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4 (1832)
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712
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712 Pandect. L. XL VI. Tit. 1. De fidejuiioribu» et mandatoribus.

und derselbe gesäumt hat, kann da wohl der Bürge ihn mitder Einrede der Arglist zurückweisen? [Scaeyola] hat dasGutachten ertheilt, dass er es nicht könne.

63. SCAEVOLA lib. VI. llespons. — Zwischen einerGläubigerin und ihrem Schuldner war das Pactum geschlossenworden, dass, wenn die Hundert, welche sie dargeliehen habe,dann, wenn sie zuerst gefodert worden 'wären, nicht gezahltwürden, sie den zum Pfand gegebenen Schmuck innerhalb einerbestimmten Zeit verkaufen dürfte, und dass, wenn er etwa umweniger verkauft wäre, als was an Hauptstainin und Zinsengeschuldet würde, dies der Glä'ubigerin erstattet werden sollte,und es ist ein Bürge angenommen worden. Man hat gefragt,ob der Bürge auf die ganze Summe habe verbindlich gemachtwerden können? [Scaevola] hat das Gutachten erlheilt,den angeführten Umständen gemäss sei der Bürge auf Das ge-halten, was man weniger aus den verkauften Pfändern gelöst hätte.

64. HERMOGEN. lib. II. jur. Epitom. — Ein Bürge,welcher dem Gläubiger, der jünger als fünfundzwanzig Jahreist, das schuldige Geld angeboten, und, aus Furcht vor der"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dasselbe versiegelt aneinem öffentlichen Ort niedergelegt hat, wird auf der Stellemit der Auftragsklage verfahren können.

65. Ij>em lib. VI. jur. Epitom. — Sowie der Hnupf-schuldncr nicht anders, als wenn er wegen seiner eigenenPerson verspricht, verbindlich wird, so sind Bürgen nicht an-ders gehalten, als wenn sie versprochen, dass sie Ktwas gebenoder thun wollen. Denn, dass der Hnuptschuldner Etwasgeben oder thun wolle, versprechen sie vergeblich, weil maneine fremde Handlung wirkungslos verspricht.

66. PAUL. lib. I. ad Nerat. — Wenn oin fremder Sclavefür den Titius sich verbürgt und gezahlt hat, so wird Titiusbefreit, wenn der Herr angefangen hat, gegen ihn mit derAuftragsklage zu klagen 5 denn wer mit der Auftragsklageklagt, scheint die Zahlung zu genehmigen.

67. Icem lib. III. ad Nerat. — Obwohl du 2 8) eine Ein-rede, welche dir hätte von Nutzen sein sollen, gebraucht hast,so bist du [doch] durch eine Widcrrechtlichkeit des Richtersverurtheilt worden. Es wird dir nach dem in Bezug auf denAuftrag geltenden Recht Nichts geleistet werden, weil es bil-liger ist, dass ein Unrecht, welches dir zugefügt worden ist,bei dir bleibe, als auf einen Anderen übertragen werde, nemlirli,Wenn du durch deine Schuld die Veranlassung zu der unge-rechten Verurlhejlung gegeben hast.

28) AU Uürge.