674 Paxdkct. L. XLV. Tit. 3. D« ttipulatione tcnorum.
■werden. Ebendasselbe findet statt, wenn alle Erben aufge-zählt werden 152 ).
18. POMPON. lib. V. ex Plaut. — Bei zwei ans ei-nem Versprechen auf Gewährung 1 ein nnd desselben SclavenStichus Verpflichteten gereicht die Handlung; des Einen auchdem Andern zum Nachtheil.
19. Idem lib. XXXVII. ad Quint. Muciurn. — WennZwei eine nnd dieselbe Summe schulden, so wird, wenn derEine durch eine Veränderung' seiner .Standesrechte von derVerbindlichkeit entbunden wird, der Andere nicht befreit. Dennes ist ein grosser Unterschied, ob die Schuld selbst getilgt,oder ob die Person befreit wird. Wenn die Person befreitwird, die Verbindlichkeit aber bleibt, so dauert auch die Verpflich-tung für den Andern fort: nnd deshalb bleibt, -wenn Jeman-dem der Gebranch des Feuers und Wassers untersagt wordenist, der von ihm bestellte Bürge auch nachher gehalten. —
Dritter Titel.
De »tipul atio ne s er v or um.
( Von der Stipulation der Sclaven.)
1. JULIAN, lib. LH. Dig ___Wenn ein Sclave stipnlirt,
80 kommt nichts darauf an, ob er stipulirt, dass man es ihmoder dem Herrn gebe, oder ob solches ohne Hinzufügung einesvon beiden geschieht. §. 1. Wenn dein Sclave, welcher mirim guten Glauben dient, ein dir gehöriges Sondergut hat, nndich aus demselben dem Titius ein Capital borge, so verbleibtdir das G«ld; sollte aber der Sclave dasselbe Geld mir stipu-liren, so hat dies keine Wirkung. Du wirst dasselbe alsodurch Rückfoderung wiedererlangen können. §. 2. Wennmein und dein gemeinschaftlicher Sclave ans dem Sondergute,welches dir allein gehört, ein Darlehn ausgeliehen hat, sowird er die Verbindlichkeit dir erwerben; nnd wenn er das-selbe Darlehn mir namentlich stipnlirt hat, so wird er denSchuldner in Rücksicht deiner nicht befreien, sondern uns Bei-den die Klage zustehen: mir aus der Stipulation, dir, weiltö* deinem Gelde die Zahlung erfolgte; mir wird jedoch derSchuldner den Einwand der Arglist wirksam entgegensetzenkönnen. §. 8. Was mein Sclave meinem Sclaven zu gebenstipulirt, das muss ebenso augesehen werden, als wenn er esmir stipulirte; desgleichen Was er deinem Sclaven stipulirt hat,als wenn er es dir stipulirt hätte, sodass mithin die eine Stipula-tion eine Verbindlichkeit erzengt, die andere aber ohne Wir-kung ist. §. 4. Ein gemeinschaftlicher Sclave vertritt die Per-
152) 8. hierzu GlftV'k "-IM. I. S. 432.