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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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milienrechte vor. Allein der besondere Vor-theil der Kirche muß billig dem allgemeinenWohl nachstehen, und das Familienrecht wirdnicht gekränkt, wenn der Eigenthümer für dieZukunft das Recht erlangt, sein Erbbegräb-niß auf dem gemeinschaftlichen Gottesacker anangewiesenen Stellen errichten zu dörfen.Es ist daher die gesetzliche Anordnung nö-thig, alle Begräbniße in den Städten undOrten, und besonders in den Kirchen ohneeinigen Unterschied ernstlich zu verbieten, undeinen gemeinsamen, gut angelegten und wohleingerichteten Gottesacker, entfernt von denWohnungen der Menschen, der Gemeindeanzuweisen...."T.D.Sech=