Strafe, welche ehedem die jüngsten Schöppenübernahmen, kann an sich niemanden unehr-lich machen. Richten, Henken, Rädern,Verbrennen, kann Niemand für sich und seineNachkommen von der bürgerlichen Gesellschaftisoliren, oder von dem freudigen Genusse desLebens ausschließen. Der Richter wird durchdie Ankündigung der Strafe mitten unter an-rüchtigen Leuten nicht anrüchtig, warum sollder Scharfrichter, der Vollzieher seines Wil-lens und Befehls an dem Unglücklichen, an-rüchtig werden. Der Staat ist einzig und al-lein Schuld an dieser allgemein geglaubtenund beybehaltenen Anrüchtigkeit, indem er mitgewissen Strafen den anklebenden Flecken derbürgerlichen Entehrung will verbunden wissen.Heben die Fürsten diesen unwesentlichen; un-nützen, den Unglücklichen nicht bessernden,aber der lebenden Familie nachtheiligen Zusatzauf; so verliert sich der Volkswahn von selbst,so denkt der Deutsche in kurzem wie der Eng-länder, kauft und trägt die Kleidungsstückedes
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Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
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