110schuldig in jene Häuser kömmt; und dann (beygedachten obwaltenden Mängeln) nach einerdarin zugebrachten Zeit für seine unschuldig er-littene Schmach und gekränkte Ehre einen sie-chen Körper und schwache Gesundheit herausschleppet. Mancher kann auch diese übele in-nere Beschaffenheit jener Häuser mit seinemLeben büßen, und ein unschuldiges Opfer derUngesundheit jener Oerter werden.Darum fodert es die Menschenliebe auf diegerechteste Weise von der Obrigkeit, daß dieseHäuser unter ihrer Obsorge nach der Anwei-sung geschickter Aerzte so eingerichtet werden,daß sie auf keine Weise der Gesundheit der Ge-fangenen schaden können, damit kein darausFreygelassener Ursach habe seine verlorne Ge-sundheit zu beweinen, und gezwungen seye alsein armseliger Mensch ein betrübtes Leben zuführen...Zehn=
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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