53Behandeln von Seiten seiner Mitbürgerhaben? Sollte nicht der anklebende Fleckenvon Unehrlichkeit ganz und auf immer könnengehoben werden? Der Staat muß hier ganzoder gar nicht helfen. Ich weiß zwar, daßnach den Reichsgesetzen Niemand für unehr-lich gehalten werden solle, als blos der Ab-decker für seine Person, nicht aber seine Fa-milie; allein eben diese Bestimmung vereiteltdie Realisirung des Gesetzes auf immer, wo-fern nicht das Gewerbe selbst von aller Schan-de befreyet wird. Ist der Vater im bürger-lichen Leben für unehrlich geachtet; so wirdnach der gewöhnlichen Denkungsart der Men-schen, der Vorwurf der Schande auf die Sei-nigen zurückfallen. Sie bleiben isolirt, ver-achtet, und anruͤchtig wie er.Um das Andenken dieser unverdienten In-famie zu retten, und eine beträchtliche AnzahlMenschen fühlbar für Menschenglück, brauch-bar für die Welt zu machen; ist es wünschens-werth ihnen die bürgerliche Ehre wieder zugeben,
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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