kurze Zeit gehörte zum Amte Sinzig-Kemagen auch der Antheil der Herr-schaft Landskron, 53 ) welchen Jülich 1659 mit den Dörfern Vinxt, Schalkenbachund einem Hofe in Sinzig von den Herren von der Leyen und der Frau von Waldbottgegen die Dingstühle Adendorf, Eckendorf und Villip eintauschte. Doch erhielt schon1669 der Freiherr von Brempt, Mitherr zu Landskron, die Pfandschaft dieses neuenAcquisits. 54 )

M ) So sagt die Amtsreclmung von 1649. ") Vergl. v. Knapp Bd. VII, fol. 111 ff. 64 ) v. KnappBd. I. fol. 149 ff.