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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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56heiten urtheilen muß. In andern Ländernsind zwar Professoren der Thierarzney ange-stellet; aber man läßt es beym bloßen An-stellen bewendet seyn, und dem Professor diekleine Besoldung manchmal nur den leerenTitel genießen, um im Auslande mit treflichenLehranstalten zu glänzen. Denn hier und da,(sagt Gruner) sind manche Nominalprofes-soren nur aufgestellt wie Galleriestücke, lieb-lich anzusehen, aber uebrauchbar und unge-nießbar wie diese.Es giebt noch eine andere Klasse von Un-glücklichen, die nach dem Tode anrüchtig wer-den, und sich durch ein unehrliches Be-gräbniß, d. i. unter dem Galgen, auf demSchindanger, an einem abgesonderten Orteinnerhalb oder ausserhalb dem Gottesacker u.s. f. müssen brandmarken lassen. Dies sinddie Irrgläubigen, die Ketzer, die Selbstmör-der. Ich weiß gar nicht, ob eine Kirche be-fugt sey, Jemanden deshalb zu martern, undnach dem Ableben zu beschimpfen, weil ernicht