Panjject. h. XL1V. Tit. 7. De obligalioniüut et acliunibui.
bindlichkeit durch Worte in keinen Betracht komme, ist durchdie Natur der Sache klar. §. 15. Dasselbe gilt von einemTauben, weil, wenn auch Jemand sprechen kann, er, mögeer versprechen, die Worte des Stipulirenden hören, oder sti-puliren, die Worte des Versprechenden hören inuss; hierauserhellt, dass wir nicht von Dem sprechen, der schwer hört,sondern von Dem, der gar nicht hört.
2. GAJ. lib. III. Inst. — Durch Einwilligung entstehteine Verbindlichkeit beim Kauf, beim Pacht, bei der Gesell-schaft, beim Auftrag-. §. 1. Dass die Verbindlichkeit in diesenFällen durch Einwilligung- contrahirt werde, sagen wir dar-um, weil dabei gar keine besondere Eigenthümlichkeit derWorte oder einer Schrift erfodert wird, sondern es genügtdie Einwilligung Derer, die das Geschäft vollziehen. §. 2.Daher können auch zwischen Abwesenden solche Geschäftecontrahirt werden, z. 13. durch einen Brief, oder durch einenBoten. §. 3. Es wird auch bei Contracten dieser Klasse Jederdein Andern zu Dem verpflichtet, was er dem Andern nachRecht und Billigkeit leisten muss.
3. PAUL. lib. II. Inst. — Das Wesen der Verbindlich-keiten besteht nicht darin, dass es einen Körper, oder eineDienstbarkeit zu der unsrigen macht, sondern dass es uns ei-nen Andern dazu verpflichtet, Etwas zu thiin, oder zu geben,oder zu leisten. §. 1. Es ist dabei nicht genug-, dass [z. B.bei einem Darlehn] die Geldstücken dem Geber gehören undEigcnthum des Empfängers werden, damit eine Verbindlich-keit entstehe, sondern auch, dass sie in der Absicht gegebentind genommen werden, dass dadurch eine Verbindlichkeit be-gründet werden soll. Gat mir daher Jemand ihm gehörigesGeld in der Absicht gegeben, es mir zu schenken, so werdeich, wenn es auch dem Schenker gehört hat, und mir gehöriggeworden ist, dennoch ihm nicht verbindlich, weil wir dieseAbsicht gar nicht gehabt haben. §. 2. Auch eine Verbindlich-keit aus Worten entsteht nur dann, wenn die Contrahentendiese Absicht gehabt haben; denn habe ich z. B. Scherzweise,oder zur Begreillichmachnng 71 ) zu dir gesagt: Gelobst du,und du geantwortet: ich gelobe, so wird keine Verbindlich-keit entstehen.
4. GAJ. lib. II. Her. quotid. — Aus Missethaton ent-springen Verbindlichkeiten, z. B. aus dem Diebstahl, aus Be-schädigung , aus Raub, aus Injurien; dieses ist Alles von ei-ner Gattung, denn diese [Verbindlichkeiten] bestehen Hin-durch eine Thatsache, d. h. durch die ÄJjssetJiat selbst, dahin-gegen ausserdem die Verbindlichkeiten »«s einem Contracte
71) Ohne et nach Flor.