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4 (1832)
Entstehung
Seite
722
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722 Pandect. L. XL VI. Tit. 2. De notaliunihut et dchgal

ionlhu*.

deportirt sei, nicht ein Mal l>eim Eintritt der Bedingung ir-gend eine Novation stattfinde, weil jetzt, wo die Bedingungeingetreten ist, keine Person vorhanden ist, welche verbind-lich werden könnte.

15. JULIAN, lift. XIII. J)ig. — Wenn der Gläubigereine Strafe auf den Fall, wenn das Geld an dem Terminnicht gezahlt worden wäre, versprochen haben wird, so wird,wenn eine Novation geschehen ist, die Stipulation nicht ver-fallen.

16. FLORENT. lib. VIII. Inst. — Ein Sclave kann nichteinmal eine zum Sondergut gehörige Verbindlichkeit ohne denWillen des Herrn noviren, sondern er fügt viel mehr eineVerbindlichkeit [zu der schon vorhandenen] hinzu, als dasser die frühere novirt.

17. ULP. lib. VIII. ad Ed.— Man kann seinen Schuld-ner durch eine Schrift, oder durch einen Wink delegiren 4ü ),wenn mau nicht sprechen kann.

18. PAUL. lib. LVII. ad Ed. — Wenn eine Novation 4 »)gcsetzinässig geschehen ist, so werden die Hypotheken unddas Faustpfand frei, und die Zinsen laufen nicht mehr.

19. Idem lib. LXIX. ad Ed. — Die Einrede der bösenAbsicht, welche dem Delegierenden hätte entgegengesetzt wer-den können, fällt riieksichtlich der Person des Gläubigers, wel-chem Jemand delegirt worden ist, weg. Und dasselbe findetauch bei den übrigen ähnlichen Einreden statt, ja sogar beider, welche in Folge des Senatssclilnsses * 2 ) einem llaussohugegeben wird. Denn gegen den Gläubiger, weichein er vonDem, der ein Gelddarlehn gegen den Senatsschluss gegebenhatte, delegirt worden ist, wird er sich der Einrede nicht be-dienen können, weil bei diesem Versprechen nichts gegen denSenatsschluss geschieht, um so mehr, weil ein solcher [Hnus-sohn] auch nicht das Gezahlte zurückfordern kann * 3 ). DasGegentheil findet bei einer Frauensperson statt, welche gegenden Senatsschluss 4 *) versprochen hat; denn auch in dem zwei-ten Versprechen liegt eine Intcrcession. Und dasselbe findetbei einem Minderjährigen statt, welcher verkürzt worden ist

40) Hier wird der Ausdruck dclegare in einem etwas uneigent-lichen Sinne bloS auf die Handlung des dehgnns bezogen. S.Keller a. a. O. S. 91. Anm. 0.

41) Nemlich eine freiwillige (vuluntaria), d. h. durch den Vertragder Parteien bewirkte. Vgl. /. 2t). h. t.

42) Des Macedouianischcn. S. tit. D. \% C.

43) Nach der Florenr. — Die Vulg. und mit kleinen Ände-rungen auch Etat o an der bat nach senatuscomultum pochtilgende Worte: factum est, ideoque quod solvent, rcpelere nunpolest, tanln magis fit, miud etc.

44) Den Ve-llejanischen. S. tit. D. 10. I.