?6
«Dass sich dieselbe genöthiget finde, weil es dem Deputaten, Herrn Messing von Bruchsal, der Dienst«als Oberbürgermeister nicht mehr erlaube, die Aufsicht dahier bei dem Plan zu besorgen, einen andern«als Techniker geübten Mann dazu zu erwählen, und bestimmen hierzu, nach vorher von Seiner König-«liehen Hoheit dem Grossherzog eingeführter Allerhöchster Genehmigung, den Hauptmann Arnold, von«welchem sie erwarten dürfe, dass er das der Commission von beiden Rammern Vorgezeigte Maas ihrer«Befugnisse nicht nur nicht überschreiten, sondern vielmehr Ersparnisse da eintreten lassen werde, Wo«solche, unbeschadet des von mir entworfenen vorzüglichen Planes in seiner Hauptanlage, und unbe-schadet der vorgeschriebenen Bedürfnisse im Baum, Statt finden könne —Bücksichten, welche die«Commission durchaus nicht aus dem Auge verlieren könne, ohne sich den Tadel und Vorwurf ihrer«hohen Committenten auszusetzen etc. *
So wohlmeinend dieser verehrliche Beschluss für die Sache, und auch unbeschadet meiner zuvor mitdiesem Bauwesen gehabten Geschäfte, abgefasst ist, so bin ich es doch nunmehr, nachdem ich sehe, dass»mein zuvor geprüfter, und nachher genehmigter Bauplan zum JXachtheil des von mir zuvor mitgetheiltenZweckes, in seiner Einrichtung ein öffentliches anständiges Gebäude sowohl, als auch wegen des überstei-genden Baufonds wesentlich abgeändert wurde, meiner Ehre und Dienstpflicht schuldig, mich dagegenzu den Acten zu verwahren, und Einer hohen Ständeversammlung zu erklären, dass ich an allen diesenAbänderungen, worüber ich mich auf eine Vergleichung meines Planes mit der Ausführung beziehe>sodann den weitern Depensen, was die Bausumme nach den mit den Handwerksleuten im Spätjahr 1820abgeschlossenen Bauaccord nach meinem Bauplan überschreitet, keinen Antheil habe, und dass ich bedaure,dass es mir durch eine solche Veranlassung benommen war, mich durch die Ausführung meines Bau-planes dem Zutrauen Einer hohen Ständeversammlung würdig zu zeigen.
Carlsruhe den 14. April 1822.
Schliesslich bemerke ich noch, dass sich nun nach Vollendung des Baues die Baukosten nach demabgeänderten Plan im Wesentlichen, durch das dritte Stockwerk, ungeachtet aller sonstigen Beschrän-kungen auf eine einzige steinerne Haupttreppe, Weglassung der Basreliefs, der Candelaber etc. auf dieSumme von circa 120,000 fl. belaufen haben.
%