78Diese Eröfnung der Leichname nach demTode kann dann auch desto sicherer von denGeſetzen angeordnet werden. Sie gereichtdem Staate zum Nutzen, da durch die Leichen-eröfnungen die Aerzte in Stand gesetzt werden,über die Krankheiten richtiger zu urtheilen,sich darüber mehrere und gewissere Kenntnissezu erwerben, ihre und anderer begangene Feh-ler einzusehen, sich für selbigen in andern ähn-lichen Fällen zu hüten, und auf diese Art derMenschheit in Zukunft noch bessere Dienste zuleisten. Aberglauben und Vorurtheil setzensich zwar der nützlichen Oefnung der Leichnamenoch häufig entgegen; allein die Obrigkeitdörfte kühn durch Gesetze diese Eröfnung derTodten einführen; indem selbige zum Bestender Menschheit abzweckt. Zur ungestörten,bequemen und schicklichen Verrichtung dieserEröfnungen wäre ein gehörig eingerichtetesZimmer auf dem vor dem Orte befindlichenGottesacker zu erbauen, in welchem die Tod-ten; nachdem sie vom Todtenbeschauer zu be-erdigen
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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