Pandect. L. XLV. Tit. 1. De verborum obligaliotiibus. 655
ten 117 ). Denn meisientheils muss man bei Stipulationen aufdie Worte Rücksicht nehmen, aus welchen die Verbindlich-keit entspringt: selten kann aus Dem, was etwa ausdrücklichverhandelt worden ist, geschlossen werden, dass eine Zeit-bestimmung' darin liege, oder eine Bedingung: niemals aberdass eine Person, wenn sie nicht ausgedrückt worden ist.§. 3. Wenn ich so stipulirt habe: du sollst dich stellen, undwenn du dich nicht gestellt haben wirst, so soll Etwas ge-geben werden, was dem Versprecher zu geben unmöglich ist,so bleibt, wahrend die zweite Stipulation wegfällt, die früherebei Kräften: und es gilt daher ebensoviel, als wenn ich mirblos, dass du dich stellen sollest, stipulirt hatte.
127- SCAEVOLA lib. V. Quaest. — Wenn ein Unmündi-ger 118 ) ohne Ermächtigung des Vormundes den Stichus ver-sprochen und dafür einen Bürgen gestellt hat, der Sclave abernach dem von dem Minderjährigen verursachten Verzuge mitTode abgeht, so wird auch der Bürge wegen des Verzugesdes Minderjährigen nicht verbindlich, denn man nimmt an,dass da kein Verzug sich ereignete, wo kein KJageanspruchstattfindet. Der Bürge aber ist nur dazu verpflichtet, dasser, solang-c der Sclave noch lebt, belangt werden kann, odernachher., wenn er selbst in Verzug gerathen ist.
128. PAUL. üb. X. Quaest. — , Wenn zwei der Sti-pulation Theilhaftige in der Art vorhanden sind, dass der Einegüllig, der Andere aber ungültig stipulirt hat, so wird Dem-jenigen nicht rechtsbeständig Zahlung geleistet, "welcher kei-nen verpflichteten Versprecher hat, weil ihm nicht für denAndern Zahlung geleistet wird, sondern wegen der gegen ihneingegangenen Verbindlichkeit, welche nichtig ist. Aus dem-selben Grunde wird auch, wenn Jemand den Stichns oderPamphilus stipulirt hat, und die Verbindlichkeit nur in Rück-sicht des einen Bestand halte, weil der andere schon demStiptjlator gehörte, auch wenn er [inzwischen] aufgehört, halle,ihm zu gehören, dieser mit Bestände Rechtens nicht enlrich-tet; weil die Verbindlichkeit, und nicht die Zahlung, aufbeide Sclaven sich bezieht.
129. SCAEVOLA lib. XII. Quaest ___Wenn Jemand in
folgender Art stipulirt hat: Giebst du zehn Goldstücke,wenn das Schiff ankommt, und T itius Consul ge-worden ist? so UM1S8 nur dann gegeben worden, wennbeides geschehen ist. Ebendasselbe findet im umgekehrtenFalle statt: Gelobst du zu geben, wenn weder dasSchiff ankommt, noch Titius Consul geworden
117) Mit der Auftragsklage.
118) PupiUui. Siehe G liiek, 15(1. 30. S. 45.