Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
711
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Panuect. L. Xl/Vl. Tit. 1. De jidcjussorilitta et mandatoribus, 711

lieh sein kann. Umgekehrt also, wenn der Vater von sei-nem Solm, oder der Herr von seinem Scloven Etwas stipu-Jirt hat, ist der angenommene Bürge gehalten. §. 2. Pom-jionius sagt, wenn du fremde Gelder, als wären sie diedeinigen, ohne Stipulation zum Darlehn gegeben hättest, sosei auch nicht der Bürge gehalten. Wie nun, wenn, nachdemdie Gelder verbraucht sind, die Condictio!! entsteht? Ich glaube,dass der Bürge verbindlich sein werde; denn er scheint fürjedes Verhältniss angenommen zusein, welches aus jener Zah-lung entstehen kann. §. 3. Für die Diebstahlsklage kann einBürge angenommen werden, desgleichen für Den, welcher sichgegen das Aquilische Gesetz vergangen hat. Ein verschie-denes Verhältniss ist das der Volksklagen.

57- SCAEVOLA lib. XVIII. Quaest. — Ein Bürge kannnicht eher, als wenn der .Schuldner schuldet, belangt werden.

58. PAUL. lib. XXII. Quaest. — Wenn ich von einemPächter stipulirt und einen Bürgen angenommen habe, so findetwegen mehreren Zinsposlen eine einzige Stipulation statt, unddarum ist der Bürge für die gesammten Zinsposten gehalten.§. 1. Wenn der Ilauptschuldiier durch seine Handlung dieVerbindlichkeit verlängert, so dauert auch die Verbindlichkeitdes Bürgen fort, z. B. wenn er sich bei der Leistung desSlichtis einen Verzug hat zu Schulden kommen lassen, unddieser nun gestorben ist.

59- Iuem lib. IV. Respons. — Paulus hat das Gutach-ten ertheilt, ein Bürge, auf welchem die von seinen Mitbür-gen gegebenen Pfänder übertragen worden sind, scheine nichtals Käufer [derselben] an die Stelle [des Gläubigers] getretenzu sein, sondern als ein solcher, welcher Pfänder erhalten hat,und darum müsse Rücksicht auf die Früchte und Zinsen ge-nommen werden.

60. SCAEVOLA lib. I. Respons. — [Scaevola] hatdas Gutachten ertheilt, dass überall, wo der Schuldner vomGläubiger so befreit werde, dass eine natürliche Schuld bleibe,der Bürge gehalten sei; dass aber dann, wenn die Verbind-lichkeit durch eine Art von Novation [in eine andere] übergehe,der Bürge entweder von Rechtswegen oder durch eine Einredezu befreien sei.

61. PAUL. lib. XV. Respons. — Wenn man, wie an-geführt wird, als Geld zum Darlchn gegeben wurde, darüberübereingekommen ist, dass es in Italien gezahlt werden sollt«',so muss man annehmen, dass auch der Creditauftraggeber aufgleiche Weise contrahirt habe.

62. SCAEVOLA lib. V. Respons. — Wenn ein Bürgeden Gläubiger aufgefordert hat, dass er i\en Schuldner zur Zah-lung des Geldes antreiben, oder das Pfand verkaufen sollte,

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