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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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100ihm richtige Religionsbegriffe beyzubringen,ihm Nächstenliebe einzuflößen, und ihn imwahren Christenthum zu unterrichten, nur indem gefährlichen Schlamm des schädlichenAberglaubens vergruben, aus dem der Schwa-che sich nicht retten konnte. Doch nicht alleinsolche Verbrecher aus Aberglauben kommenden Richtern vor, sondern auch solche könnenes seyn, die ein Todesverbrechen aus kränk-licher Beschaffenheit des Körpers (ohne darumnärrisch zu seyn) begangen haben. Ein Me-lankolischer; einer der seines Lebens wegeneiner innerlichen kränklichen Ursache müde ist;ein Mensch, oder unerwachsenes Kind mitWürmern behaftet; ein Mädchen, dem seinemonatliche Reinigung unterblieben ist; allediese können wegen kränklicher KonstitutionVerbrechen begehen, auf die in den Gesetzengewöhnlich die härteste Strafe gesetzt ist. Al-lein sind diese wahrhaft schuldige Verbrecher?kann hier der Richter allein den gerechten Aus-spruch thun? Erfodert das Urtheil nicht dieärzt=