"f Zm* Territorialgeschichte des Herzogthums Jülich von W. Grafen von Mirbach, Oberdirector der Ritter-Akademie zu Bedburg'. Wissenschaftliche Beilage zum diesjährigen Programm. Düsseldorf 1881. Buch dr nc kerei von L. Schwann. Zur Territorialgeschichte des Herzogthums Jülich. Zweiter Theil. XV. Amt Euskirchen. Hatte 1471 einen Amtmann und einen Rentmeister; an Stelle des Letzteren kommt später ein Kellner vor. Bei der Theilung Lothringens im Jahr 870 erhielt Ludwig der Deutsche u. a. die Orte „Hoenchirche" und „Augstchirche".') Ich möchte darunter Hochkirchen und Euskirchen verstehen und letzteren Ort umsomehr für einen alten Königshof halten, als daselbst noch im 16. Jahrhundert nach Kaiserrecht geurtheilt wurde. 2 ) Vor 1200 war vielleicht ein Edelherrengeschlecht im Besitze von Euskirchen und könnte dieser Familie die Agnes angehört haben, welche im Necrologium des adeligen Klosters Heinsberg als Domina de „Emskyrchen" eingetragen ist. 3 ) Sie war vielleicht die Gattin Goswins III. von Heinsberg-Valkenburg, dessen Tochter Kunigunde, wie Grote annimmt, 4 ) die erste Frau des Herzogs Walram IV. von Limburg wurde. Von einem jüngeren Sohne dieses Walram stammen nun die Herren von Montjoie und Valkenburg ab, welche wir vor 1300 im Besitze von Euskirchen finden, es jedoch von ihren Verwandten, den Herzogen von Limburg, zu Lehn trugen. 5 ) Schon 1322 ist Euskirchen Stadt genannt. 6 ) Nachdem 1351 der Montjoie'sche Hauptstamm erloschen war, erhielt 1352 Philippa, des letzten Besitzers älteste Schwester, Gattin des Heinrich von Flandern zu Ninove, welche einer zweiten Schwester Ansprüche gekauft hatte, 7 ) vom Herzoge von Brabant und Limburg die Belelmung mit Montjoie und Euskirchen. 5 ) Schuldenhalber übertrug sie letzteren Ort schon 1353 dem Reinhard von Schoenforst, 7 ) welcher dann 1355 Stadt und Feste mit Herrlichkeit und Eigen- thum, auch mit dem Hofe „Rudesheym", dem Markgrafen von Jülich gegen die Herrschaft Zetrud in Brabant vertauschte. 8 ) Jülich vertrug sich um 1368 mit dem Lehns- ') Hinomari Remensis annales, Monumenta Germaniae, S. I, 488. s ) Lac. A. III, 373. 3 ) Zeitschr. d. Aachener Geschichtsvereins I, 262. A ) Stammtafeln S. 170. 6 ) Vergl. Lac. III, 515. 6 ) "Werners, Verwaltungsbericht d. Stadt Düren, Urk. Nr. 87. ') Vergl. Publications de la soc. arch, du Limbourg XI, 238. ff. 8 ) Ebenda, S. 293. 1 herrn, welcher 1365 anderer Montjoie'scher Miterben Ansprüche selbst erworben hatte. !> ) So ist Euskirchen 1369 eine jülichscbe Stadt und Hauptort eines Amtes. 10 ) Die Rechnungen von 1564 und 1568 geben an, dasz der Schultheisz zu Euskirchen auch ein Richter sei in "Wüschheim und Kessenich und dasz noch vier Gerichte im Amte sich befänden, nämlich: Rueszheiin (Rüd desheim er-Hof ?), das Pantaleons-Gericht in Euskirchen, die jülichsche Bank zu dich cn he im und endlich Frauenberg. — Die „villa Roetzheim" mit dem Patronate zu Euskirchen und Cuchenheim gab Walram von Limburg, Herr zu Montjoie, nach 1210 dem Kloster Reichenstein. 11 ) Die Abtei St. Pantaleon in Köln hatte ein Hofesgericht in Euskirchen. 12 ) In dem jülichschen Theile von Cuchenheim 13 ) war der Landesherr zugleich Grundherr; 14 ) das Gericht wurde auch wohl zum Amte Münstereifel gerechnet. Zu Frauenberg war eine Latbank „unter dem Baume", vor welche fast alle Güter im Dorfe gehörten. Das Gericht Frauenberg und die Dörfer Oberwichterich, Irresheim, Lüssem und Roevenich 15 ) hatten die Herzoge von Jülich im 15. Jahrhundert den Herren zu Bollheim obligirt; im 16. waren die drei erstgenannten Orte „abfällig" geworden und hatten sich zu Euskirchen gehalten. Dieses Verhältnisz dauerte aber nur bis 1576. 16 ) Zeitweise wurden zum Amte Euskirchen noch gerechnet Weilerswist, Grosz- und Kleinve mich. In Swist (auf dem Berge) war im 14. Jahrhundert der Markgraf von Jülich als Herr zu Hengebach 17 ) Gewaltherr, das Gereonstift zu Köln Grundherr, die Vogtei aber schon als Lehn in Händen der Herren von Brent. 18 ) Hermann von Tomburg, Herr zu Vernich, trug 1342 seine Güter und Gerichte in Vernich und Weilerswist dem Markgrafen von Jülich zu Lehn auf. 19 ) Es scheint, dasz bald darauf der Vasall kinderlos starb, und der Markgraf gab Vernich nebst Zubehör 1354 seiner Tochter, der Gräfin von Wied. 20 ) Ihre Nachkommen obligirten die Herrschaft weiter; wegen einer Einlöse wurden im 16. Jahrhundert zwischen den Herzogen von Jülich und den Pfandherren vielfache Verhandlungen geführt. I9 ) Vernich kommt aber noch später als jülichsche Pfandherrschaft vor, 21 ) welche jedoch auch zuweilen zum Amte Tomburg gerechnet ist. Zum Amte Euskirchen wurden mehrere Unterherrschaften gezählt, so namentlich von den schon behandelten Wachendorf und Euenheim; auszerdem aber: ! ») Butkens, trophees I, 486 n. Ernst, hist. du Limbourg VI, 69. 10 ) Lac. III, 693. ") Rite, TJrkundonhuoh S. 73. ,2 ) Lac. A. III, 374. 13 ) Der andere war kurkölnisch. I4 ) Lac. A. III, 372. ") Roevenich soll im 14. Jahrhundert zur Herrschaft Tomburg gehört haben. ,0 ) Vergl. Th. I, S. 16. ") Also nicht als Besitzer von Euskirchen! 1S ) Lac. A. VII, 86. ,9 ) Colleetaneen des Vizekanzlers von Knapp (jetzt im Staats-Archiv zu Düsseldorf), Bd. IX, fol. 186 u. folg. 20 ) Vergl. Lac. III, 676. '") Eisenberg, der um 1780 schrieb, spricht noch von dem Pfandherm zu Vernich. Verhandlungen wegen der Einlöse finden sich bei v. Knapp a. a. O. fol. 292 u. ff. 1) Groszbüllesheim, Grundherr hierselbst war im Jahre 893 die Abtei Prüm; die Güter trug 1222 der Graf von Sayn zu Lehn und von diesem hatte sie der Herr zu Milendonk. 22 ) Etwa ein Jahrhundert später sind die Herren von Tomburg Besitzer der Gerichte Groszbüllesheim, Roitzheim und Billig, übertragen solche 1337 dem Markgrafen von Jülich und erhalten sie 1364 von diesem zurück. 23 ) Büllesheim kam in der Folge an Johann Herrn zu Dann, welcher 1396 das Dorf dem Heinrich von Büllesheim, auch Heinrich Isaak genannt, 24 ) obligirte. 25 ) Dieser liesz sich dann vom Herzoge von Jülich mit der Herrlichkeit belehnen. 26 ) So kam Groszbüllesheim dauernd in die Hände von Familien niederen Adels. 2) Roitzheim und Billig. Friedrich von Tomburg, welcher 1364 beide Dörfer zurück erhielt, vererbte sie auf eiue Enkelin. Diese heirathete 1419 den Peter von Eich, 27 ) einen Herrn von niederem Adel. Die allodiale Uuter- herrschaft blieb sodann in den Händen der Nachkommen dieses Peter bis 1794. XVI. Amt Montjoie. Hatte einen Amtmann, einen Forstmeister und einen Schultheisz-Rentmeister. Das Ländchen war vor dem 16. Jahrhundert noch sehr wenig bevölkert; im 8. gab es hier wohl nur eine bedeutende Niederlassung, nämlich den königlichen Haupthof Compendium, Conzen, mitten im karolingischen Bannforste oder dem „Oberwalde" der Ardenneu. l ) Wie eine Urkunde Friedrichs IL vom Jahre 1226 2 ) meldet, hat Kaiser Karl der Grosze den gedachten Hof mit allem Zubehör, mit dem Zehnten und der Nona dem Marienstifte zu Aachen geschenkt. Um die Vogtei zu Couzen, wie um die Verwaltung des Forstes stritten sich im 10. Jahrhundert wahrscheinlich die Ar- dennergrafen mit den Herzogen von Nieder-Lothringen und den Pfalzgrafen zu Aachen. Heinrich von Limburg, durch seine Groszmutter von den Erstgenannten abstammend, vereinigte um 1101 auch die beiden letztgenannten Beamtungen in seiner Person; freilich nur für kurze Zeit. 3 ) Seine Nachkommen, die Herzoge von Limburg, behielten wohl nur die Vogtei Conzen, während die späteren Pfalzgrafen aus dem weifischen und hohenstaufischen Hause die Grafschaft im „oberen" wie im „niederen Walde" * a ) Mittelrh. Urkundonbuch I, S. 189. a3 ) Lac. III, 315 vi. Urkundenregeston im Arohiv zu Harff. al ) So nennen ihn versch. Urkunden im Archiv zu Harff. 26 ) Barsch, Einia illustrata III, I, S. 261. 26 ) Jülichsche Lehnregister im Staats-Archiv zu Düsseldorf. ") Gudenus, codex diplom. II, 1251. ') Vergl. Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein, Heft YI, S. 4 u. folg. (Künftig citirt: Annalen VI, 4.) Lac. II, 75, (Note) u. Böhmer, fontes rerum Germanicarum III, 397. a ) Lac. II, 135. ') Vergl. Cohn, Stammtafeln, 28, 49, 221. 1* administrirten, solche aber schon im 12. Jahrh. dem Grafen von Molbach, dann denen von Jülich, vielleicht ohne königliche Genehmigung, weiter verliehen. 4 ) Herzog Heinrich III. von Limburg trat die Vogtei Conzen und die nahe gelegene Burg Reichenstein um 1200 seinem Sohne Walram ab. Dieser erbaute wahrscheinlich das Schlosz Montjoie, während er Reichenstein in ein Kloster umwandelte und mit dem Städtchen Reichenstein, den „Villen" Brettbaum und Ruitzhof, nebst anderen Gütern, dotirte. 5 ) Walrams Tochter Mathilde heirathete um 1210 den Grafen Wilhelm III. von Jülich, der auf diese Weise, wahrscheinlich schon vor 1217, 6 ) Pfandherr der Vogtei Conzen geworden sein wird. Erst 1238 trat sein Sohn Wilhelm IV. dem Oheim Walram von Limburg die Herrschaft wieder ab, behielt sich aber einen kleinen Erbzins aus dem Hofe sowie seiu Waldrecht vor. 7 ) Von genanntem Walram stammt die Nebenlinie der Limburg zu Montjoie, welche ihre Rechte in dem Ländchen von den Herzogen, ihren Verwandten, zu Lehn trugen. 8 ) Walram II. von Montjoie nahm 1264 zwei Drittel des Rott- und Ecker-Zehnten von dem Aachener Marienstifte in Erbpacht. 9 ) Das letzte Drittel scheint auf gleiche Weise der Graf von Jülich erhalten zu haben I0 ) und 1336 verlieh Ludwig der Baier dem Grafen Wilhelm V. ausdrücklich den Wald zwischen Corneliniünster und Montjoie.") Auszer dem Marienstifte als Grundherrn, welches fortwährend den Zehnten im „Feldgeleite" des Montjoie'er Landes besasz, 12 ) gab es dort also um 1340 zwei Herren, den Vogt und den Waldgrafen. Diese, nämlich Dietrich von Montjoie und Wilhelm von Jülich, schlössen unter sich einen Vertrag im Jahre- 1342. 13 ) Die schon oben genannte Philippa von Montjoie, Frau zu Ninove, welche 1352 die Belehnung mit Montjoie erbalten hatte, 14 ) verkaufte um 1354 das Schlosz nebst Zubehör dem Reinhard von Schoenforst. 15 ) Dieser vertauschte 1356 schon den neuen Besitz, zugleich mit der Herrschaft Valkenburg dem Markgrafen von Jülich und erhielt dafür das Amt Caster, 16 ) schosz aber dem Jülicher noch weitere Summen vor, so dasz Herzog Wilhelm, als er 1361 Caster zurücknahm, nicht nur die ehemals limburgischen Rechte im Lande von Montjoie, sondern auch sein Forstamt (die Waldrechte) daselbst, die Dörfer jenseits der Roer, das Amt Münstereifel und die Vogtei Cornelimünster dem Reinhard obligiren muszte. 17 ) Die Pfandobjekte wurden im Laufe der Zeiten meist wieder eingelöst, dauernd blieb von Jülich getrennt das Land „Ueberruhr", ") Vergl. Theil I, 9; Annalen VI, 4; Lac. III, 384. 6 ) Eitz, Urkundenbuch, S. 73. 6 ) Walram war wenigstens 1217 nicht freier Besitzer von Conzen, vergl, Lac. II, 61. 7 ) Lac. II, 224 u. 225, wo das Datum nicht richtig aufgelöst ist. 8 ) Vergl. Lac. III, 284. 9 ) TJrk. im Archiv der Studien-Verwaltung zu Köln. Abschrift theilte mir Herr Dr. Cardauns gütigst mit. ,0 ) Dies scheint mir aus einzelnen Bestimmungen des Vertrages von 1342 (Lac. III, 384) hervorzugehen. ") Lac. III, 307. Es fragt sich ob hier die Waldgrafschaft im „oberen Walde" oder eine neue Verleihung gemeint ist. 12 ) Lac. A. VII, 108. Die Grenzen des Feldgeleites wurden 1566 neu festgestellt; Pauly, Gesch. v. Montjoie S. 111. 13 ) Lac. III, 384. u ) Lac. III, 515. 16 ) Lac. III, 519. ,e ) Lac. III, 561. ") Lac. III, 621 und „Annalen" VI, 16. Welchen Herren das Land „Ueberruhr": Morsbach, Wollseifen etc. früher gehört hatte ist mir unbekannt. welches Reinhards Söhne 1379 ihrer Schwester, der Frau zu Cronenburg, abtraten. 18 ) Die Verhältnisse der Herren von Schoenforst waren schon vor 1400 nicht mehr sehr glänzend ; Johann, ein Enkel des Reinhard, hatte nur noch etwa 10000 Goldguldeu an Montjoie zu fordern; er nannte sich auch nicht mehr einen Herrn, sondern nur einen Burggrafen daselbst. Herzog Wilhelm von Jülich erhielt 1393 von dem Herzoge von Brabant und Limburg sogar Belehnung. I9 ) In wirklichen Besitz von Montjoie kam jedoch erst Herzog Adolf von Jülich und Berg, dem Frambach von Birgel, ein Gläubiger der Catharina von Schoenforst, Gräfin zu Sayn, ihrem letzten Willen gemäsz, das Land einräumte. Im Jahre 1435 befriedigte der Herzog den Frambach, ernannte ihn zum Amtmann in Montjoie und gab ihm die Pfandschaft des früher dorthin gehörigen halben Dorfes Mechernich; 20 ) 1439 war Johanna von Rochefort Wittwe von Schoenforst abgefunden; verschiedene Afterpfandrechte waren 1473 abgelöst; 21 ) die Ansprüche, welche Graf Florenz von Berlaymont, als Rechtsnachfolger einer Maria von Schoenforst, Gattin des Johann von Gavre, gemacht hatte, wurden erst 1597 durch Vertrag und Zahlung einer bedeutenden Geldsumme beseitigt. 22 ) Nach Obigem kann ich mich jetzt sehr kurz fassen. Das ehemalige Amt 23 ) ist beinahe congruent mit dem jetzigen Kreise Montjoie. 2i ) Im Jahre 1649 werden als zugehörig angegeben: Montjoie, ein Gericht. Das Städtchen hatte 1649 eine Kirche. Simmerath, ein Kirchspiel; dazu gehören nachfolgende Dörfer: Simmerath, Kesternich (1772 Filialkirche), Brewershove (?) 25 ) Meuderszburg (?), Pleuszhütte, De- denborn (1772 Filialkirche), Huppenbroich, Witzerath, Bickerath, Paustenbach, Lam- mersdorf (1772 Filialkirche), Nieder- und Ober-Rollesbroich, Steckenborn (1772 Filialkirche), Scheffenborn (?), Hechelscheidt, Woffelsbach, Vossenack (1772 Filialkirche), Commerscheidt, Harscheidt, Dirichscheidt (?), Hetzingen, Zweifall (1772 Filialkirche) und Mulartshütte. Conzen, ein Kirchspiel, mit folgenden Dörfern: Lauterbach (?), Mützenich, Lauscheidt (? kommt auch unter den Rittersitzen des Amtes vor), Menzerath (hatte 1680 eine evangelische Kirche), Eicherscheidt (1772 Filialkirche), Hammer (Hermeszhamm er), Höfen (1772 Filialkirche), Rohren (Schuttlersrodern, 1772 Filialkirche), Kal- terherberg (1772 Filialkirche), Reichenstein, Rötgen (1772 Filialkirche) und Schwerzfeld. 1B ) Kaltenbach, Keg.-Bez. Aachen, S. 105. Wollseifen hatte noch um 1550 seine „Haupt- fahrt" nach Montjoie. Lac. A. VII, 99. ,9 ) Annalen VI, 16; Lac. III, 652. 20 ) Lac. IV, 215. Mechernich ward nicht mehr eingelöst. 21 ) Annalen VI, 17. 22 ) Collectaneen des Vizekanzlers v. Knapp I, fol. 89. 23 ) Die Grenzen von 1569 s. b. Pauly, Gesch. von Montjoie, S. 104. 2< ) So sagt auch Kaltenbach; ebenso Braun in den ,.Annalen'' VI, 9. 2S ) Die Namen der Dörfer welche ich im Ortschaftsverzeichnisse von 1871 nicht finden konnte, sind mit Fragezeichen versehen. 6 Hetzingen, das einzige dieser Dörfer, welches jetzt zum Kreise Düren gehört, lag zwar im Bezirke des Hofes (Conzen), 26 ) musz sich aber schon um 1300 ganz zu Jülich gehalten haben. Im 18. Jahrhundert war der Rittersitz Hetzingen jülichsches Kanzleilehn und hatte „mixtum imperium in Real- und Personal-Anforderungssachen in den Dörfern Hetzingen und Zerkall, in mero imperio aber den Angriff und Auslieferung der Delinquenten auf Montjoie'er Herrlichkeit", stand also nur in loser Verbindung mit dem Amte. 27 ) XVII. Amt Randerath. Hatte 1791 nur einen eigenen Kellner, den Amtmann und Vogt aber gemeinsam mit Geilenkirchen; 1777 war noch ein Amtmann in Randerath. Von den Edelherren zu Randerath erscheint Harper im Jahre 1094; *) ihr Schlosz war im 13. Jahrhundert Lehn des Herzogthums Limburg, 2 ) seit 1310 auch der Herrschaft Heinsberg. 3 ) Als der Haupt-Mannesstamm der Randerath erloschen war, kam durch Familienvertrag von 1391 die Herrlichkeit nebst der Stadt Linnich an die Erbtöchter Catharina und Maria von Randerath.') Letztere, Gattin des Wilhelm Herrn zu Hörn verkaufte um 1392 diese Güter dem Herzoge Wilhelm von Jülich. 3 ) In keiner Amtsrechnung habe ich den Gerichtszwang von Randerath verzeichnet gefunden, deshalb muszten hier spätere Angaben aushelfen. B ) Das Amt hatte 5 Pfarreien: Randerath, Wurm, Prummern, Sügge- rath und Kraudorf, die Honschafteu Beek und Leiffarth, die Ortschaften Hons- dorf, Müllendorf, Himmerich, Nirm, Kogenbroich, Flasstrasz, die adeligen Häuser Leerodt, Opheim, Horrich und Klein-Siersdorf. Die Pfarrer setzte der Landesherr; den Hof Worma (Wurm) mit allem Zubehör schenkte 1144 Bischof Werner von Münster den Klöstern Liesborn und Ueberwasser; 1245 waren die Herren von Randerath Vögte dieses Besitzthums. 7 ) Um 1300 hatten die Herren von Reifferscheid auch Güter, Renten und einen Zehnten in Wurm. 8 ) Den Rest ihrer Güter verkauften die genannten Klöster im 17. Jahrhundert den Herren zu Leerodt, 7 ) welche, wie fast alle Inhaber adeliger Sitze im Amte, Vasallen der Mannkammer Randerath waren. Kaiser Friedrich I. bestätigte 1153 dem Erzbischofe '• !0 ) Lac. III, 384. '•") Weisthum und Akten im Archiv zu Harff. ') Lac. I, 250. Vergl. über das G-eschlecht: Fahne, Gesch. d. Gfn. v. Salm I, 2, S. 76 und Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins I, 189. -) Seit 1225; Ernst, hist. du Limbourg VI, 426. 3 ) Lac. III, 87. ') Lac. IV, 680. 6 ) Vorgl. Nyhoff, Gedenkwaardigheden III, 180 u. 184. 6 ) Bin- torim u. Mooren, die alte Erzdiözese Köln II, 115 und Offermann Gesch. der Städte etc. in den Kreisen Jülich etc. ') Urkunden im Archiv zu Haiff. s ) Fahne, Gesch. d. Gfn. v. Salm II, 35 u. 60. zu Köln den Besitz der Höfe „Brumera und Segerode"; 9 ) 1180 gab Erzbischof Philipp den ganzen Hof Prummern, nur die dortigen Ministerialen sich bevorhaltend, seinem Domkapitel, 10 ) welches, um die Haupthöfe im Roergau von dem Vogtdienste den Herren von Randerath gegenüber zu befreien, Prummern dem Gerhard von Randerath im Jahre 1226 übergab. n ) Ludwig von Randerath machte sein Gericht Prummern 1310 zum Heinsberg'schen Lehn. 3 ) Auch in Prummern haben die Herren von Reifferscheid im 14. Jahrhundert Besitzungen gehabt. XVIII. Amt Born. Im Jahre 1791 sasz nur ein Rentmeister zu Born, Amtmann und Vogt, die zugleich Milien verwalteten, waren in Sittard. Das Weisthum des Waldes Graatheide *) erzählt, König Zwentibold 2 ) habe zu Born residirt, den zugehörigen Busch an 14 Dörfer geschenkt und bestimmt, dasz der Besitzer von Born stets Oberherr des Waldes sein solle. Die 14 Dörfer lagen nun nicht alle im späteren Amte Born, sondern einige gehörten zu den Herrschaften Elsloo und Steyn, deren ältestbekannte Besitzer, gleich den Herren in Born, drei Sparren im Wappen führten. 3 ) Man kann deshalb vermuthen, dasz die erwähnten drei Edelherren- geschlechter eines Stammes gewesen und ihre Herrschaften aus der Waldgrafschaft über die Graatheide zum groszen Theile erwachsen sind. Um 1155 kaufte, das Stift Lüttich die Herrschaft Born, 4 ) vielleicht aber nur das dominium directum derselben; 1150 und 1175 erscheinen Edelherren zu Born, 4 ) welche 1213 deshalb als Vasallen der Grafen von Loen (Looz), 5 ) seit 1234 aber auch der Grafen von Geldern 6 ) vorkommen. Nach dem Aussterben der Herren von Born verkaufte Arnold Herr zu Steyn, Gatte der Tochter Goswins III. von Born, um 1320 die Herrschaft an Johann von Valkenburg, 4 ) einen jüngeren Sohn des Herrn zu Montjoie, dessen Familie damals bereits Sittard und Susteren besasz. 7 ) Walram, des Johann Sohn, empfing 1356 Belehnung von Dietrich von Heinsberg als Grafen von Loen. 8 ) Des Ankäufers Mannesstamm erlosch 1396 mit dem jüngsten Sohne Reinhard, dessen Schwester Philippa mit Johann, Grafen zu Salm (in den Vogesen), vermählt gewesen. Johann Graf von Salm, ihr Sohn, verkaufte im Jahre 1400 die Herrlichkeiten Born, Sittard und Susteren dem Herzoge Wilhelm von Jülich, 9 ) die bei diesem Geschäfte vorbehaltene Genehmigung °) Lac. I, 375. ,0 ) Lac. I. 473. ■') Lac. IV, 651. ') Publieations de la soc. arch. du Limbourg XII, 395. 2 ) Das "Weisthum schreibt „Sander- bandt." 3 ) Auszer den Elsloo die Steyn älteren Stammes. 4 ) Publieations de la soc. arch. du Limbourg VIII, 23 u. 24. '-) Kve.mer, Akad. Beitr. I, 88. n ) v. Sloet, Urkundenbuch v. Geldern, 584. ') Vergl. unten bei Sittard und Susteren. 8 ) Ernst, bist, du Limbourg VI, 68. 9 ) Lac. III, 1081. 8 der Schwester Odilia von Salm wurde 1401 ertheilt. 10 ) Die Erben des Herzogs Reinhard von Jülich, welcher 1405 seiner Gattin Born mit den zugehörigen Landen als Morgengabe zugewiesen, 1 ') nämlich Adoll von Berg und Johann von Loen-Heinsberg verpfändeten die Herrschaft 1423 dem Grafen Friedrich von Mors. 12 ) In der Folge erhielten einige Pfandherren sogar Belehnungen durch den lüttichschen bezw. Loen'schen Lehnhof zu Curingen. Graf Wilhelm von Wied, Schwiegerenkel des Grafen von Mors, seit 1493 Herr zu Born, 13 ) räumte 1494, allerdings gegen den Willen seiner mitberechtigten Verwandten und mit Vorbehalt des Wiederkaufes, die Herrschaft dem Herzoge Wilhelm von Jülich und Berg ein. u ) Erst 1541 verzichteten die Grafen von Neuenahr- Mörs auf ihre Ansprüche. 15 ) Die nachfolgende Eintheilung des Amtes ist der Rechnung von 1758 entnommen; von den dort genannten Ortschaften gehören nur Süsterseel, Wehr, Hillensberg und Tüddern zur preussischen Rheinprovinz, die übrigen zum Königreiche der Niederlande. 1) Born, Gericht und Kirchspiel, mit Urmond, Berg, Guttecoven, Buchten und Holtum. Diese Dörfer, auszer Holtum in der Graatheide berechtigt, machten wohl im 14. Jahrhundert die ganze Herrschaft Born aus. 16 ) Urmond scheint aber 1153 dem Erzstifte Köln gehört zu haben; 17 ) 1166 stand es der Gräfin Hildegunde von Meer als Allodium zu, 18 ) um 1260 den Herren zu Born. Die Landesherren erhoben hier einen Maaszoll, besaszen auszer dem Schlosse in Born dort noch einen Hof, in der Nähe die Güter Hogenberg und „in der Koppel". Loen'sche Lehne gab es zu Urmond, Guttecoven, Holtum und Berg. Das Schlosz Born selbst überliesz der Landesherr um 1647 dem Johann Arnold von Leerodt. 2) Sittard, Gericht, mit Tüddern, Broeksittard, Wehr, Süsterseel, Munster- geleen, Leyeubrock, Hillensberg und Overhoven. Eine Amtsrechnung fügt noch Stadt- broich hinzu. Sittard wurde um 1235 von dem Bischöfe zu Lüttich erworben und dem Walram \on Montjoie verliehen. 19 ) Die Landesherren gaben 1243 dem Orte Stadtrechte 20 ) und gründeten 1299 das Canonichenstift daselbst. 21 ) Dieses erwarb in der Folge die Kirchen zu Sittard, Broeksittard, Süsterseel, Munstergeleen und Wehr. Im Jahre 1318 eroberte der Herzog von Brabant die Stadt, behielt sie für einige Zeit 22 ) und verpfändete sie vor 1331, wie es scheint, den Herren zu Heinsberg; 23 ) 1334 muszte Dietrich von ,0 ) Nyhoff, Gedenkwaardighoden III, 243. ") Lac. IV, 36. Sie erlaubte ihrem Gemahl 1412 Born dem Willi, v. Arkel zu obligiren. Archiv Jülieh-Berg 1627. 12 ) Vergl. Nyhoff, w. o.IV, 8. I3 ) Lac. IV, 458.") Lac. IV, 462 (Note). ">) Lac. IV, 541. 10 ) Publieations de la soc. arch. du Limburg VIII, 22 setzen wohl irrthümlich Grevenbicht statt Guttecoven. ") Vergl. Lac. I, 375. IS ) Lac. I, 414,' .,Overmunthe iuxta Mosam." 19 ) Ernst, hist. du Limbourg, V, 247. 20 ) Publieations de la soc. arch. du Limbourg XIII, 120. 21 ) Ernst w. o. VI, 43. ") Ebenda 50. ") Kremer, Akad. Beitr. I, ürk. S. 23. 9 Montjoie Sittard vom Herzoge von Brabant als Lehn des Landes Limburg empfangen; 24 ) 1354 ist Reinhard von Schoenforst als Pfandherr belehnt worden; 25 ) vor 1303 hatte. Reinhard von Montjoie-Valkenburg, Herr zu Born, Sittard wieder eingelöst. 26 ) Die Landesherren hatten bedeutende Güter zu Geleen (bei Sittard), einen Hof noch 1306 27 ) nachdem sie dort 1250 und 1257 die Abtei Villers 28 ) beschenkt und 1252 dem Kloster Reichenstein den Zehnten 29 ) und dann die Kirche zugewandt hatten. Einen Hof zu Muustergeleen trugen auch die Herren zu Born von den Landesherren; um 1283 wurde dieses Gut der Abtei Valdieu verkauft. 30 ) In Hillensberg hatte das Norbertinerstift zu Heinsberg schon vor 1170 Besitzungen. 31 ) Das Dorf Haagsittard, wo der Deutsche Orden begütert war, wird 1341 als „in territorio oppidi Sittardensis" gelegen bezeichnet. 32 ) Die Amtsrechnungen erwähnen den Ort nicht. 3) Susteren, Gericht und Herrlichkeit, mit Dieteren, Bachhoven und Feurth. Am Swesterbache im Maasgau kaufte Plectrudis, Gattin des Pippin von Heristal, die Güter des Haderich und Alberich, welche sie um 698 der „cella" des Bischofs Willibrord 33 ) übergab, das „mundiburdium" sich vorbehaltend. Pippin bestätigte das neue Kloster Susteren 714; 34 ) König Arnulf verlieh dasselbe dem Siginand, nach dessen Tode es an die Abtei Prüm fallen sollte; 35 ) 948, nachdem sich lothringische Grosze an dem Kloster vergriffen hatten, wurde der Besitz dem Abte zu Prüm aufs Neue bestätigt; als reichsunmittelbar sollte Susteren, wo jetzt statt des früheren Abtes eine Aebtissin vorkommt, an Niemanden als beneficium verliehen werden können. 36 ) Dennoch kam es unter die Territorialhoheit von Vögten. Im Jahre 1260 finden wir deren zwei, Dietrich von Montjoie-Valkenburg, welcher bereits einen Untervogt zu Susteren hatte, und Wienand von Dieteren, dessen Schultheisz Beisitzer des Criminal- gerichtes war. Beide Herren hatten Antheil an den Gerichtsgefällen, dem Wildbanne und dem Glockenschlag; Bede erhoben sie nur in ganz bestimmten Fällen. 37 ) Es scheint, dasz der Graf von Geldern eigentlicher Obervogt war; 1276 verspricht er seinem Schwager, dem Sohne Dietrichs von Montjoie, Susteren als Lehn auf Lebenszeit zu lassen. 37 ) Reinhard von Montjoie-Valkenburg verglich sich 1385 mit seiner Stadt Susteren und der Aebtissin. Die Güter der Letzteren sollten schatzfrei und nicht zu Beiträgen behufs Befestigung der Stadt verpflichtet sein. 38 ) Im Jahre 1555 hatte das Kloster noch eine Latbank. 39 ) Die Rechte der Herren von Dieteren sind vielleicht an die Herren von Steyn durch Erbschaft gekommen, 40 ) und später wohl ") Lac. III, 284. 26 ) Lac. III, 519 (Note). 20 ) Dies folgt doch wohl aus der Urkunde La III, 977. ") Ernst, w. o. VI, 46. 28 ) Ernst, w. o. VI, 13 u. 19. «) Kitz, TJrkundenbuch S. 82. 30 ) Ernst, w.o. VI, 34. 3, )Lac. 1,436. 32 ) Hennes cod. dipl. II, 389. 33 ) "Wohl dos eigentlichen Stifters, vergl. Publications de la soc. arch. du Limbourg VI, 454. 34 ) Monum. G-ermaniae, diplom. Bd. I, 95 u. 488. 36 ) Martene ampl. coli. I, 242. 36 ) Ebenda I, 289. 37 ) Publications de la soc. arch. du Limbourg VI, 535 ff. 38 ) Ebenda VI, 547. 39 ) Lac. A. III. 344. ,0 ) Wie 37. S. 453. ____10 _ von den Landesherren erworben worden. Reinhard von Montjoie-Valkenburg besasz 1395 eiiien Hof in Dieteren, einen anderen nebst dem Patronate hatte die Aebtissin, welche u. a. auch zu Papenhoven, Limbricht, Holtum, ten Hove begütert gewesen ist. 4) Grevenbicht, mit St. Joris und Kupelhoven. 41 ) Die Aebtissin zu Susteren hatte die Collatur der Kirche in Grevenbicht; die Gerichtsbarkeit aber stand um 1330 dem Herrn von Reifferscheid zu, der sie dem Grafen von Jülich verkaufte. Dieser überliesz sie 1335 dem Oist (August) von Elsloo. 42 ) Es wäre möglich, dasz Reinhard von Schoenforst, welcher des kinderlosen Oist Wittwe heirathete 43 ) und 1354 Pfandherr zu Sittard war, 44 ) oder dessen Nachkommen bei Gelegenheit der Einlöse auch Grevenbicht den Herren von Montjoie-Valkenburg zu Born verkauft hätten. Im 17. Jahrhundert wurden die Herren von Leerodt Pfandherren zu Grevenbicht. Zum Amte Born wurde als Unterherrschaft gerechnet: Limbricht, früher Limburg genannt. Die Edelherren von Limburg hatten mit den gleichnamigen Herzogen auch das Wappen, daher wohl ebenfalls die Abstammung gemein. Arnold, Herr zu Steyn, Sohn der Limburg'schen Erbtochter, verpfändete 1381 die der Grafschaft Loen lehurührige Herrschaft dem Ritter Adam vom Berghe. Der Versuch des Herrn Johann von Heinsberg, als Graf von Loen Limbricht zu bekommen, miszlang. Des Adam Erben erhielten 1426 Belehnung durch die Mannkammer zu Curingen. Wienand von Breil, ein Rechtsnachfolger der Herren vom Berghe, erkannte 1665 die jülichsche Oberherrlichkeit an, erhielt dafür die Jagd in der Bank Sittard, Beistand gegen andere Prätendenten und ward als Unterherr anerkannt. Zu dem kleinen Territorium sollen die Ortschaften Guttecoven und Eynig- hausen gehört haben. 45 ) War ersteres Dorf vielleicht zeitweise dem Unterherren zu Limbricht verpfändet? XIX. Amt Boslar. Hatte einen Amtmann und einen Vogt. Letzterer war 1791 auch Rentmeister und Schultheisz zu Linnich. Der Haupttheil des Amtes, der Dingstuhl Boslar, gehörte vor 1200 wahrscheinlich den Herzogen von Limburg und später dem "Nebenzweige derselben, welcher auch Montjoie besasz. Dietrich, Herr zu Montjoie, empfing 1334 vom Herzoge von Bra- bant und Limburg Belehnung mit dem „Hof van Buesselaer" sammt Zubehörungen.') Die bereits erwähnte Philippa von Montjoie, Gattin Heinrichs von Flandern, ver- 41 ) Aeltere Amtswohnungen fügen diese zwei Orte bei. 4S ) Lac. III, 292. 43 )Yergl. Fahne, Gesch, d. Gfn. v. Salm I, 38. 44 ) siehe oben. 16 )Vergl. Publications de la soc. aroh. duLimbourg, VIII, S. 87 ff. ') Lac. III, 284. n pfändete das Gut dem Reinhard von Schoenforst, welcher 1354 Belehnung erhielt. 2 ) Reinhard von Montjoie-Valkenburg zu Born, Vetter der Philippa, scheint seine Erbrechte dann mit Erfolg geltend gemacht zu haben; 1379 obligirte er die Güter und Gerichte zu Boslar und Münz dem Arnold Herrn zu Randerath indem er sich nur die dortigen Vasallen vorbehielt. 3 ) Die Pfaudschaft kam nachher an den Grafen Robert von Virneburg, Sohn einer Jutta von Randerath. 4 ) Dieser hat die nunmehr „Virneburger Herrlichkeit" genannte Bank Boslar 5 ) 1414 dem Werner von Palant obli- girt. 6 ) Damals war bekanntlich Herzog Reinhard von Jülich- bereits Herr zu Born; er liesz den Palant die Pfandschaft einstweilen, betrachtete sich aber als eigentlichen Landesherrn. 7 ) Ein der ältesten Amtsrechnung von 1457 beigeheftetes Promemoria sagt sogar, dasz der Besitzer der Virneburger Herrlichkeit, 8 ) auszer auf seinen Gütern zu Hottorf, kein „Gebot oder Verbot" im Dingstuhle Boslar habe; er könne nur einen schweigenden Gerichtsvogt ernennen, habe jedoch die Hälfte der Brächten; Huldigung werde ihm nicht geleistet. Von dem „Schatze" bezog er 120 Mark, der Landesherr 450. Die Rechnung von 1514 erwähnt diese Theilung des Schatzes nicht mehr. Inzwischen war die Pfandschaft also wohl ganz oder zumTheil eingelöst worden. 9 ) Im 15. Jahrhundert hatte das Amt zwei Dingstühle: 1) Boslar mit Hompesch, Gevenich, Münz, Hottorf, Ralshoven, Burg Erzel- bach, Haus Kiffelberg und dem halben Dorfe Glimbach. Auszer den landesherrlichen Lehngütern, zu welchen die genannten adeligen Häuser, 1789 überhaupt noch etwa 2000 Morgen Landes gehörten, 10 ) gab es auch verschiedene geistliche Besitzungen in der Bank Boslar. Der kölnische Domthesaurar hatte „obedienciam in Münze, sive officium quod dicitur Geyzampf einem Domherrn zu verleihen, welcher deshalb im Sommer den Fuszboden des Domes wöchentlich dreimal mit Wasser besprengen lassen muszte. u ) Erzbischof Wichfried gab 945 dem Ursulastifte einen Hof in Münz; 12 ) 1143 war Kloster Rolandswerth hier begütert. 13 ) 2) Körrenzig mit Rurich und einem Theile von Baal. Im 15. Jahrhundert gehörten zu dem Dingstuhle, der 1790 mit Boslar vereinigt erscheint, auch Koffern und das halbe Dorf Glimbach. Conrad II. schenkte 1029 gewisse Reichsgüter zu Körrenzig im Jülichgau der 2 ) Lac. III, 519. 3 ) Die Verschreibung (v. Knapp Bd. I, fol. 240) lautet, wie in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (I, 202) richtig vermuthet wird, auch au porteur. 4 ) Vergl. die, nicht ganze "richtige, Stammtafel hei Fahne, Gesch. d. Gfn. v. Salm, I, 2, S. 76. 5 ) Vergl. Lac. IV, 40. 6 ) v. Knapp I, fol. 242. ') Er vergab auch Born'sche Lehne zu Boslar. 8 ) Ihre Grenzen siehe in d. Zeitschr. des Aachener Gesch.-Vereins, II, 298. Die Einleitung ist dort nach dem hier Mitgetheilten zu ergänzen bezw. zu berichtigen. 9 ) Die Herren von Paland finden sich jedoch zwischen 1420 u. 1610 häufig als Pfaudinhaber der Amtmannsstelle. ,0 ) Vergl. das Lehnbuch von Boslar; Besitzer Herr Berns zu Linnich. ") Ennen, Quellen II, 601. ,a ) Lac. IV, 604. ,3 ) Günther, Urkundenbuch, I, 274. 2* 12 _ Abtei Burtscheid. u ) Obgleich es in dem Dorfe auch liniburgisch - brabantische Besitzungen gab, so wird das Gericht doch fortwährend zum Lande Jülich gehört haben, wie dies Nachrichten aus den Jahren 1264 und 1388 zu beweisen scheinen. 15 ) Die Stadt Linnich kam mit der Herrschaft Randerath an Jülich, grenzte aber an das Amt Boslar. Grundherr in Linnich war 893 das Kloster Prüm; 16 ) die Nona hatte Kaiser Lothar dem Aachener Marienstifte überwiesen; 17 ) die Pfarrkirche ward 1298 der Abtei Prüm incorporirt. 18 ) Lehnträger eines Prüm'schen Hofes, 16 ) jedenfalls auch Vogt, war 1222 der Herr zu Randerath; 1308 hatte er das Gericht auf Wiederlöse dem Herrn zu Heinsberg obligirt; 19 ) 1368 kaufte er vom Abte die Grundherrschaft, Frohnhof und Eigenthum mit Ausschlusz des Patronats. 20 ) XX. Amt Tomfourg. In diesem Ländchen waren die Herzoge von Jülich nur Mitherren; die Amtsrechnung von 1550 sagt, sie seien zu einem Drittel betheiligt, so aber, dasz sie von Schätzungen, Gülten, Renten und Verfällen durchweg nur ein Viertel bezögen, in Flamersheim nebst Zubehör aber die Hälfte. Im Amte gab es einen jülichschen Amtmann, einen Vogt und einen Rentmeister; im 18. Jahrhundert anstatt des Letzeren einen Kellner. Das Gebiet gehörte wohl vornehmlich zum Königshofe Flamersheim, den Ludwig der Deutsche im Jahre 870 besuchte. J ) Die Aachener Pfalzgrafen verwalteten und besaszen dann den Bezirk, residirten wohl schon im 9. Jahrhundert auf (Hockebur) 2 ) Hackenbroich und, nachdem dieses Schlosz zerstört war, bis gegen 1050 auf Tomburg. Hermann Erzbischof zu Köln, der letzte vom Mannesstamme des Pfalzgrafeu Ezzo, 3 ) schenkte um 1052 die Tomburg seiner Kirche. 4 ) Hierauf erscheinen daselbst die Grafen von Cleve als kölnische Vasallen und Vögte, 5 ) 1262 und 1265 als Herren. 6 ) Sie hatten aber die Herren von Mülenark zu Burggrafen gemacht, welche im 13. Jahrhundert noch Lehnsträger und eigentliche Besitzer wurden, nachdem sie Mülenark verloren, sich nach der Tomburg nannten und dieselbe 1278, freilich gegen des kölnischen Erzbischofs Willen, der Gräfin von Jülich als Offenhaus verbanden. 7 ) ") Lac. I, 166. 15 ) Vergl. Heimes, Commenden des Deutschen Ordens, S. 135 und Pick, Monatsschrift, II, 245. 16 ) Vergl. Mittelrh. TJrkundenbuch I, 185. ") Lac. I, 75. 18 ) Günther, Urkundenbuch, II, 522. ' 9 ) Lac. III, 59, wo das Datum falsch aufgelöst ist. J0 ) Lac. III, 680. ') Regino; Monumenta G-ermaniae, S. I, 582 u. Hincmari Remensis annales, ebenda 488. s ) Vergl. , Annalen" XXIV, 126. 3 ) Ezzo's Stiftung, die Abtei Brauweiler, besasz das Recht der Koppelweide bis zum Schlosse Tomburg, 4 ) Lac. I, 187. 5 ) Vergl. Ledebur, Dynastische Forschungen I, 26. 6 ) Annales Rodenses, bei Ernst, histoire du Limbourg VII, 87 und Günther, Urkundenbuch, II, 340. ') Lac. II, 709. 13 Irmswinde von Mülenack - Tomburg heirathete 1382 den Burggrafen Heinrich von Rheineck, 8 ) Elisabeth, ihre Nichte, 1404 den Crafft von Saffenburg, und. von den Töchtern dieser Elisabeth ward Gertrud mit Wilhelm Herrn zu Sombreffe, Elisabeth mit dem Ritter Lutter Quadt vermählt. In der Folge waren die Rheineck, Sombreffe und Quadt je zu einem Drittel an Tomburg berechtigt; Johann Quadt erwarb jedoch 1537, mit Genehmigung des Erzbischofs als Lehnsherrn, den Rheiueck'schen Antheil. 9 ) Früher schon, 1470, eroberte der Herzog von Jülich in einer Fehde mit Friedrich von Sombreffe die Tomburg; 1473 entschied der Erzbischof von Trier, dasz Friedrich zu Gunsten Jülichs auf sein Anrecht an Schlosz und Land verzichten müsse. 10 ) Als Zubehörungen werden damals angegeben: Hilberath, Todenfeld, die Sürsch, Flerzheim, Flamersheim nebst dem Walde, Oberdrees, Kirchheim, Hockebur, Kuppel, Palmersheim, Odendorf, Ollheim, Ludendorf, Essig, Loch, die Renten zu Maulbach, die Walderben zu Ersdorf, die Roder- und Müggenhausener Zehnten, die Wildhöfer zu Gelsdorf, die Einkünfte zu Bremscheid und Scheuren, die Renten und Güter zu Meckenheim und die angehörigen Leute zu Tomburg. Die Quadt Tomburg erloschen 1766; 1774 erhielten ihre Erben die kölnische Belehnung, später Frhr. von Dalwigk als Eidam des letzten Quadt, und kurz vor der französischen Occupation noch Frhr. von Viucke, Schwiegersohn des Dalwigk. Die Amtsrechnung von 1669 führt folgende Gerichte des Ländchens auf: 1) Odendorf mit Essig, Ludendorf und dem adeligen Hause Bongart. Hermann von Tomburg verpflichtet sich 1289 dem Grafen von Jülich aus seinem Allod zu Odendorf ein Lehn anzuweisen. 11 ) Die Güter, welche die Herren von Dollendorf 1278 hier besessen hatten, 12 ) kamen durch Erbschaft an die Manderscheidt uud 1481 durch Kauf an die Karthäuser bei Trier. Diesen gehörte dann auch Pa- tronat und Zehnte. Das Kloster Marienstern im Essig ward 1447 gestiftet. 13 ) Das adelige Haus Ludendorf erwarben die Quadt im 15. Jahrhundert. Im Dorfe war aber auch ein landesherrlicher Hof. 2) Ollheim mit Mömerzheim und Verschhoven. Auf einer durch Dünstekoven gehenden Strasze richteten die Herren zu Tomburg auch bis zur Ville. u ) Der Malteserorden besasz zwei Höfe zu Ollheim; einen Hof, Patronat und Zehnten hatte die Abtei Siegburg, theilte letzteren jedoch später mit dem Deutschen Orden und einem Privaten, das Patronat mit den Landesherren, u ) welche zu Ollheim jährlich 4 Herrengedinge hielten. Der Hof Mömerzheim gehörte den Antonitern zu Köln. 15 ) 3) Hilberath mit Todenfeld und dem adeligen Hofe Pfaffenholz. Dieses Gericht, im Flamersheimer Walde gelegen, kann man wohl als Absplisz des folgenden betrachten, besonders da hier wie in Flamersheim die Landeshoheit in 8 ) Vergl. die Stammtafeln bei Fahne, Gudenus II u. A. 9 ) Wegeler, Burg Rheineck, S. 45. 10 ) Koelhoff'sche Chronik fol. 368; Lac. IV, 364. ") Lac. II, 861. ,2 ) Lac. II, 718. ,3 ) Barsch, Eiflia illustrata III, 1, S. 289. ") Grimm, Weisthümer, IV, 760. IS ) Barsch, w. o. S. 273. Hälften getheilt war. 16 ) Zu Hilberath waren landesherrliche Pachthöfe und Büsche; in Todenfeld gehörte ein Hof dem Kloster Hemmerode. 4) Flamers heim mit Palm ersheim, Kirchheim, Hockebur, Kloster Schweinheim, dem adeligen Hofe Reimerzheim und dem halben Dorfe Oberkastenholz. 17 ) Das „praedium Flamersheim" bestimmte der obengenannte Erzbischof Hennann dem Mariengradenstifte zu Köln. 18 ) Dieses besasz in der Folge den Haupthof in Flamersheim, das Patronat, den Zehnten in dem Gerichte und im Flamersheimer Walde, Höfe zu Palmersheim und zu Kirchheim. Die Landesherren hatten den Vogthof zu Flamersheim, 19 ) einen anderen Hof besasz das 1238 durch Gottfried von Tomburg gestiftete Kloster Schweinheim. 20 ) Dieses hatte zu Palmersheim zwei Höfe, sollte ursprünglich unter des Erzbischofs Vogtei stehen und kam wohl noch zur Zeit der clevischen Dynastie unter Tomburg'sche Herrlichkeit. In Oberkastenholz war der Haupthof landesherrlich. Reimerzheim war Lehn von Tomburg; die Quadt besaszen später das Gut nicht in ihrer Eigenschaft als Landesherren, sondern als Lehnserben eines Vasallen. Als eigentliche „Erben" des ausgedehnten Flamersheimer Waldes wurden die Hofesbesitzer in den Dörfern Flamersheim, Kirchheim und Palmersheim betrachtet. 21 ) Dasz der Haupthof zu Flamersheim, 22 ) die Landesherrschaft. 23 ) reiche adeliche und geistliche Hofherren ihre Rechte weiter auszudehnen trachteten, war fast selbstverständlich zu einer Zeit, wo die Erben aus dem für unerschöpflich gehaltenen Holzreichthum ihren ganzen Bedarf nehmen konnten, andererseits aber nichts verkauften durften, 2i ) sich also um das, was sie nicht brauchten, weniger kümmerten. Andererseits liesz man aber auch, und vielfach thaten dies die Landesherren, entfernter wohnende und kleinere Leute als Anerben, Waldsassen und Köther mit beschränkten Nutzungsrechten zu. 21 ) In dem mittleren Theile des Waldes namentlich finden wir, wohl als erste Colonisten, die Inhaber von 13 Wildhöfer-Lehnen, abhängig von Tomburg. Diese Lehne gehörten im 13. Jahrhundert meist adeligen, Herren, 2 *) unter denen die von Renneberg besonders mächtig wurden, sich sogar für ihre Güter um das Schlosz Winterburg die Rechte einer jülichschen Unterherrschaft 16 ) Amtswohnung- von 1547; -vergl. Beitr. zur Gesch. v. Eschweiler S. 406. 17 ) nämlich dem Theile links von der Strasse nach Münstereifel. Barsch, w. o. S. 265; der andere gehörte zur Herrschaft (Vogtei) Niederkastenholz. Vergl. Theil I, 25. 18 ) Lac. I, 195 u. 220. ,9 ) 1423 hatte das Stift einen eigenen Untervogt im Gerichte und im "Walde von Flamersheim. Strange, Beiträge III, 43. 20 ) Vergl. Lac. n, 238 u. 505. 21 ) Vergl. Lac. A. III, 193. 22 ) Das Mariengraden- stift hatte den [alten Feld-] Zehnten; 1633 'wird derselbe von Statthalter und Schöffen in den gleich zu nennenden 13 Lehnen, den Schöffen in der „kölnischen Sürsch" und dem Schultheiszen zu Merzbach neu abgegrenzt (Archiv Harff). 23 ) Um 1840 noch wollte Gräfin Schulenburg, Tochter des Ereiherru von Vincke, das Eigenthum von zwei Dritteln des "Waldes in Anspruch nehmen, wurde aber am 18. August vom Appellhofe zu Köln abgewiesen. 2 ') Barsch, Eifiia illustrata, III 1, S. 253, 255, 309. J15 zu erringen wuszten. Andere Wildhöfer begaben sich unter kurkölnischen Schutz; die Besitzer der Unterherrschaft Schweinheim rechneten ihre Höfe im Walde auch zu ihrem Territorium. So liefen denn im 18. Jahrhundert in der sogenannten „Sürsch", einem Bezirke, der 1871 nur 1254 Einwohner zählte, die Territorien bunt durcheinander. Zu den unter Tomburg verbliebenen Wildhöfen gehörten die Ortschaften Harth, Schiebach, ein kleiner Theil von Merzbach, der grössere Theil von Gottes- kaul; zu Winterburg, bezw. zum Wildhofe Hanenstein, zählten Kraforst, Scherbach, Irlenbusch, fast ganz Merzbach, Theile von Gotteskaul und Loch. Das halbe Dorf Queckenberg und ein Theil von Loch hielten sich zur Unterherrschaft Schweinheim; zu der kölnischen Herrschaft Ringsheim (oder Unterherrlichkeit Sürsch) rechnete man Sürst, Curtenberg, Vogelsang, Eichen, einen Theil von Queckenberg, 2 Häuser zu Loch, 7 zu Gotteskaul. Der Wildhof Ganzhausen, das Kirchdorf Neukirchen, die Orte Berscheid, Nuszbaum, 2 Häuser in Irlenbach, eines in Curtenberg bildeten die der Abtei Heisterbach gehörige kölnische Unterherrschaft Neukirchen. 25 ) Die nach Obigem unter Tomburg gelegenen kleineren Ortschaften sind in den Amtsrechnungen nicht genannt, es ist daher zweifelhaft, ob sie zu Flamersheim oder einem der anderen Gerichte des Amtes gehört haben. 5) Oberdrees. Dieses Dorf wird als siebenherrig bezeichnet, d. h. in je sieben Jahreu wurde es vier Jahre lang von den Mitherren zu Tomburg, ein Jahr lang von der Familie von Pützfeld, ein Jahr von den Merayt zu Reifferscheid und ein Jahr von den Besitzern des Hauses Adendorf regiert. Es scheint, dasz die verschiedenen Landesherren auch Grundherren zu Oberdrees waren. Da die Merayt 26 ) und wahrscheinlich auch die Herren zu*Adendorf 27 ) ihren Besitz von Reichsministerialen ableiteten, so darf man vielleicht auch Oberdrees als zersplittertes Königsgut ansprechen. 6) Auf Tom bürg wird, so sagt die Amtsrechnung, Gericht gehalten, so oft die Herren wollen. Unter dieses gehören die von Ober- und Niedermaulbach, ferner die von der Leyen und sonst alle Geschworenen, die auf dieser Hoheit Güter haben und sonst verschiedenen Jurisdictionen folgen, hier aber ihre Güter empfangen müssen und „brüchliche" Sachen anbringen. Die landesherrlichen Güter zu Maulbach waren seit 1465 verpachtet. Bei der Burg lagen die Kammerbüsche Eckeisgrund und Wolfsberg. 7) Der Hülsbusch, obeu im Flamersheimer Walde, nicht weit von Effelsberg, lag in der Tomburger Hoheit. Dahin, sagt die Amtsrechnung, gehören kölnische und jülichsche Unterthanen, welche in der Nähe Besitzungen haben und müssen sie, 26 ) Rheinischer Antiquarius, Abtli. III, Bd. 12, S. D95. J6 ) Ihr Antheil gehörte den Herren vom Thurm zu Sinzig; Thys Merayt kaufte ihn 1420 (Archiv des "Schlosses Hath), mit Freiheit und Herrlichkeit. Barsch, (w. o. S. 305) irrt wohl, wenn er meint, das Dorf habe früher ganz zu Tomburg gehört. 27 ) "Wohl als Rechtsnachfolger der Burggrafen zu Landskrou. wenn in ihren Kirchen jährlich der Gerichtstag proclamirt wird, dorthin folgen und ihrem Weisthume gemäsz sich verhalten. 28 ) XXI. Amt Heinsberg. Hatte Amtmann, Vogt und Rentmeister. Die „gesta abbatum Trudonensium" ] ) nennen Goswin Herrn zu Heinsberg, welcher 1085 lebte, den „avunculus" des Gerhard von Wassenberg. Ist unter „avun- culus" hier „Vatersbruder" zu verstehen, wie gewöhnlich angenommen wird, 2 ) so könnte man das Heinsberger Land für einen Theil des Gebietes halten, welches ums Jahr 1000 an Gerhard I. von Wassenberg durch den Kaiser verliehen worden ist. s ) Von dem genannten Goswin stammt die erste Heinsberg'sche Dynastie, welche 1193 im Mannesstamme erlosch. Die Erbtochter Adelheid war 1200 mit dem Grafen Arnold von Cleve 4 ) vermählt'; ihr Sohn Theoderich nannte sich einen Herrn zu Heinsberg, starb jedoch ohne männliche Erben bald nach 1224. Er hatte eine Tochter Agnes, welche, mit Heinrich von Sponheim vermählt, Stammmutter des dritten Heins- berg'schen Geschlechtes geworden ist. Dietrich Herr zu Heinsberg nannte sich seit 1336 einen Grafen von Loen (Looz), ohne indesz diese Grafschaft, auf welche eiserner Mutter wegen Anspruch hatte, dem Geschlechte dauernd erhalten zu können — das Stift Lüttich zog sie ein. Gottfried von Heinsberg zu Dahlenbrock vermählte sich 1357 mit Philippa von Jülich; 5 ) sein Sohn Johann erhielt daher, nachdem 1423 die ältere Linie des jülichschen Hauses erloschen war, in Folge eines Vertrages von 1420 ein Viertel des Herzogthums Jülich, während an Adolf von Jülich, Herzog von Berg, drei Viertel kamen. 6 ) Dieses Verhältnisz dauerte bis 1469, wo nach dem Tode des Wilhelm von Heinsberg, Grafen zu Loen und Blankenheim, in Folge kaiserlichen Spruches, 7 ) die sogenannte „Heinsberger Quart" dem Herzoge von Jülich-Berg wieder zufiel. Mit Wilhelm war nämlich die letzte Linie der Herren von Heinsberg erloschen. Die Stammlande seines Geschlechtes hatte er übrigens nicht besessen, sondern diese waren durch Johanna von Heinsberg an deren Gemahl Johann Grafen 28 ) Zum Amte Tombui'g wurde wohl die Unterherrschaft Winterburg gerechnet, welche jedoch auch zu Münstereifel gezählt sich findet; wahrscheinlich weil Tomburg noch nicht jülich'sch war, als (1425) "Winterburg Lehn des Herzogs geworden ist. ') Monum. Germaniae, S. X, 241. 2 ) z. B. von Fahne, Gesch. d. Herren von Bocholz I, 1 S. 276; ferner von Ledebur, Dynastische Forschungen, II, 15 u. 20. 3 ) Vergl. weiter unten sub „Wassenberg". 4 ) Vergl. Lac. IV, 644. °) Lac. III, 567. ") Vergl. Kremer, Akad. Beitr. I, 47; Lac. IV, 125. 7 ) Lac. IV, 346. Später gelang es dem Grafen Vincenz von Mors, einem Vetter des verstorbenen Wilhelm von Blankenheim, die kaiserliche Belehnung mit der „Quart" zu erlangen; 1477 verzichtete er zu Gunsten Jülichs. Lac. IV, 394. ___ m __ von Nassau-Saarbrücken gekommen. Johanna, welche 1446 geheirathet, hinterliesz nur zwei Töchter, Erbinnen zu Heinsberg, Geilenkirchen, Diest, Sichern, Löwenburg, der Hälfte von Milien und des Anspruches an Wassenberg. Von diesen Schwestern vermählte sich Elisabeth 1472 8 ) mit dem Jungherzoge Wilhelm von Jülich-Berg, welcher in demselben Jahre die Huldigung von Stadt und Land Heinsberg empfing; Johanna heirathete den Pfalzgrafen Johann zu Simmern. Elisabeth starb 1479 ohne Erben zu hinterlassen 9 ) und Herzog Wilhelm kaufte, 10 ) nachdem seine Landstände ihm dazu eine Bede bewilligt, 11 ) im Jahre 1484 dem Schwager und der Schwägerin die Heins- berg'schen Schlösser, Städte und Lande ab. Heinsberg und Geilenkirchen kamen nun zum Herzogthum Jülich; Diest und Sichern wurden verkauft, um das ganze Amt Milien 12 ) ebenfalls mit Jülich vereinigen zu können; Löwenburg wurde zum Herzogthum Berg geschlagen. Herzog Wilhelm hinterliesz auch aus seiner zweiten Ehe mit Sibilla von Brandenburg keine männlichen Erben. Er starb 1511; seine Tochter Maria heirathete den Jungherzog Johann von Cleve, welcher den Stamm der Herzoge von Jülich, Cleve und Berg fortsetzte. Sein Geschlecht erlosch 1609. 13 ) Die Kechnung von 1735 zählt folgende Bestandteile des Amtes Heinsberg auf: 1) Heinsberg, Stadt und Gericht; unter dieses gehören: Werloh, Hickes- winkel, End, zum Hiegen (?), Driesch (Eckholter-Haaser- und Küpper-Driesch), sowie die Häuser „auf der kölnischen Strasze". In anderen Rechnungen findet sich noch zugefügt das Pfarrdorf Karken mit der Ortschaft Karkerstrasz. Zu Heinsberg gründeten die Mitglieder der ersten Dynastie im 12. Jahrhundert zwei Klöster; das Gangolf- oder Ganonichen-Stift fundirte Oda von Heinsberg, 14 ) das Norbertiner-Doppelkloster, später adeliges Fräuleinstift, Goswin II. und seine Gattin Adelheid. 15 ) Ersteres hatte die Pfarrkirche und den Zehnten zu Heinsberg; 1254 ward ihm die Kirche förmlich incorporirt; 16 ) letzteres besasz 1165, als es vom Bischöfe zu Lüttich bestätigt wurde, 15 ) zwei Hufen in Heinsberg. Das Gericht und die Güter in Karken erwarb der Herr von Heinsberg 1317 von Lucarda von Karken; 17 ) 1555 hatte der Landesherr hier eine Latbank, welche nach Heinsberg appellirte, während für das Gericht das zu Wassenberg zweite Instanz war. 18 ) Um 1300 besasz Kloster Odilienberg Zinsländereien bei Karken. 2) Kempen, Kirchdorf, mit Theberath, Dombsell (?), Broich, Rolland, Vorst, Roerhof und Haag. Die Kapelle zu Kempen wurde 1254 durch den Landesherfn dem Gangolf- 8 ) Lac. IV, 362. 9 ) Lac. A. IV, 300. ">) Kremer, w. o. I, TJ. S. 219. Wegen des Jahres vergl. Lac. IV, 425 (Note). ") Lac. IV, 425. ia ) Vergl. unten bei Milien. ,3 ) S. die Stammtafeln bei Colin, Kremer, Akad. Beitr. Bd. 1, Fahne, Gesch. d. H. v. Bocholz I, 1. u. s. w. ") Bald nach 1100? Lac. I, 436. ,5 ) Vor 1165, Lac. I, 409. Kreetz setzt die Gründung ins Jahr 1150, "=) Lac. II, 400. ,7 ) Lac. III, 165. '") Lac. A. III, 334. ____ 18 ___ stifte incorporirt, 19 ) zu Eichen hatte das Norbertinerstift 1165 Besitz, zu Rode (The- berath oder Müncherath?) elf Hufen. 15 ) 3) Die Haagbank mit Schaafhausen, Eschweiler, Schieiden, Dorath, Lobusch(?) und Straten. Zu Schaafhausen hatte der Landesherr einen Hof und gab aus demselben 1217 die Kurmut-Güter und verschiedene andere Gefälle dem Norbertinerstifte. 20 ) 4) Waldenrath mit Scheifendahl, Pütt, Laffelt, Aphoven, Lieck (Oberlieck ?). Eine andere Rechnung fügt noch Erpen hinzu. Zehntherr zu Waldenrath war schon 1170 das Gangolfstift; 21 ) das Norbertiner- kloster hatte zwei Hufen in Waldenrath von seiner Stiftung her. 15 ) 5) Kirchhoven mit Forschelen, Vinn und Schreystrasz (?). Auch die Kapelle zu Kirchhoven incorporirte der Landesherr dem Gangolfstifte 1254.19) 6) Dremmen mit Horst, Porselen, Hülhoven, Grebben, Bovenrath, Utterath, Donselen, Herb, Loherhof, zum Feld (?) und Neidthausen (?) 22 ) In alter Zeit scheint das Domstift Lüttich Grundherr in Dremmen gewesen zu sein ; 1555 hatte die Domcustodie ein Hofgedinge im Dorfe, den Vorsitz führte der Heinsberg'sche Vogt. 23 ) Eine Latbank, die des Herrn von Spies, scheint aus Porselen nach Dremmen transferirt gewesen zu sein. 24 ) 7) Brachein mit Lindern, Hilfarth, Wedau, Holz (?), Gross- und Klein-Kunkel. Einen Hof zu „Lintlar" im Jülichgau schenkte Erzbischof Wichfried von Jülich 945 dem Ursulastifte zu Köln. 25 ) Im Jahre 1226 gab Ritter Gerhard von Brachel dem Kloster Ophoven ein Gut zu Berg. 26 ) „Der Berg" heiszt ein Theil des Dorfes Brachein; nach der Art wie Graf Wilhelm von Jülich die Schenkung bestätigt, sollte man annehmen, der Ort sei damals jülich'sch gewesen. Doch gaben schon vor 1170 die Herren von Heinsberg dem Gangolfstifte Fruchtrenten zu Brachein, 27 ) und 1245 überlieszen sie dem Norbertinerkloster das Patronat daselbst. 28 ) Die Latbänke, welche 1555 in der Bank Brachein vorkommen, gehörten zu Heinsberg'schen Mannkammer-Lehnen. Die Höfe Kunkel und das Haus Wedau gingen ebenfalls von Heinsberg zu Lehn. 29 ) Das Kloster „auf dem Hilfarth" wurde um 1645 neu gebaut, 30 ) wann es zuerst entstanden, ist unbekannt. ">) Lac. II, 400. 20 ) Lac. II, 70. J1 ) Lac. I, 436. ") Den Namen, welche ich im Ort- schaftsverzeichnisz micht finden konnte, sind Fragezeichen beigefügt. ") Lac. A. III, 335. ") Die Spies zu Frechen hatten ein Gut in Porselen 1507. ") Lac. IV, 604. a6 ) Lac. IV, 652. ") Lac. I, 436. 28 ) Lac. II, 296. 29 ) Gemäsz den Lehns-Akton. 30 ) Urk. im St.-A. Düsseldorf. Das Kloster war v. d. dritten Regel des h. Franciscus. XXII. Amt Geilenkirchen. Hatte 1556 einen Amtmann und einen Vogt-Rentmeister; 1791 einen Amtmann, einen Vogt, beide zugleich für Randerath angestellt, sowie einen Kellner. Geilenkirchen scheint schon vor 1170 den Herren von Heinsberg gehört zu haben; 1 ) wie es an Jülich kam, ist oben erwähnt. Die Rechnung von 1556 zählt zum Amte die Gerichte Geilenkirchen und Tevem, oder die Kirchspiele Geilenkirchen, Immendorf, Marienberg, Tevern. Freienberg, Beg- gendorf und Hünshoven. Weitere Orte sind nicht genannt. Im 18. Jahrhundert war die Eintheilung anders: 1) Geilenkirchen, Gericht und Pfarrei, mit Bauchen, Gillrath, Tripsrath, Nierstrasz, Müncherath, Hatterath, Niederheid und Risschden. Den Zehnten von 24 Hufen bei Geilenkirchen schenkte vor 1170 die Landesherrschaft dem Gangolfstifte zu Heinsberg.') Von derselben erhielt um 1201 das Norbertinerstift die Pfarrkirche. 2 ) Zu Bauchen waren 1555 zwei Latbänke in Privatbesitz. 8 ) Die Höfe zu Gillrath gingen von der Mannkammer Geilenkirchen zu Lehn. In Müncherath war schon vor 1184 durch die Munificenz des Heinsberg'schen Hauses das Norbertinerstift reich begütert; 4 ) Latbank und Lehngericht wurden ihm um 1555 bestritten. 3 ) 2) Immendorf, Pfarrei, mit Apweiler und Waurichen. Immendorf könnte im 13. Jahrhundert eine besondere Herrlichkeit gewesen sein. 5 ) Das Schlosz wurde 1296 Lehn der Herren zu Heinsberg. Einige Häuser des Dorfes gehölten übrigens zum Amte Jülich, Gericht Aldenhoven. 3) Scherpenseel, Pfarrei, mit Marienberg, Siepenbusch, Windhausen und Val- kerhofstadt. Zu Scherpenseel, wo 1344 der Herr zu Heinsberg einen Hof besasz, 6 ) hatte 1555 der Herr von Beusdahl eine Latbank; der Abt zu Klosterrath beanspruchte ebenfalls eine solche. Zu Marienberg waren landesherrliche Vasallen, einer derselben hatte auch eine Latbank. 7 ) 4) Tevern und Grotenrath. Die „curtis de Teveren" gehörte 1251 dem Herzoge von Limburg, 8 ) später den Herren Berthout von Mecheln und Sofia Berthout brachte das Dorf um 1315 ihrem Gatten, dem Grafen Rainald von Geldern. Dieser vertauschte Tevern mit Gericht und Vasallen dem Herrn zu Heinsberg im Jahre ') Vergl. Lac. I, 436. Der Graf Heinrich von Geilenkirchen, den Fahne (kölnische Geschlechter I, 109) anführt, hat schwerlich existirt; die fehlerhafte Abschrift einer Urkunde, die einen Grafen von Geldern als Grafen von „Geylk" anführt, mag Veranlassung zu dem Irrthume gewesen sein, a ) Lac. II, 2. 3 ) Lac, A. III, 339. «) Lac. I, 493. 6 ) Lac. II, 966. Die Familie von Immendorf war wenigstens mit Edelherren verwandt, hatte wahrscheinlich die Kirchencollatur und besasz zu Waurichen einen Zehnten von Lämmern und Ferkeln (Archiv Harff). 6 ) Kremer, Akad. Beitr. I, 33. ') Lac. A. III, 338. 8 ) Ernst, hist. du Limburg, VI, 244. 3* 20^ 1339. 9 ) Um 1550 hatte der Landesherr hier verschiedene Kurmut-Güter; eine Lat- bank war damals in Privatbesitz. 5) Freienberg mit Zweibrüggen und Bersitten. Mit Genehmigung des Herrn zu Heinsberg erwarb das dortige Norbertinerstift Güter in Freienberg 1274. 10 ) Die drei Latbänke, welche 1555 in dem Bezirke von Freienberg waren, gehörten zu Vasallengütern der Mannkammer Geilenkirchen. n ) 6) Palenberg. Im Jahre 867 ertauschte König Lothar II. von einem Vasallen des Grafen Mat- fried einen Hof und Ländereien zu „Palembach" in der Grafschaft Jülich. 12 ) Seit welcher Zeit das Dorf zum Amte Geilenkirchen gehört, ist unbekannt. 7) Beggendorf. Erzbischof Bruno schenkte 962 dem Cäcilienkloster zu Köln Hof, Kirche, Zehnten, 14 Hufen, eine Mühle und Wiesen „in villa Begina". Dauernd behielt das Kloster Patronat und Zehnten zu Beggendorf. 13 ) Im Jahre 1260 und noch zu Anfang des 14. Jahrhunderts erscheinen Edelherren von Beggendorf. ,4 ) Ihre Besitzungen mögen die Herren von Heinsberg später erworben haben; der Herr zu Trips, welcher 1555 die Latbank in Beggendorf besasz, 15 ) war Heinsberg'scher Vasall. 8) Hünshoven, Flecken, mit den adeligen Häusern Breil und Trips. Die beiden Burgen waren Mann kammerlehne; erstere hatte 1555 eine Latbank. Adolf von Saffenburg schenkte der Abtei Klosterrath 1120 Güter zu Hünshoven; 16 ) der Herr von Heinsberg gab dem Norbertinerstifte 1217 sein ganzes Allod daselbst, Hof und Patronat, nur die Liten sich vorbehaltend. n ) Seine Nachfolger freiten demselben Stifte 1274 einige ehemalige Lehngüter und verliehen ihm 1300 den Mühlenzwang zu Hünshoven, Breil und „Waylderyth" 18 ) für die Erbpachtmühle zu „Hummersheim". XXIII. Amt Milien. Hatte 1791, weil damals mit Born vereinigt, nur einen Rentmeister, 1550 einen Drosten. Die Edelherren von Milien, von denen Walter im Jahre 1197 erscheint, 1 ) trugen ihr Ländchen vom Stifte Lüttich zu Lehn. So verkaufte es Arnold von Milien im Jahre 1282 dem Herrn zu Heinsberg, 2 ) dessen Nachfolger 1342 sich auch a ) Kremer, Akad. Beitr. I, TJ. S. 37. 10 ) Urk. Nr. 62 im Archiv des Stiftes. ") Lac. A. 111,337; vergl. Quix, Eimburg, S. 126. ,2 ) Mittelrh. Urkundenbuch I, 113. 13 )Lac. I, 105. »)Vergl. Eitz, TJrkundenbuch S. 100. 16 ) Lac. A. III, 337. ,6 ) Ernst, hist. du Limbourg. VII, 25. >?.) Lac. II, 70. ,8 ) Waurichen? Wahrscheinlich ist der Name „Waylderych" zu lesen. Lac. II, 1048. ') Wolters, cod. diplom, Lossensis 64 u. 84. *) Kremer, Akad, Beitr. I, 17. 21 ___ im Besitze von Waldfeucht befinden, 3 ) während Gangelt bereits um 1120 Heinsbergisch war. 4 ) Diese drei Städte und Gebiete wurden 1363 dem Herzoge von Geldern versetzt, welcher sie schon im folgenden Jahre dem Grafen von Mors obligirte. 5 ) Reinald von Geldern verzichtete 1371 auf die Einlöse, so dasz 1378 der Herzog von Brabant die vereinigten Gebiete kaufen konnte; 1385 wurde jedoch den Herren von Heinsberg unter gewissen Bedingungen das Einlöserecht zugestanden. 6 ) Herzog Johann von Brabant räumte das Gebiet erst auf Lebenszeit, 7 ) 1420 erblich als Lehn, dem Johann von Heinsberg ein. 8 ) Dieser gab es 1423 seinem Sohne, Bischof Johann von Lüttich. 9 ) Im Jahre 1462, nach verschiedenen Streitigkeiten, wurden die Besitzungen, welche der Bischof bis 1458 gehabt, so getheilt, dasz die eine Hälfte der Johanna von Heinsberg, Gräfin zu Nassau-Saarbrücken, die andere dem Wilhelm von Heinsberg, Grafen von Loen und Blankenheim, zufiel. ,0 ) Die erstere kam mit dem Heinsberg'schen Lande i484 an Jülich, n ) die letztere findet sich, nachdem Graf Wilhelm 1468 gefallen war, im Besitze des Grafen Engelbert von Nassau-Vianden, welcher ein Sohn der Maria von Heiusberg und Neffe des Bischofs Johann war. Engelbert vertauschte nun 1499 seinen Antheil dem Herzoge von Jülich gegen die 1484 aus der Heinsberg'schen Erbschaft erworbenen Herrschaften Diest und Sichern. 12 ) Weil die Grafen von Mors aber noch einen Kaufpreisrest aus dem Jahre 1378 zu fordern hatten, muszte der Herzog von Jülich und Cleve 1541 die Grafen von Neuenahr und Mors mit 10000 Schildgulden befriedigen. ,3 ) Die Rechnung von 1578 zählt zum Amte folgende Gerichte und Ortschaften: 1) Milien, Schlosz, Kirchdorf und Gericht für sich. Die Abtei Siegburg hatte eine Propstei zu Milien, welche Patronat, Zehnten und andere Güter besasz. A.uch das Kloster Susteren hatte hier einen Hof. Dem Landesherrn standen, nachdem Bischof Johann 1448 den Hof Burheggen in Erbpacht gegeben, noch 43 Bünder Landes und eine Mühle zu. 2) Gangelt, Stadt und Gericht, mit den Kirchdörfern Hoengen uud Birgden, den Ortschaften Schümmerquartier (Schümm), Vinteln, Hastenrath, Stahe, Kreuzrath, Gangeiterheide und der Hälfte von Langbroich. Den „fundus regius Gangludun" im Maasgau, wie der Ort 827 genannt ist, 14 ) hatte Goswin von Heinsberg-Valkenburg um 1120 vom Kaiser erhalten; 1144 machte König Conrad einen Versuch, den Ort anderweitig zu vergeben, vertrug sich jedoch später mit Goswin wieder.') Der Landesherr hatte zu Gangelt ein Hofesgericht; die 3 ) Lac. III, 372. 4 ) Annales Kodenses, Monumenta Germaniae, S. XVI, 716. 6 ) Ernst, bist, du Limbourg, V, 144; Kremer, w.o. 35. 6 ) Wolters, w.o. 389. 7 ) Vergl. Ernst, w. o. 200. s ) Lac. IV, 131. 9 ) Kremer, Akad. Beitr. I, 63 l0 ) Ebenda 91. ") Vergl. das unter Heinsberg Gesagte. la ) Lac. IV, 484. la ) Lac. IV, 541. M ) Surii vitae sanctorum III, zum 2. Juni. 22 Kirche schenkte er 1268 dem Norbertinerkloster in Heinsberg 15 ) und trennte 1277 die zu Hoengen von der Mutterkirche ab. 16 ) 3) Waldfeucht (früher Vucht), Stadt, Gericht und Pfarrei; zu letzterer gehörten Bocket, Frilinghoven, Obspringen, Haaren und Brüggelchen, zum Gerichte noch Harzelt und Sehierwaldenrath. 17 ) Balduin Herr zu Vucht, Vasall von Geldern, macht 1232 die „villa Vucht" zum Lehn von Brabant; 18 ) Renten zu Obspringen gab schon 1170 die Frau von Heinsberg dem Gangolfstifte. I9 j Im Jahre 1342 setzte der Herr zu Heinsberg Waldfeucht seiner Schwiegertochter leibzuchtweise aus. 20 ) Das Patronat hatten Dechant und Kapitel zu Heinsberg; das Stift zum h. Geist in Roermond besasz eine Latbank, der Herr zu Steyn eine Mannkammer, die nach Heinsberg'schen Lehnrechten urtheilte. 21 ) 4) Braunsrath; dieses Gericht wurde zwischen 1560 und 1578 mit dem zu Waldfeucht vereinigt; zur Pfarrei, welche der Landesherr vergab, gehörten Locken, Selsten und Schoendorf. 5) Breberen, Gericht, mit dem Kirchdorfe Saeffeln und dem halben Dorfe Langbroich. Patronat und Zehnte standen zu Breberen dem Collegiatstifte Heinsberg, in Saeffeln der Aebtissin von St. Leonard in Roermond zu. 6) Havert, Gericht und Kirchdorf, mit Isenbruch und Schalbruch. Das Patronat hatte das Stift zu Wassenberg; der Landesherr besasz viele Kurmut-Güter und vergab mehrere Mannkammerlehne in diesem Bezirke. XXIY. Amt Wassenberg. Hatte Amtmann, Vogt und Rentmeister. Um das Jahr 1000 flüchtete Gerhard von Anthoing aus Flandern zum Kaiser, der ihn nach Wassenberg setzte und ihm so viele und grosze Güter verlieh, dasz er und seine Nachkommen Fürsten in jenen Gegenden wurden. So erzählen die Annalen von Klosterrath. ') Ein späterer Gerhard von Wassenberg, auch Graf von Geldern, gründete 1118 in Wassenberg ein Collegiatstift, das er mit Gütern in seiner Herrschaft reich ausstattete, Collatur und Vogtei sich und seinen Nachfolgern vorbehaltend, als Vogt aber keinen anderen Dienst fordernd, als das Gebet der Brüder. 2 ) In der Folge gestalteten sich die Verhältnisse denn doch anders! Gerhard des Vierten Sohn 16 ) Ritz, Urkundenbueh, S. 163. Ili ) Ebenda S. 165. ") Gemäsz späteren Amtsrechnungen. 8 ) Sloet, Urkundenbueh, S. 557. < 9 ) Lac. I, 436. 2 °) Lac. IH,.372. sl ) Lac A. in, 343. ') Deren erste Aufzeichnung i. J. 1152 fällt. Monum. Germ. S. XVI, 698. 2 ) Lac. I, 289. 23 Heinrich pflanzte den Stamm der Grafen von Geldern fort, während Wassenberg durch die Tochter Jutta an Walram (Paganus) Herzog von Limburg gekommen ist. Von dieser Jutta stammen die späteren Herzoge, und zweigte sich von ihnen eine Nebenlinie zu Wassenberg ab, 3 ) welche dieses Schlosz als Lehn von Limburg besasz, 4 ) 1257 aber ausstarb. 3 ) Herzog Walram von Limburg setzte sich nun vor 1262 in Besitz des Schlosses Wassenberg; 5 ) es scheint aber, dasz die Herren zu Born, dem limburg'schen Hause (wohl durch Heirath) verwandt, einen Theil des Landes occu- pirten. 6 ) Der limburg'sche Hauptstamm erlosch 1280. Um das Erbe stritten der Graf von Berg als Neffe und der Graf von Geldern als Eidam des letzten Herzogs. Nachdem aber Ersterer seine Ansprüche dem mächtigen Herzoge von Brabant abgetreten hatte, muszte Reinald von Geldern, um sich des kölnischen Erzbischofs Kriegshülfe zu sichern, diesem im Jahre 1283 Wassenberg obligiren. 7 ) Der vollständige Sieg des Herzogs Johann von Brabant in der Schlacht bei Worringen machte 1288 den Ansprüchen der Gegner ein Ende. 8 ) Die Heirath des Grafen Walram von Jülich, welche ihm mit des Erzbischofs Nichte das Pfand Wassenberg einbringen sollte, 9 ) kam nicht zu Stande. Aus der kölnischen Pfandschaft wurde das Land gelöst, 1311 aber an Jülich, 10 ) 1317 an Heinsberg obligirt, ») und letztere Pfandschaft ist 1331 erneuert. 12 ) Dem Herzoge von Burgund war das Land 1387 obligirt; 13 ) als Herzog Anton jedoch 1406 Erbe von Brabant wurde, befand sich Wassenberg wieder in der Hand des Herrn zu Heinsberg, welchem Antons Sohn, Herzog Johann von Brabant, im Jahre 1420 den Pfandbesitz bestätigte. u ) Kurz nach 1452 ist Graf Vincenz von Mors Afterpfandherr geworden. 15 ) Dieser stellte 1480 Wassenberg in die Hand des Herzogs von Jülich, 16 ) dem es schon bei seiner Verlobung mit Elisabeth von Nassau und Heinsberg versprochen worden war. 17 ) Jetzt, nachdem Elisabeth kinderlos gestorben, beabsichtigte Graf Vincenz nur einen Uebertrag an Jülich bis zur Groszjährigkeit seines Enkels Bernhard; 1493 gab er Wassenberg jedoch seinem Schwiegerenkel, dem Grafen Wilhelm von Wied, 18 ) der es 1494 für die von dem Grafen Vincenz gezahlte Pfandsumme dem Herzoge von Jülich als Erben zu Heinsberg auslieferte. 19 ) Der Besitz blieb aber unsicher, weil das Land ja eigentlich Seitens der Herzoge von Brabant verpfändet war. Erst 1544 verzichtete Kaiser Karl V. als Herzog von Brabant auf sein Eigenthumsrecht. 20 ) 3 ) Vergl. die Stammtafeln bei Fahne, Gesch. der Gfn. v. Salm, I, 50 und Colin, Stammtafeln, Nr. 215 u. 221. 4 ) Ernst, hist. du Limbourg, VI, 430. 6 ) 1262 urkundet er in seinem Schlosse Wassenberg. Lac. II, 519. 6 ) Vergl. unten bei Effeld u. Ophoven. Butkens, trophees II, 312, stellt indesz die Verwandtschaft der Herren zu Born mit den Herzogen zu Limburg wohl unrichtig dar. ') Lac. II, 782. 8 ) Ernst hist. du Limbourg, VI, 398. 9 ) Lac. II, 907. ,0 ) Nyhof, Gedenk waardig- heden, I, 122. ") Vergl. Lac. III, 160. 12 ) Vergl. Kremer, Akad. Beitr. I, 23. 13 ) Ernst, w.o. V, 154. 14 ) Vergl. Kremer, w. o. I, 53; Lac. IV, 131 (Note). ,6 ) Lac. IV, 462 (Note). ">) Lac. IV, 409. ") Kremer, w. o. I, U. S. 118. ,8 ) Lac. IV, 458. ,9 ) Lac. IV, 462 (Note). 20 ) Lac. IV, 548 (Note). Ü Die Amtsrechnung von 1555 theilt das Land folgendermaszen ein: 1) Gericht Wassenherg mit der gleichnamigen Stadt und den Ortschaften Batheim, Millich, Orsbeck, Ophoven, Steinkirchen, Effeld, Birgein, Wildenrath, Myhl, Gerderath und Gerderhahn (Ingenhain ?) Uebergangen ist hier wahrscheinlich Arsbeck. Das schon erwähnte Stift besasz bei der Stadt Wassenberg viele Erbpachtgüter, 1596 im Amte überhaupt ein reines Einkommen von etwa 700 Thalern. Zu Batheim gab es viele Wassenberger Mannkammerlehne. In Ophoven hatte Oisto Herr zu Born ein Kloster gestiftet und diesem seine dortigen Güter, wofern sie nicht schon als Lehne vergeben waren, zugewandt. Gos- win von Born genehmigte 1258 die Transferirung dieses Klosters nach Dalheim bei Wildenrath, 21 ) wo es bereits 1231 Grundbesitz erworben hatte. 22 ) Dalheim besasz in der Folge Patronat, Zehnten und eine Latbank zu Ophoven und den Hof Kleiusehafhausen. Die Collatur zu Birgein, Steinkirchen und Wildenrath stand dem Stifte Wassenberg zu. 23 ) Gerderath gehörte wohl 1129 dem Nizo von Gerothe; 24 ) seine Töchter schenkten an Klosterrath Land zu „Godolfrothe". 25 ) Goswin von Born und sein Sohn Oisto gestatten 1279 dem Philipp von Effeld ein Lehngut in Effeld als frei dem Prämonstra- tenserkloster Heinsberg zu verkaufen. 26 ) Der Landesherr gab 1692 seinem Kanzler von Hochkirchen zu Neuerburg (bei Effeld) die Dörfer Steinkirchen, Effeld, Ophoven und Orsbeck in Pfandschaft. Dieses Gebiet, welches im 18. Jahrhundert wieder eingelöst wurde, kommt um 1700 auch mit dem Namen „Unterherrschaft Neuerburg" vor. 26 ) 2) Gericht Beek mitMoorshoven, Schoenhausen, Holtum, Rath, Kipshoven und Flassenberg. Das Gericht Beek war 1283 schon dem Adam von Undereich verpfändet. 27 ) Griepekoven bei Beek, wo das Aachener Marienstift einen Hof hatte, verkauften die Eheleute Johann von Rode und Agnes von Engelsdorf schon 1348 an Jülich. 28 ) Den Hof Ellinghoven bei Beek wandte Gerhard von Wassenberg 1118 seiner Stiftung zu. 29 ) Haus Beek war ein Wasseuberg'sches, Haus Moorshoven ein Wickrath'sches Lehn. 3) Gericht Kleingladbach (Geladbeck) mit Matzerath (Maizenradt), Golkrath, Houverath (Hupfenraidt), Eschenbroich und Brück (in der Brüggen). In Kleingladbach hatte das Domstift zu Köln Frohnhof, Patronat und Zehnten. 4) Gericht Doveren mit Hückelhoven, Doverack, Hetzerath, Granterath und einem Theile von Baal. In dem Gerichte lag auch das Kloster Hohenbusch auf einem Platze, der um 1100 dem Freien Balderich gehört hatte. Ein Ministeriale kaufte den Ort und al ) Ernst, hist. duLimbourg, III, 411. ") Lac. II, 170 u. 520. 23 ) 1118 in Steinkirchen und Birgein nur zur Hälfte. Lac. I, 289. 24 ) Er kommt in den ,, A.nnales Rodenses" als Edelherr vor. *') Dies ist wahrscheinlich Golkrath bei Gerderath , wo da.s Stift Wassenberg 1118 Besitzungen hatte. 2e ) Ilrk. im Archiv zu Harff. *') Lac. II, 782. ") Lac. III, 459 u. 894. 29 ) Lac. I, 289. 25 schenkte ihn dem Marienstifte zu Aachen um 1147. Dieses gab 1305 Hof und Kapelle Hohenbusch den Kreuzbrüdern in Erbpacht, welche dort eine Canonie gründeten, 30 ) 1454 auch die der Abtei Klosterrath gehörige „Villa" Hetzerath in Erbpacht nahmen. Die Kirche zu Doveren schenkte der Herzog von Limburg der Abtei Klosterrath im Jahre 1178. 31 ) Bis 1555 besasz dieses Kloster auch den Kühlerhof (Kurie), der des Herrn zu Wassenberg Jäger und Hunde während der Fastenzeit verpflegen muszte. 26 ) Vielleicht lag in diesem Gerichte auch der Hof Doveren, auf welchen der Erzbischof von Köln 1407 zu Gunsten des Herzogs von Jülich unter gewissen Bedingungen verzichtete. 32 ) Ein „praedium Bale" besasz 1140 die Abtei Siegburg. 33 ) Einen Hof in Baal hatte Kloster Dalheim vor 1596 in Erbpacht gegeben. 5) Gericht Melick (bei Roermond) mit Herkenbosch (jetzt zum Königreiche der Niederlande gehörig). Kloster Odilienberg hatte in Melick zwei Höfe, bei Herkenbosch lag ein Hof des Stiftes zu Roermond. Im Jahre 1343 kam das Gericht Melick zur Herrschaft Dalenbrock. Der Herzog von Brabant, damals Herr zu Wassenberg, gab es nämlich dem Dietrich von Heinsberg, weil er ihm das auf einem von Johann von Asenray angekauften Platze erbaute Schlosz Dalenbrock aufgetragen hatte. Goddart von Heinsberg hatte früher schon die Dörfer Maasnyel, Merum, Herten, Oel und Roerup dazu erworben, welche bis 1440 meist der Erbvogtei Roermond lehnbar waren. Graf Johann von Nassau-Saarbrücken, Herr zu Heinsberg, versetzte dein Erbvogte Goddart v. Vlodorp die ganze Herrschaft Dalenbrock; sie sollte aber von der Mannkammer Wassenberg zu Lehn gehen. 34 ) Melick scheint, weil die Rechnung von 1555 es nennt, vor dieser Zeit eingelöst worden zu sein. An dieses Gericht grenzte die Gemeinde Elmpt, wo — nach einem noch ungedruckten Weisthum von etwa 1450 — der Herr zu Heinsberg Mitherr war. Später findet sich Elmpt als geldrische Herrschaft. Dalenbrock entzog sich im 18. Jahrhundert der jülichschen Oberherrlichkeit. Es ist demnach zum Amte nur eine Unterherrschaft zu zählen: Tüschenbroich. Es musz im 12. Jahrhundert zum Territorium des Herzogs von Limburg gehört haben. Erzbischof Philipp erwarb nämlich das dominium directum über Wassenberg, Tüschenbroich und andere Allodien des Herzogs. 85 ) Später geht Tüschenbroich von Wassenberg zu Lehn; Inhaber sind im 13. Jahrhundert die Edelherren von Matlar; 3G ) durch Heirath kam um 1444 die Herrschaft an ein Geschlecht niederen Adels. 37 ) Lehnsstücke waren: das Schlosz Tüschenbroich, die Dörfer Geneiken und Genfeld, Afterlehne, die Erbvogtei in St. Peters-Holz, Hals- und 30 ) Vergl. Quix, Neerol. ecol. b. Mariae Aquensis, S. 4. 31 ) Annales Kodenses, bei Ernst, hist. du Limbourg, VII, 72 n. 98. 32 ) Lac. IV, 48 (Note). 33 ) Lac. I, 341. 31 ) Aeltestes Copiar von Heinsberg im Archiv zu Düsseldorf. 35 ) Lac. A. IV, 357; wo der Fluszname doch wohl „Vrniam" (Wurm) lauten musz. 30 ) Für Edelhen-en kann man sie auch schon deshalb halten, weil sie beim kölnischen Domkapitel reeipirt wurden. 37 ) Vergl. Fahne, köln. Geschl. sub Matlar. 4 iL Schöffengerichte, Jagd, Zehnten, Zinsen, Dienste und Brüchten, 38 ) ein Hof zu Klein- Gladbach, Kurmut-Güter in verschiedenen Dörfern des Amtes Born. 39 ) Zuweilen ist Tüschenbroich auch unter Born aufgeführt. Haben vielleicht die Herren von Born als Mitherren zu Wassenberg die Herrschaft den Matlar verliehen ? XXT. Amt Neuenahr. Hatte Amtmann, Vogt und Rentmeister. Das Ländchen war ein Absplisz des Ahrgau's bezw. der Grafschaft Ahr, welche, nachdem Graf Theoderich um 1164 gestorben war, von den Häuptern der Nebenlinien Ahr-Nürburg und Ahr-Hochsteden 1 ) gemeinsam regiert wurde, bis um 1205 Lothar Graf von Ahr und Hochsteden seinen Vetter Gerhard aus dem Schlosse vertrieb. 2 ) Der Sohn dieses Gerhard, Otto, nannte sich nun einen Grafen von Landahr und, nachdem er wahrscheinlich in dem Theile der Grafschaft, der ihm verblieben war, eine Burg erbaut hatte, seit dem Jahre 1213 auch „vonNeueuahr." Es scheint, dasz die Pfalzgrafen bei Rhein seiner Linie bei Behauptung eines Theiles der alten Grafschaft behülüich waren; von ihnen nahmen die Neuenahr auch die 13 Ortschaften zu Lehn, welche ungefähr das spätere Amt ausmachten. 3 ) Im Jahre 1280 wurde das Schlosz Neuenahr auch zum Lehn des Erzstiftes Köln gemacht; 4 ) 1343 gab Pfalzgraf Rupert das dominium directum des Landes dem Markgrafen von Jülich, so dasz dieser fortan die Grafen von Neuenahr belehnen, selbst deshalb aber pfälzischer Vasall sein sollte. 5 ) Nachdem um 1350 Graf Wilhelm von Neuenahr ohne männliche Leibeserben gestorben war, machte die Nebenlinie Neuenahr zu Roesberg (Rodesberg) Ansprüche auf die Erbschaft; 6 ) die Burg war bereits erobert, als der Erzbischof von Köln und der Herzog von Jülich für Wilhelms Eidam Johann von Saffenburg eintraten. Der Erzbischof behielt jedoch bis 1382, als Lohn für die geleistete Hülfe, zwei Drittel der Grafschaft in seiner Hand und liesz sich dann vom Herrn zu Saffenburg den Burgberg und die Hälfte des Landes abtreten. 7 ) Die Saffen- burger Linie erlosch mit einer Tochter Katharina, welche 1420 den Grafen Philipp von Virneburg geheirathet hatte. Cuno Graf von Virneburg starb als Letzter ihrer Nachkommen im Jahre 1545. 6 ) Nun zog der Herzog von Jülich die ganze Grafschaft 38 ) Leimbrief von 1624. 39 ) Lehnbrief von 1788. ') Vergl. Fahne, Gesch. d. Gfn. v. Salm, I. 2, S. 9. 2 ) Chron. reg. Coloniens. corit. Monuin Germ. S. XXIV, 9. 3 j Vergl. „Annalen", XXVIH, 306. ") Lac. IV, 674. 8 ) Lac. III, 389 u. 414. 6 ) Vergl. die Stammtafeln bei Fahne, Gesch. der Gfn. von Salm, I, 2, S. 9, 10, 98. 7 ) Lac. III, 865. Gelsdorf wurde Lehn von Köln; Lac. III, 866. Die Nenenahr zu Roesberg waren noch 1406 nicht ganz befriedigt; Lac. III, 989. als eröffnetes Lehn ein. Der Graf von Sayn, dem die kölnische Hälfte damals verpfändet war, erhielt 1550 vom Erzbischofe Schadloshaltung zugesichert; 8 ) mit den Ansprüchen, welche Kurköln nun weiter gegen Jülich verfolgte, scheinen die Erzbischöfe zu keinem Resultate gekommen zu sein. Die Rechnung von 1559 zählt zur „Grafschaft" folgende 13 Gerichte: 1) Wadenheim, ein Dingstuhl, mit Beul, Hemmessem und dem halben Dorfe Heppingen. 9 ) Die Pfarrkirche lag zu Beul; Patron und Zehntherr war das Cassiusstift in Bonn. 10 ) Sehr viele Klöster hatten Weinberge und Güter im Banne von Wadenheim. 11 ) Das „predium in Wadenheim", welches der Abtei Laach um 1138 von Embrico geschenkt worden, 12 ) erhielt Grat Gerhard von (Neuen-) Ahr 1210, nachdem er auf die Vogtei über das Kloster verzichtet hatte, nebst Gütern zu „Heminges- hoven" und anderen als kurkölnische Lehne. 13 ) Im Jahre 1256 trifft der Graf von Neuenahr, dessen Burg im Bezirke von Wadenheim lag, 10 ) Anordnungen über die Weinbede in diesem Gerichte, welche die Hunnen, „rectores villarum", einziehen sollten. 14 ) Vor 1545 war Wadenheini Hauptgericht der ganzen Grafschaft; hier residirte der Richter, in den übrigen Dingstühlen gab es nur Schultheisze; 15 ) die „Landmühle" in Wadenheim soll ursprünglich Bannmühle für die Grafschaft gewesen sein. 10 ) 2) Bengen, Dorf und Dingstuhl für sich. Kloster Steinfeld kaufte 1289 Patronat und verschiedene Güter zu Bengen vom Dionysiusstifte in Lattich. 16 ) Ueberhaupt war das von den Grafen zu Ahr fundirte Steinfeld reich begütert im Amte. Während 1786 die Pfarrkirche Bengen dem Kloster incorporirt war, theilte dieses damals den Zehnten mit dem Cassiusstifte. 10 ) 3) Karweiler, ein Dingstuhl. Im Jahre 1131 besasz das Cassiusstift die Kirche und den ganzen Zehnten zu „Calewilere", 17 ) theilte aber 1786 das Patronat mit dem Landesherrn; den Zehnten hatten damals Verschiedene. 10 ) Unter den Dörfern, welche 1343 zu Neuenahr gehörten, ist Karweiler nicht genannt. 4) Ringen, ein Dingstuhl, mit Boliuger und Beller. Die Landesherrlichkeit musz hier längere Zeit hindurch zwischen den Neuenahr und den Erben der Grafen von Ahr-Hochsteden, also Kurköln und Jülich-Bergheim, streitig gewesen sein. Der Hof Benghoeven 18 ) mit Kirchengift und allem Zubehör, 8 ) Lac. IV, 555. 9 ) Die andere Hälfte gehörte zum Amte Sinzig-Eemagen. 10 ) Beschreibung des Amtes von 1786; v. Knapp I, fol. 195. ") Vergl. Lac. I, 95, 186, 225, 244, 290; II, 575 u. a- 12 ) Günther, Urkundenbuch, I, 244. 13 ) Ebenda, II, 98. l4 ) Weidenbach, Gesch. der Gfn. von Ahr, 170. 16 ) Vergl. Grimm, Weisthümer, II, 650. ,6 ) „Annahm" XXIII, 148. ") Günther, Urkundenbuch, I, 211. I8 ) 1473 ist der Hof „Bingen" genannt; Günther, Urkundenbuch, IV, 627. 4* 28 der Schäferei zu Beller, einem Zehnten zu Ringen (Rynghoven), gehörte 1443 zum kölnischen Erbschenken-Amte als Lehn des Erzstiftes. 19 ) Der Herzog von Arenberg hatte als Erbschenk auch noch 1786 Antheil an Patronat und Zehnten in Ringen. 10 ) In diesem Dingstuhle (zu Bolinger?) ist auch wohl die alte Kirche Bullesbeim zu suchen, bei welcher das Kloster Marienthal einen Hof hatte, und wo bald der Erzbischof von Köln, bald Walram von Bergheim als Landesherr auftritt. 20 ) 5) Eckendorf, ein Dingstuhl. Die Grafen von Ahr hatten hier 1194 einen Zoll eingeführt; 21 ) 1404 erschienen „auf dem Schied" bei Eckendorf die Parochianen der ganzen Grafschaft zum „Landding". 15 ) Zehnten und Patronat hatte der Scholaster zu Bonn. Im Jahre 1659 wurden die Dingstühle Adendorf, Eckendorf und Villip vom Jülicherlande getrennt. Frau von Waldbott zu Gudenau hatte nämlich damals den Antheil der Herren von Harff an der Reichsherrschaft Landskron erworben und die Hälfte desselben der Familie von der Leyen zu Adendorf abgetreten, damit diese mit Jülich einen Tausch des Landkron'schen Theiles gegen die genannten drei Dingstühle zu Stande bringe. Nachdem 1660 der Kaiser seine Zustimmung gegeben, ward Jülich Mitherr zu Landskron, die von der Leyen bekamen Adendorf und Eckendorf als Reichsherrschaft, die Waldbott ebenso den Dingstuhl Villip. 22 ) In letzterer Reichsherrschaft blieben jedoch bei Jülich die „Verordnungen in Steuersachen und Executionen in Steuralibus 10 ) (!)". 6) Holz weiler, ein Dingstuhl, mit Ober- und Niederesch sowie dem Hofe Rott. Patronat und Zehnten hatte das Gerconstift in Köln. 10 ) Den Hof Rott schenkte 1106 ein gewisser Embrico an Klosterrath. 23 ) Das „allodium Asch in parochia Holz- wilre" besasz 1222 Kloster Marienthal. 2 *) Zwischen 1682 und 1749 war Holzweiler den Grafen von der Mark verpfändet. 10 ) 7) Ersdorf, ein Dingstuhl, mit Grosz-Altendorf. Den Zehnten hatte der Propst zu Bonn, das Patronat theilte er mit dem Landesherrn. Letzter hatte zwei Zwangsmühlen in dem Gerichte; 10 ) einen Hof zu Altendorf nebst dem Hofesge-richte, den sogenannten „Virneburger", verkaufte er um 1550 dem Herrn zu Gudenau; 22 ) 1343 hatte der Graf von Neuenahr ein Schlosz zu Ersdorf, welches er an Köln auftrug. 25 ) Um 1700 war das Gericht den Grafen von der Mark verpfändet. 10 ) 8) Wormersdorf, ein Dingstuhl, mit Ipplendorf und Klein-Altendorf. Im Jahre 1054 schenkte Königin Richeza der Abtei Brauweiler einen Ministerialen und drei Hufen zu „Vurmeresdorp" ; 26 ) die Güter des Klosters, welche 1256 der Vasall Heinrich von Sürst hatte, wurden damals der Abtei Hemmerode abge- la ) Ebenda, 432. 20 ) Vergl. Franquinet, Oorkonden van Kloosterrade, Marientkal en Sinnich, 103, 200, 201, 203, 206, 216. 2 ') Lac. 1,543. 22 ) Urkunden im Archiv zu Harff. 23 ) Annales Bodenses, Mouuin. Germ, S. XVI, 703. 21 ) Franquinot, w. o. 199. 2S ) Lac. III, 395. 26 ) Lac. I, 189. 29 treten. 27 ) Später besasz dieselbe zwei Höfe in Wormersdorf; das Oassiusstift hatte den „Kapitelshof". Den Zehnten zu Ipplendorf theilte der Collator, das Stift Münster- eifel, mit dem Kloster Hemmerode. 28 ) Das ganze Kirchspiel war einst dem Grafen von der Mark verpfändet; das Pfarrdorf Ipplendorf wurde sogar vor 1786 von dem Amte ganz abgetrennt und galt als Reichsherrschatt. !0 ) 9) Ramershoven, Dingstuhl, mit Peppenhoven. „Ramersowa" gehörte 1095 dem Kloster Lorsch; die Vogtei verwaltete um 1150 der Graf von Saffenburg hier wie zu Fritzdorf. Der Klostergüter hatten sich damals jedoch andere Herren bemächtigt. 29 ) Erzbischof Conrad befreit 124? das Stift Münstereifei von der Vogtbede, welche ihm von den Besitzungen zu Ramershoven etwa zustehen möchte. 30 ) Die Collatur und zwei Drittel des Zehnten kamen 1786 dem Herrn in Schmidtheim zu; der Jesuitenhof besasz ein Hofesgericht. 10 ) 10) Adendorf, Dingstuhl, mit Klein-Villip und Grimmersdorferhof. Im Jahre 1404 erstreckte sich das Gericht Adendorf auch über Eckendorf, Fritzdorf, Arzdorf, Grosz-Villip, Altendorf, Mermhausen und Merl. Das Ganze gehörte zur Grafschaft Neuenahr; der Besitzer des Hauptgutes in Adendorf war Vasall des Landesherrn und hatte ein Hofesgericht. ,5 ) Nachdem Adendorf Reichsherrschaft geworden, hatte der Besitzer Patronat und zwei Drittel des Zehnten. 11) Villip, ein Dingstuhl, mit Holzem, Pech und dem Hofe Rott. Vor 882 ertauschte die Abtei Prüm von einem gewissen Hartmann den Salhof und den Wald „in villa vel marca Philippia in pago Odangauwe"; 31 ) 1222 trug der Graf von (Ahr-) Hochsteden Villip von Prüm zu Lehn. 32 ) Nachdem das Hochsteden'sche Erbe an Kurköln gekommen, war das Dorf wohl zwischen den Erzbischöfen und den Grafen von Neuenahr streitig; 1263 und 1298 gerirten sich Erstere als Herren. 83 ) Patronat, Zehnte und Hofesgedinge zu Villip nebst dem Hause Gudenau gingen später noch von Köln zu Lehn;- 2 ) 1343 bekennt übrigens der Graf von Neuenahr, dasz er auch Villip vom Pfalzgrafen trage. 3 ) 12) Ramer sbach, ein Dingstuhl. Unter Ramersbach wird wohl das Dorf Schirmauel gerechnet. Die Landesherren waren meist auch Grundherren: Kloster Rolandswerth erhielt hier drei Hufen von dem Herrn zu Kempenich vor 1143 ; 34 ) Mitherr zu Ramersbach 10 ) war der Herr zu Wens- berg als Vogt über den zur Herrschaft Bocholz-Niederweiler gehörigen Hof der Abtei Gladbach. 35 ) Die Kirche war Filiale von Blasweiler, 1786 aber schon selbstständig und landesherrlichen Patronats. 10 ) 27 ) Mittelrh. Urkundenbuoh III. 981. 2S ) Barsch, Eiflia illustrata, III, 1, S. 302. 2a ) Monum. Germ. S. XXI, 428 u. 439. 30 ) „Annalen" XXXV, 24. ") Mittelrh. Urkundenbuch I, 125. 32 ) Ebenda, 182. 33 ) „Annalen" XXXII, 74 u. 77. 3 <) Günther, Urkundenbuoh, I, 273. 36 ) Vergl. Lac. A. VI, 250; Grimm, Weisthümer, IV, 759. 30 13) Leimersdorf, ein Dingstuhl, mit Oeverich, Niederich, Birresdorf und dem Hofe Bentgen. Die „curtis Limorstorp", die Kirche und den ganzen Zehnten besasz 1131 das Cassiusstift; 17 ) 1786 hatte der Landesherr Antheil an dem Patronate, das Gereonstift am Zehnten. Den halben Zehnten zu Birresdorf bezog der Pfarrer. 10 ) Auch die Herrschaft Gelsdorf zählt die Rechnung von 1559 zum Amte Neuenahr. Zur Grafschaft gehörte sie freilich bereits 1343, 3 ) war aber verpfändet als das Land an Jülich kam, ging von Kurköln zu Lehn; vor 1737 trugen die Pfandherren sie auch von Jülich. Dann, aus dem Lehnsverbande entlassen, galt Gelsdorf als Reichsherrschaft. 10 ) Fritzdorf ist 1343 3 ) und 1786, 10 ) nicht aber 1559 der Grafschaft zugezählt. Es war zwischen 1669 und 1774 verpfändet, 10 ) vielleicht auch gerade im Jahre 1559. Ein gewisser Wicbertus hatte 774 dem Kloster Lorsch die Güter zu „Frigbodesdorphe, Rigimago und Eccandorphe" geschenkt, welche Erkenbertus ihm übergeben, mit Hufen, Land, Wiesen, Weiden, Wäldern, Häusern und allem Zubehör; 36 ) 1150 hatten sich Andere des Gutes in Fritzdorf bemächtigt. 29 ) Kloster Steinfeld erhielt 1292 hier des Edelherrn von Rosau Rechte an Hof und Patronat, und 1295 bestätigte der Graf von Neuenahr als Landesherr diese Schenkung. 37 ) Die Kirche und den Zehnten besasz das Kloster noch 1786. 10 ) XXYI. Amt Remagen. Hatte mit Sinzig gemeinsam Amtmann, Vogt und Rentmeister; ein besonderer Vogt war in Breisig. Seit etwa 1560 verwalteten, soweit mir bekannt, die jülichschen Amtmänner zu Sinzig-Remagen auch zugleich das Amt Neuenahr. Die Grundherrschaft in dem Römerkastell Remagen 1 ) scheint, wie die in vielen anderen, 2 ) zu merovingischer Zeit an den Diözesanbischof, den von Köln, gekommen zu sein. Mit der Zeit gingen jedoch bedeutende Güter und Gerechtsame in andere Hände über. 3 ) Erzbischof Heribert gab der Abtei Deutz im Jahre 1003 den Zehnten und „alios quosdam auctoritatis nostre usus in villa Remago." Den Blut- und kleinen Zehnten sollte der Pfarrer behalten, das Kloster aber zwei Drittel der Münz- und Zollgefälle haben. 4 ) Sigewin fügte der Schenkung seines Vorgängers 1083 den Rottzehnten im Kirchspiel der „villa" hinzu; der betreffende Wald gehörte theilweise auch dem Könige und dem Pfalzgrafen. 5 ) Das Domkapitel verpachtet 1208 sein 3") Monum. Germ. S. XXI, 351. 37 ) „Annalen" XXIII, 186 und 187. ') Mittelrh. Urkundenbuoh II, CCX. *) Vergl. Zeitsohr. d. Aachener Geschiehts-Vereins I, 82. 3 ) Nur einige Schenkungen kann, ich hier erwähnen. 4 ) Lac. I, 137. 6 ) Lac. I, 232 u. IV, 609. Allod zu Remagen 6 ) und erläszt 1209 ein Statut, betreffend die Obedienz daselbst, das sogenannte „Delamt". 7 ) Die Herrlichkeit und was von Nutzungsrechten dem Reiche gehörte, musz im 13. Jahrhundert pfandweise an die Grafen von Berg gekommen sein. König Conrad IV. befiehlt 1241 dem Herzoge von Limburg, Grafen von Berg, den Erzbischof an einem Burgenbau bei Remagen zu hindern. 8 ) Der Herzog erkennt 1245, dasz die Stadt „ab initio institutionis sue" steuerfrei gewesen und es auch bleiben solle. 9 ) Adolf Graf von Berg, des Herzogs Sohn, erhält 1248 vom Könige Wilhelm, mit Zustimmung des Erzbischofs, alle Reichsgefälle in Remagen als Pfandlehn; 10 ) im Jahre 1357 wird die Pfandsumme für das Dorf Remagen und dessen Zubehör erhöht und dem Grafen von Berg erlaubt, den Ort (neu) zu befestigen. 11 ) Unter Wenzel ist vielleicht Streit mit dem Pfandherrn gewesen,, denn der König verlieh 1384 dem Herzoge von Jülich eine Leibrente von 300 Gulden aus dem Zolle zu Remagen oder „wohin er verlegt werden möchte"; der Herzog sollte aber dem Könige helfen „gegen die, so sich dawider setzen." 12 ) Nach der Schlacht bei Cleve muszte der Herzog von Berg 1397 nicht nur Remagen, sondern auch das 1376 von Jülich in Pfandschaft genommene 13 ) Sinzig, dem Grafen von Cleve obligiren, 14 ) so dasz beide Städte nur zugleich gelöst werden sollten. 14 ) Seit der Zeit sind sie auch zusammen geblieben. Im Jahre 1419 gestattet Gerhard von Cleve dem Herzoge von Berg die Einlöse der beiden Städte mit ihren Dörfern, Pflegen und allem Zubehör. Afterpfandherr war damals der Graf von Mors. 15 ) Um 1420, nachdem auch der Herzog von Cleve die Einlöse genehmigt, 16 ) wird sie erfolgt sein. Indesz verkaufte der Herzog von Berg 1421 die Hälfte von Sinzig und 1424 die Hälfte von Remagen dem Erzbischofe von Trier, 17 ) während Kaiser Sigmund den Erzbischof von Köln 1422 ermächtigte, die Reichslande Sinzig und Remagen an sein Stift zu bringen. 18 ) Die Hälfte, welche noch bergisch war, erhielt er 1425, 19 ) die andei-e, welche Kurtrier 1430 zurückgab, erst 1452. 20 j Herzog Wilhelm von Jülich, Cleve und Berg löste die letztere 1554, die erstere 1560 ein. 21 ) Die Rechnung von 1649 führt folgende Gerichte und Dörfer auf: 1) Sinzig, Amt, darunter gehören: a) Sinzig, Stadt, in deren Gerichtszwang Westum, Löhndorf und Coisdorf liegen. «) Mittelrh. Urk. II, 277. 7 ) Ebenda, 283. 8 ) Ebenda, III, 544. 9 ) Lac. II, 290. ,0 ) Lac. II, 329. ") Lac. III, 566. Im Jahre zuvor hatte der Kaiser einen Versuch zur Einlöse gemacht; ebenda, (Note). ,a ) Lac. III, 886. ,3 ) Strange, Beiträge, X, 56. ">) Lac. III, 1031 (Note). ,5 ) Lac. IV, 119. ,6 ) Lac.1V, 123. ") Günther, Urkundenbuch, IV, 233. ,8 ) Lac. IV, 139. ,9 ) Günther, Urkundenbuch, IV, 264. 20 ) Inzwischen waren noch Johann von ßingsheim und Johann von Zweifel Pfandherren gewesen; Günther, Urkundenbuch, IV, 483. 21 ) Lac. IV, 558 und Note. Im Jahre 1688 wurden Sinzig und Remagen wieder an Trier verpfändet; wann diese Pfandschaft gelöst ist, weisz ich nicht. ■62 In früherer Zeit gehörte auch 22 ) Franken zu Sinzig; 1348 wurde es mit kaiserlicher Genehmigung den Herren zu Arenthal verliehen. 23 ) Die Kirche zu Löhndorf und der Hof Vehn gehörten 1266 der Abtei Deutz. 24 ) b) Heimersheim, ein „beschlossener" Flecken. Ins Gericht gehört Ehliugen ganz, Heppingen, dessen eine Hälfte unter Neueuahr liegt, halb. Barsch 25 ) zählt hierher noch Green und Lohrsdorf. König Conrad II. nimmt 1151 die den Klöstern Liesborn und Ueberwasser zustehenden „predia in Lorstorp, Gimersheim (Gimmingen?) et Grien", welche zum Territorium Remagen gehörten, in seinen Schutz. 26 ) Zu Heimersheim, das 1426 27 ) unter Sinzig gezählt wurde, soll 1222 der Graf von Ahr Kirche und Zehnten vom Kloster Prüm getragen haben. 28 ; Zu Ehlingeu (Ethelinchove) hatte 1162 die Abtei Deutz Besitzungen. 29 ) c) Unkelbach, ein Dingstuhl. Die Kirche war wohl Filiale von Remagen. Das Stift zum h. Kreuz in Lüttich verkaufte 1158 ein Gut zu Unkelbach an das Cassiusstift zu Bonn; 80 ) 1398 betrachtete sich die Aebtissin von Nivelles als Grundfrau im Dorfe; 31 ) 1526 erwarb der Deutsche Orden ihre dortigen Besitzungen; 32 ) 1426 ist Unkelbach zum Territorium von Sinzig gerechnet. 27 ) 2) Remagen, eine Stadt und Gerichtszwang für sich, ohne zugehörige Dörfer. Barsch 25 ) sagt indesz, es hätten die Ortschaften Kripp, Apollinarisberg, der Frohnhof, Kalmuth und zwei Mühlen, die Ahrbrücker und die Unkelbacher, zu dem Dingstuhle gehört. Es ist nicht wohl möglich, hier alle die Schenkungen aufzuzählen, durch welche verschiedenen Klöstern Besitzungen in und bei Remagen zugewendet wurden. Die Abtei Deutz besasz einen Haupthof und seit 1280, in Folge eines Tausches mit dem Grafen von Berg, 33 ) das Patronat; 1243 erwarb sie den Zehnten des Marienstiftes Aachen; 34 ) sonst war sie schon Zehntherrin seit Erzbischof Heriberts Zeiten. 35 ) Ein Weisthum des 17. Jahrhunderts 36 ) erkennt der Bürgerschaft zu: Jagd, Fischerei, Fähre, Stapel, Erahnen, Accise, vier freie Jahrmärkte, Freiheit von Diensten und vom Mühlenzwange sowie kleinere Brächten. Schon um 1110 besasz sie einen Berg bei der Stadt, auf welchem eine alte Martinskirche stand und überwies denselben dem Erzbischofe; dieser stellte ihn der Abtei Siegbm-g zur Disposition, welche dort 1117 ") Vergl. Th. I, 13. ") Vergl. Strange, Beiträge, X, 135, 140 u. ff. 21 ) Gudenus, cod. dipl. II, 953. Velin wurde damals den Herren zu Landskron verkauft. 35 ) Eiflia illustrata III, 1, S. 560. 50 ) Kindlinger, Gesch. v. Volmerstein, II, 13. 27 ) Günther, Urkundenbuch, IV, 286. a8 ) Mittelrh. Urk. I. 175. Caesarius ist seiner Sache nicht sicher. Vielleicht ist auch Hemmessem gemeint. -") Vergl. „Annalen" XXIII, 265. 30 ) Günther, Urkundenbuch, I, 346. 31 ) Auszug einer Urkunde im Stifts-Archiv zu Aachen. 3a ) Vergl. Zeitschr. des Aachener Gesch.-Vereins II, 127 ff. «) Lac. II, 741. 34 ) Mittelrh. Urk. III, 578. 36 ) Lac. I, 137. 3G ) Lac. A. VII, 97. 33 die Propstei Apollinarisberg gründete. 37 ) Der Landesherr hatte ein Hofesgedinge in Remagen. 38 ) 3) Breis ig, Erbvogtei, 39 ) mit Ober- und Niederbreisig, Ober- und Nieder- Lützingen, Gönnersdorf, Brohl und der halben „Vyntz" unter Rheineck, 40 ) welche zur /anderen Hälfte nach Rheineck gehörte. 4) Oberwinter, ein „beschlossener" Flecken, mit den Dörfern Birgel, Bandorf und dem Höfchen Einszfeld(?) 41 ) Dieses Gericht gehörte dem Herzoge von Jülich nur halb, den anderen Theil besaszen die Quadt-Landskron zu Flamersheim. Oberwinter (Wintera, Win- tera minor, Lützelwinter) scheint im 13. Jahrhundert nach Tomburg gehört zu haben; 42 ) 1250 tritt hier Erzbischof Conrad, indem er einen Hof des Klosters Rommersdorf freit, als Landesherr auf; 43 ) 1255 obligirt der Graf von Cleve seine Güter in Oberwinter dem Herrn zu Landskron. 44 ) Dieses Herrn Nachfolger belehnt 1366 seinen Schwiegerenkel Friedrich von Tomburg nicht nur mit Oberwinter und Birgel, sondern auch mit Kirchdaun sammt Zubehör. 45 ) Kirchdaun (Dune) und Gim- mingen (Gymnich) waren nämlich schon vor 1252 von den Grafen zu Neuenahr an die Burggrafen zu Landskron verpfändet worden, 46 ) und alle diese Güter erscheinen im 14. Jahrhundert als (aufgetragene?) Lehne der Herzoge von Baiern, Pfalzgrafen bei Rhein. 47 ) Durch die beiden Enkelinnen des Friedrich von Tomburg, Gertrud und Elisabeth von Saffenburg, kamen Oberwinter und Kirchdaun sammt Zubehör je zur Hälfte an die Sombreffe und Quadt. Nachdem Jülich die Sombreffe'schen Besitzungen erobert hatte, liesz man im Frieden von 1473 48 ) dem Friedrich von Sombreffe zwar seinen Theil an „Wynteren" u. s. w., doch erwarb der Herzog das Oeffnungs- und Schirm-Recht. 49 ) Als Friedrichs Stamm 1518 erloschen war, succedirten die Grafen von Manderscheidt-Virneburg in Oberwinter, welche 1567 mit Jülich einen Vertrag schlössen, und auf Grund dieser Uebereinkunft ergriff der Herzog, nachdem 1597 Graf Dietrich von Manderscheidt als Letzter seiner Linie gestorben war, Besitz von der Hälfte an Oberwinter 50 ) und Kirchdaun nebst Gimmingen. 51 ) 5) Kirchdaun, kleines Dorf (1649) mit 16 Häusern, besonderes Gericht, pro «) Lac. I, 284. 3S ) So sagen die Amtsrechnungen seit 1560. 39 ) Vergl. Theil I, 13. 40 ) Die Kechmingen vor 1600 erwähnen die „Vyntz" nicht; spätere setzen: „Die Vyntz und Kheineck", was doch nicht richtig sein kann! 41 ) Die Rechnungen erwähnen Oberwinter, Kirchdaun und G-immingen erst seit 1649. 41 ) Die damaligen Besitzer von Tomburg s. unter „Amt Tomburg". 43 ) Mittelrh. Urkundenbuch III, 794. 44 ) Ebenda, 958. 46 ) Gudenus, cod. dipl. II, 1155. 40 ) Ebenda, 951. ") Ebenda, 1158, 1200, 1314. 4S ) Lac. IV, 364, wo irrthümlich in der Ueberschrift „Königswinter" steht. 49 ) Gimmingen zahlte das Schutzgeld, damals 10 Gulden, gemäsz Amtsrechnung schon 1480 nach Münstereifel. Vergl. Theil I, 24. 60 ) Den Wortlaut des Vertrages kenne ich nicht. Vergl. Barsch, Eiflia illustrata, III, 1, S. 538; Eckertz, fontes, I, 243. 51 ) Das schliesze ich aus dem oben Gesagten und dem Folgenden. Es ist mir freilich unerklärlich, weshalb die Quadt- Landskron nicht auch Antheil an Gimmingen gehabt haben sollen. 5 34 indiviso halb jülichsch, halb zum Quadt'schen Antheile der Herrschaft Landskron gehörig, wurde 1642 dem Freiherrn von Brempt (Mitherrn zu Landskron) eingeräumt. 52 ) 6) Gi m min g en , hat früher auch zum Amte gehört, ist aber 1641 dem Freiherrn (von Brempt) zu Venn als Mannlehn verliehen worden, vorbehaltlich jedoch der fürstlichen Obrigkeit, Contribution und 4 Goldgulden an Schirmgeld, welche der Vogt zu Münstereifel einzog. 52 ) Für kurze Zeit gehörte zum Amte Sinzig-Kemagen auch der Antheil der Herrschaft Landskron, 53 ) welchen Jülich 1659 mit den Dörfern Vinxt, Schalkenbach und einem Hofe in Sinzig von den Herren von der Leyen und der Frau von Waldbott gegen die Dingstühle Adendorf, Eckendorf und Villip eintauschte. Doch erhielt schon 1669 der Freiherr von Brempt, Mitherr zu Landskron, die Pfandschaft dieses neuen Acquisits. 54 ) M ) So sagt die Amtsreclmung von 1649. ") Vergl. v. Knapp Bd. VII, fol. 111 ff. 64 ) v. Knapp Bd. I. fol. 149 ff. Nachträge und Berichtigungen zu Theil I, Zu S. 4, Z. 14 v. o. Es ist jedenfalls die kaiserliche Besatzung gemeint. Zu S. 6. Die Steuerdescription von 1447 (im Archiv zu Harff) rechnet zu Lohn auch Frohnhoven und zum Amte Jülich-Aldenhoven überhaupt noch die Dörfer Loverich, Baesweiler und Schleiden. Das „predium Bastwilre" hatte der Freie Benelin um 1130 dem Adalbertstifte zu Aachen geschenkt (Kremer, Akad. Beitr. III, 156). Vogt zu Baesweiler musz 1218 der Graf von Jülich gewesen sein (Quix, Cod. dipl. Aquensis, 49). Obermerz gehörte 1324 zur Grafschaft Jülich und zum Gerichte Aldenhoven (Quix, Abtei Burtscheid, 328—331). Zu S. 7. Ich halte jetzt die von Setterich für Edelherren und eine Seitenlinie der Herren zu Stolberg. Um 1375 brachte Nesa von Setterich die Herrschaft an Coen von Keuschenberg, der dem niederen Adel angehörte. Ich hoffe dieses nächstens in einer Geschichte der 43 jülichschen Unterherrschaften näher erläutern zu können. Zu S. 10. Im Jahre 1447 sind die „vier Gerichte" noch zum Amte Düren gezählt, zu Nörvenich aber Disternich, Ollesheim, Jakobwüllesheim und Frau- wüllesheim. Zu S. 11. Merzenich hatte den Grafen von Neuenahr gehört. Von ihren Erben liesz es sich der Erzbischof 1382 abtreten, nachdem er es schon früher occupirt und dann verpfändet hatte (Lac. III, 865); 1530 erhielt Reinhard von Binsfeld, dessen Nachkommen Merzenich später als Herrschaft besaszen, nur ein Lehn in diesem Dorfe (v. Knapp VII, fol. 121). Zu S. 12. Gürzenich war seit etwa 1400 eine jülichsche Pfandherrschaft. Zu S. 13. Bevor Kurköln Zülpich einlöste, gehörte auch dieses zum Amte Nideggen (Lac. IV, 215). Zu S. 14. Schlosz „Berinsteyn", welches 1198 zerstört wurde, lag vielleicht bei Aachen; das Reiehslehn „Berinsteyn" mit allein Zubehör (eine Kirche ist dabei nicht genannt) gab Graf Wilhelm III. von Jülich 1219 dem Deutschen Orden (Lac. II, 82). Das Patronat zu Bergstein war 1794 landesherrlich. ____36 __ Zu S. 14. Z. 16 v. o. Vlatten scheint 1447 unter BürveDich gehört zu haben; zu Enzen sind damals Iniich und Virnich gerechnet, zum Amte Nideggen überhaupt noch Lüssem und Rövenich. Ueber Binsfeld, und wie endlich 1550 die Familie ehemaliger dortiger Schultheisze und Erbpächter der Aeb- tissin von Nivelles die Gerichtsbarkeit und Grundherrschaft in diesem Dorfe auch verbrieft erhalten hat, vergl. Zeitschr. des Aachener Geschichts- Vereins II, 127. Zu S. 17. Der Graf von Jülich erklärt 1272, er habe kein Recht auf die Kirche zu Bettenhoven (Kremer, Akad. Beitr. III, 135). Zu S. 18. Im 15. Jahrhundert waren des Stiftes Rellinghausen Güter zu Kirchherten wohl sämmtlich untervergeben. Ein Verzeichnisz derselben ist im Archiv zu Harff. Kloster Füssenich hatte 1194 in Herten, Troisdorf und Pütz Besitzungen (Conc. Germ. III, 795). Ob Troisdorf wohl zu dem Gerichte gehörte, welches der Graf von Jülich 1263 von dem Burggrafen zu Oden- kirchen gekauft hatte? Er zwang damals die Leute dieses Gerichts in die Mühle zu Uppindorp (Oppendorf beiLipp? Urk. 36 des Archivs von St. Gereon, jetzt zu Düsseldorf). Waulo kaufte erst Herzog Wilhelm 1386 von Gerhard Herrn zu Dyck (Lac. III, 899). Jüchen besasz Gerhard von Jülich, Herr zu Caster, schon 1297 (Copiar des Clarenklosters zu Neusz, S. 114). Gevelsdorf gehörte vor 1296 nicht zum Gerichte Lövenich, sondern dem kölnischen Bürger Franko vom Leopard, der es damals dem Gerhard von Jülich verkaufte (Lac. II, 962, wo „Gyvestorp" irrthümlich für Gustorf gehalten ist). Zu S. 19. Neurath gehörte schon 1341 dem Herrn zu Heinsberg, der es damals in die Mühle zu Harff zwang (Urk. im ältesten Copiar v. Heinsberg). Zu S. 20 u. 21. Junkersdorf war im 18. Jahrhundert kölnisch. Wesseling scheint 1416 zu Berg gehört zu haben (Lac. IV, 99, Note). Zu S. 23. Nettersheim wird 1447 zum Amte Münstereifel gerechnet. Ripsdorf sammt Zubehör ist 1725 an den Grafen von Manderscheidt gegen Dorf und Kirchspiel Bleibuir vertauscht worden (v. Knapp IX, fol. 90). Bis zur französischen Zeit waren mit Kurköln streitig die Ortschaften Antweiler, Glehn, Breitenbenden, Firmenich, Harzheim, Holzheim und Satzvey (v. Knapp VII, fol. 111). Zu S. 25. Die Abtei Cornelimünster, welche ihre Ansprüche auf Reichsunmittelbarkeit wohl niemals aufgab, bekam endlich 1718 die Vogtei pfandweise von Jülich eingeräumt (Urk. im Kirchenarchiv zu Bergheim). Zu S. 25. letzte Zeile. Hier musz es heiszen: „Deshalb schlosz er mit dem Grafen von Jülich wahrscheinlich einen Vertrag". Zu S. 26. Es ist mir nicht eingefallen, den Mühl gau für identisch mit dem Amte Brüggen 37 zu halten, wie mir dies z. Z. in einer Recension vorgeworfen worden ist Ich kann zum Beweise die Stelle auf S. 18 anführen, wo von Jüchen die Rede, welches zum Mühlgau aber zum Amte Caster gehörte. Dasz aber der 1311 an Jülich verliehene, damals noch „terra Mula" geheiszene Thel. des alten Mühlgaus eben das Amt Brüggen gebildet habe, darauf hat vor mir schon Fahne (Gesch. d. Gfn. v. Bocholz I, 1, S. 271) — und, wie ich nach verschiedenen Urkunden (Nyhoff I, 210, Lac. III, 25 u. 33, Fahne a. a. 0. Urk. Nr. 2) annehmen musz — mit Recht hingewiesen. Soviel für jetzt über diese Sache. Zu S. 26. Fia von Ederen verkaufte 1371 die Vogtei Neuenhausen an Jülich (Lac. III, 712). In Elsen hatte auch Rütger von Brempt, Vetter des Herrn zu Mi- lendonk, ein Gut und Antheil am Gerichte. Diese Besitzungen kaufte der Deutsche Orden 1264 und 1301 erwarb er von Gotfried vou Nyvenheim die Jurisdiction in Orken. (Hennes, Commenden des Deutschen Ordens, 102 u. 110.) -++*-**- 0 9 V r\ U >srv i Sf Li fes "HE e Mi'! *t4t*