Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
581
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1'andKCt. La. XL1V. Tit! 7. De obligationibus tl avtwnibui.

sich zu 'einem bestimmten Tage eine Waare stipulirt, einenBürgen gestellt erhalten hat, ho muss 79 ) auf den Werth [der-.sclben zu] der Zeit Rücksicht genommen werden, wo er Bürg-scJiaftsbcstellung erhalten hat.

23. Idem lib. VII. Quaest. Es war, wie gewöhn-lich, für den Fall, dass, wenn ein zur überseeischen Versen-dung bestimmtes Darlehn 80 ) nicht zu dem bestimmten Tagezurückgezahlt worden wäre, eine Strafe wegen des Dienstesdes [Sclaven], der dasselbe einziehen sollte öl ), zum Gegenstandeiner Stipulation gemacht worden; der, welcher es einziehensollte, Hess davon, nachdem er einen Theil eingezogen hatte,ab, und hatte dann nach Verlauf einiger Zeit zu mahnen an-gefangen. Um Hath befragt, hat er geantwortet: auch für dieZeit, wo er nicht gemahnt worden, könne die Strafe gefo-flert werden; überhaupt also auch dann, wenn gar keine Mah-nung erfolgt sei; und es werde die Stipulation nur dann nichtin Wirksamkeit treten, wenn es nicht an dem Schuldner ge-legen, dass er nicht Zahlung leistete; denn sonst werde Ja,wenn Derjenige, welcher zu mahnen angefangen, aber, durchKrankheit verhindert, dies nicht weiter forlgesetzt habe, dieStrafe nicht verwirkt werden 82 ). Deshalb kann aber ein Zwei-fei entstehen , ob, wenn Jemand gemahnt worden ist und dannselbst sich einen Verzug zu Schulden kommen lässt, die Strafenemlich auch dann verwirkt werde, obwohl er nachher dasGeld anbiete? Allein richtiger wird auch dies bejahet.Denn auch 83 ) wenn ein in Folge eines Compromisses erwähl-ter Schiedsrichter die Zahlung einer Summe Geldes zn einembestimmten Tage befolden , und es nicht an Dem gelegen hat,dem die Verabreichung unbefohlen worden ist, [dass dies nicht

79) Wider den Bürgen.

80) Trajcctilia peeunia, s. Bd. II. S. 616. Anm. 54.

81) Und in der Kegel den zur See Gellenden begleitete.

82) Dieser Nachsatz steht mit dein Vorherigen dem Anscheineund der Meinung Einiger nach In völligem Widerspruch; A C-curs. hilft sich mit einem: qtiod mm est verum. Charondasin der Marginalhote zu dieser Stelle glaubt, es sei zu ver-stehen , mora könne aale lit. cont. purgirt werden, wenn öb-jeet und Interesse angeboten würde; In seinen Vcri&imil. lib, III.c. 10. erwähnt er diese Schwierigkeit bei Gelegenheit dieserStelle ebensowenig, wie Noodt de Vsur. et Jben. lib. III.c. 10. (». 218- Opp.). Wenn man jedoch den Nachsatz so nimmt,wie in der Ucbersetzting geschehen , verschwindet jeder Wider-spruch.__ Ich lese übrigens mit Flor, alioquin dicendum ett.

83) Dies geht nicht auf den nächstvorhcrgchciiden Satz, sondernauf den Hauptsatz nee aliler non committi, als Vergleichungbei einem speciellcn Beispiel.