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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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102Strafe belegt worden wäre, wenn ihn HerrAcrel nicht für blödsinnig erklärt hätte.Plenk führt in seinen Anfangsgründen dergerichtlichen Arzneywissenschaft eine Erzählungvon einem glaubwürdigen Arzte an, der einMädchen von zwölf Jahren gekannt hatte,welches eine widernatürliche Lust, Feuersbrün-ste zu erwecken, gehabt hat. Der gelehrteProfessor und Wundarzt Hunczovsky inWien giebt hierzu ein Beyspiel, welches über-zeugend beweiset, wie leicht ein Richter derGerechtigkeit ein unschuldiges Opfer liefernkann, wenn er sein Urtheil ohne jenes einesArztes ausspricht. In England hatte die Ju-stiz das Todesurtheil über eine Kindesmör-derin ausgesprochen und unterschrieben. DerDelinquentin war der Tod schon angekündigt,und zufolge des Urtheils ihre letzte Stundenahe, als (auf der dritten in England gewöhn-lichen Anfrage, ob nicht jemand etwas zurEntschuldigung der Delinquentin oder zur Lin-derung ihrer Strafe vorzubringen wüßte?)Hune