19Rechtsgelehrte, der Soldat, und andre Stän-de sind von Seiten des Staats durch Gesetzein ihrem Amte geschützet, und durch dessenSorge in Ansehen und Auskommen unter-stützet. Nur die Aerzte sind in den meistenund hauptsächlichsten Stücken übergangenworden, obschon die Natur und die Billigkeitder Sache, und die Würde des Arztes einnemliches fodert. Der Arzt, der bey genauerErfüllung seiner Pflichten gewiß mit mehrernHindernissen zu kämpfen hat, als der Geist-liche und Rechtsgelehrte; der bey der Erler-nung seiner ausgebreiteten und höchst beschwer-lichen Wissenschaft bey weitem mehr Zeit,Geld und Mühe anwenden mußte; der inder Erfüllung seiner Amtsgeschäfte treu undwillig sich des größten Theils der gesellschaft-lichen Freuden beraubt, der seine eigene Ge-sundheit, ja sein Leben aufs Spiel setzt, umseinen leidenden Mitbrüdern zu helfen; und deralso gewiß ein eben so nothwendiges und nütz-liches Mitglied des Staats ist, hat gewiß mitB 2jenen
Druckschrift
Gemeinnützige Bemerkungen und Vorschläge über einige Gegenstände der medizinischen Polizey : die zum allgemeinen Besten von der Obrigkeit eingeführet ...
Seite
19
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten